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Las Casas en Memoi-
^ S2.
Der Gesellschafter.
Den 17 . November. B-ilag« zum Nagolder Intelligenz»««. 18 ^ 8 .
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Württembergisehe Chronik.
Das Frankfurter Journal schreibt: Es wurde die Nachricht milgeiheilt, daß die Kronprinzessin Olga von Württemberg aus Gesundheitsrücksichlen nach Petersburg adgcrcist sey. Die Gesundheitsrücksichten wurden gleich Anfangs bezweifelt und, wie es sich nunmehr herausstellt, mit Recht. Es ist nämlich, wie versichert wird, ein Wunsch und Befehl des Kaisers, welcher sie nach Petersburg führt. Man glaubt, daß dieß nicht ohne Bedeutung, namentlich für Deutschland sey. Olga ist bekanntlich diejenige seiner Töchter, an welcher Kaiser Nikolaus mit der größten Neigung und Zärtlichkeit hängt. Eben so bekannt ist eS, daß er schon längst sehr geneigt war, bei mehr als einem Anlaß in Deutschland einzuschreiten. Bei der allgemeinen Stimmung, namentlich Süddeutschlands und besonders der noch vor Kurzem halb aufgelösten Verhältnisse Württembergs und Badens, hatte dieß jedoch seine großen Bedenken. Seine Tochter wäre von den aufgeregten Volkshaufen möglicherweise als Geißel ergriffen worden. Gleichzeitig standen die Schicksale Lichnowkys und Auerswalts warnend daneben. Jezt ist die Sache anders. Man glaubt daher, daß Rußlands Auftreten in deutschen Angelegenheiten von nun an ein entschiedeneres, gefahrdrohenderes seyn werte.
In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten am Samstag dem I I. November kam der Bericht der staatsrechtlichen Kommission über den Antrag des Abgeordneten schn her, im Verein mit den Abgeordneten Förster, Geigle, Kopp, Pfäfflin, Platz, Sckerr, Schmücklc, Sroci- mayer, Trotter, Vogel und Wieland, aufRevinon des Gesetze» vom 20. Juni 1820, wegen der Civilliste und des K. Hausgesctzcs vom 8. Juni 1828, wegen der Apanagen u. s. w., zur Beralbung. Berichterstatter war der Abgeordnete Reyscker, Professor in Tübingen. Der Kommissionsantrag ging dahin: 1) DieK. Staatsregierung zu bitten, das Gesetz vom 20. Juni 1820 zum Zweck einer bleibenden und wesentlichen Verminderung der Civilliste einer Revision zu u». terwerfen, und den Entwurf des neuen Gesetzes in lhun- lichster Bälde, und so zeitig an die Stande zu dringen, daß dasselbe noch auf gegenwärtigem Landtage verabschiedet und bei Bestimmung des SraarsbedarfeS zu Grunde gelegt werden kann. 2) Die K. Staatsregierung zu bitten, den siebenten und zehnten Ab>chnitt des K. Hausge- setzes vom Jahr 1828 in Betreff der Apanagen und andern Leistungen an die K. Familie einer gründlichen Durchsicht zu unterwerfen und den Entwurf einer Abänderung gleichfalls zu dem Zwecke an die versammelte» Stande zu bringen, damit noch in gegenwärtigem Finanzjahre eine namhafte Erleichterung der Staatskasse auch in diesen Beziehungen einkreren könne. Dieser Antrag wurde beinahe einstimmig angenommen. In Betreff der Abstimmung traten als Hauptmotive der beiden entgegenstehendcn Ansichten
besonders hervor: Der größere Theil des Adels und der Geistlichkeit gab zwar zu, daß die Größe der Civilliste nicht mehr im Berhältniß mit den Kräften des Landes stehe, allein sie behaupteten, die Gesetzgebung habe nicht das Recht, den Bestand derselben zu ändern, da sie durch Vertrag mit dem Regenten auf dessen Lebenszeit festgestcllt worden sey. Graf Bissingen stellte daher den übrigens von ihm wieder zurückgezogenen Antrag: S. M. den König unter- dankbarer Anerkennung der bereits für I8^g nachgelassenen 200,000 fl. zu bitten, daß derselbe eine bleibende Verminderung der Civilliste gnädigst eintreten lasse. — Die Volksabgeordncten bestritten die Unabänderlichkeit der Civilliste. Sie sey ein Gesetz und ein Theil der Verfassung und könne wie jedes andere Gesetz und jeder andere Paragraph der Verfassung auf verfassungsmäßigem Wege wieder abgeändert werden, d. h. durch eine Majorität von ^/z der Stimmen. Auf die entgegengehaltene Bemerkung eines ritterschafklichen Mitglieds, daß es ja gleichgültig sey, ob die Civilliste durch ein Gesetz oder durch die Gnade S. M. vermindert werde, wenn es nur geschehe, entgeg- nete Schoter: Das sey sehr verschieden, im leztern Falle habe man es mit dem König persönlich, im erster» mit dessen verantwortlichen Ministern zu thun. Bringen lez- tere das von den Ständen erbetene Gesetz nicht ein, so stehe den Ständen das Recht der Steuer - Verweigerung zu. Aus den dem Berichte beigegebcnen Beilagen ist ersichtlich, daß 1) König Friedrich von 1805 — 1816 aus der Staatskasse die Summe von 15,446,168 fl. bezogen hat. 2) König Wilhelm erhielt einschließlich des Theaierbeirrags seit 18i7 bis 1848, also seit 32 Zähren, jährlich 850,000 fl., hiebei ist der Ertrag des HofkammergutS und die weit höher gewordenen Preise der Naturalleistungen (Früchte, Holz u. s. w.) nicht mit in Rechnung gezogen, macht 27,200,000 fl. 3) An Apanagen, Withum und Hcirathsgütern wurden vcn 1805 — 1848 bezahlt 13,774,865 fl. 9 kr. Also bezog das K. Haus seit Erhebung des Regenten zur Königswürde aus der Staatskasse rm Ganzen die Summe von 56.421,033 fl. 9 kr. Auf der Staatshauptkasse ruhen noch 128,000 fl. anDo- tationskapitalien, welche mit 6050 fl. jährlich verzinst werden müssen, darunter 5000 fl. Morgengabe für die Gemahlin de- Prinzen Paul, K. H., welche mit 10 Prozent verzinst wird, die übrigen Gelder mit 5 Prozent. — Wie verlautet, soll der König auf eine Herabsetzung der Civilliste und Apanage» nicht eingehen wollen, die Minister aber in diesem Kalle ihre Einlassungen verlangen, so daß wir in den nächsten Tagen wichtigen Ereignisse» entgegensehen. Die nächste Folge wird seyn, daß die Kammer entweder vertagt oder gar aufgelöst werden wird.
Stuttgart, den 15. Nov. Es wird in Betreff der Ministerkrise aufs Bestimmteste versichert, daß die Minister mit dem König vollkommen in der Frage wegen, der Civilliste einverstanden seyen, daher eine Ministcrver-