Mietpreise str möblierte Md leere Zimmer

Die durch die Unterbringung der luflkricgsbetrosfenen und luft­gefährdeten Bevölkerung hervorgernfene große Nachfrage nach Zim­mern hat teilweise zu Preissteigerungen geführt. Ich wer,e deshalb daraus hin, vaß die Prcisstopverordnnng vom 26, 11 36 auch aus Tcilwohnungen und Einzelianmc Anwendung findet, d. h, die Miet­preise vom 30 11, 36 dürfen ohne Genehmigung der Prcisbehvrde nicht erhöbt werden. Ist der Stopprcis nicht bekannt, so gilt der für Zimmer gleicher Art, Lage und Ausstattung ortsübliche Met- ins Na dieser den Beteiligten oft nicht bekannt ist, veröffentliche ich nachstehende Richtlinien. »ach denen bei der Mietprcisnber- wachung verjähren wird und die den, Vermieter und Mieter einen brauchbaren Maßstab zur Bildung des angemestcne» Mietzinses geben,

Richtlinien

I. Möblierte Zimmer.

1, Ranmmicte.

(1) Bei der Bestimmung des Mietzinses für Einzclräume ist von dem Mietzins (Mietwcrt) für die ganze Wohnung cmszugehen. Zur Ermittlung des Mietanteils für einen Raum wird am ein­fachsten die Gesamlmiete (Mictwert) durch die Zahl der Mhn- räume cinschl. Küche geteilt. Ist ein Zimmer übernormal groß, so wird der Mietautcil entsprechend erhöht, ist es sehr klein oder liegt es z, B. i»> Untergeschoß, so ist er zu ermäßigen,

(2) Der Mietanteil erhöht sich bei Zimmern mit fließendem Kalt- (und Warm-) Wasser um 10 (15) v.-H,

(3) Zu dem nach Abs. 1 und 2 errechneten Mietautcil darf in jedem Fall ein Zuschlag von 10 bis 15 v. H., wenn das Zimmer von mehreren Personen bewohnt wird, ein solcher von 25 bis 30 v. H. berechnet werden.

2, Möbel miete.

Zu der nach Ziffer 1 ermittelten Rauinmiete kommt die- belmietc. Als Vergütung für Abnützung der Einrichtungsgegen- stände, wie Möbel, Gardinen,, Betten (ohne Bettwäsche) usw., darf ein Hundertstel des Zeitwerts (Gebrauchswerts) dieser Gegenstände, d. s. also 12 v, S, jährlich, erhoben werden. Wohnen mehrere Per­sonen in eine»! Raum, so dürfen 15 bis 25 v. H. erhoben werden.

3, Nebcnlei st unge n.

(1) Es können berechnet werden:

a) Für Benützung und Reinigung der Bettwäsche und Handtücher je Person 3. bis 4. RM. monatlich.

b) Für Bedienung (tägliche Reinhaltung, Bettmachen-, Schnhputzen, Kleidcrausbürsten, Bcreitstellen von frischem Wasser, Beheizen) für jede Person je nach Leistung 5. bis 8. RM. monatlich.

c) Für Regelbeleuchtung 1. RM. (bei mehreren Personen bis 2. RM.) monatlich.

st) Für den Anschluß eines. Ruudsunkgeriits 1. RM. monatlich.

e) Für das Frühstück der Selbstkostenpreis.

k) Für Brennstoffe (Holz, Kohle) der Selbstkostenpreis.

(Erfolgt Beheizung nach Pauschalbetrag, so können je Tag bis 30 Rpf. berechnet werden.)

x) Für ein warmes Bad bis 60 Rpf.

k) Für Küchenbenützung: v monatlich

bei ganztägiger Mitbenutzung 5. bis 7. RM.,

bei ganztägiger Mitbenutzung einschl. Küchen­geräte und Geschirr 7. biH 12.RM.,

bei geringerer Mitbenutzung (z. B. nur abends) 2. bis 3.RM.

(Die Kosten für elcktr. Strom, Gas, Holz und Kohle sind in die­sen Beträgen nicht enthalten.)

(2) Für Sonderleistungen sind angemessene Beträge zu verein­baren und besonders zu berechnen.

4. Richtpreise.

-(1) Bei Berechnung auf dieser Grundlage ergeben sich im Kreis Calw für Zimmer (ohne fl. Wasser), in denen 1 Person wohnt, im allgemeinen folgende Preise: a) für möblierte Zimmer

ohne Bettwäsche, Bedienung, Beleuch­tung und sonstige Nebenleistungen

b)

c)

Stufe

1 einfache Zimmer

2 mittlere Zimmer

3 gute Zimmer

4 sehr gute Zimmer für möblierte Zimmer

mit Bettwäsche, Bedienung,

tung

Stufe

1 einfache Zimmer W

2 mittlere Zimmer

3 gute Zimmer

4 sehr gute Zimmer

jn den Gemeinden der Gruppe

I

II

III

Reichsmark

X

912

810

7 9

1216

10-14

912

16-20

1418

1215

2024

1821

1518

Belench-

1822 1620 1517 2226 2024 1721 2631 2428 2125 3134 2831 2528

für möblierte Zimmer ^

ohne Bettwäsche, aber mit Bedienung und Beleuchtung ist bei deic Sätzen von Buchstabe b) ein Abzug von 3. bis 4. RM. vorzunchmen.

(2) Die Einstufung eines Zimmers richtet sich nach seiner Größe, Lage und Ausstattung. Entscheidend ist der Gesamteindruck.

(3) Es gehören zur

Gruppe l die Gemeinden Calw (ohne Alzcnberg), Altcnsteig (ohne A. Dorf), Bad Liebenzell, Bad Teinach, Birkenfcld, Calmbach. Dobel, Herrenalb, Hirsau, Nagold, Neuenbürg, Schömberg Wildbad (ohne Nebenortc);

Gruppe II die Gemeinden Altburg, Althengstett, Conweiler, Kbhau- sen, Enzklöstcrle, Fcldrcnnach, Gräfenhauscn, Haiterbach, Hö­fen, Loffenau, Ncubulach, Neusatz, Rotensol, Schwätz», Stamm- Heim, Untcrrcichenbach, Wildberg;

Gruppe III die übrigen Gemeinden des Kreises.

5. Mehrvermietung. *

(1) Wird ein Zimmer von 2 (bzw. 3) Personen bewohnt, so hohen sich die Sätze von Ziffer 4 Abs. 1 um ^ (bzw. )H).

,M. Werden 2 Zimmer von 3 (bzw. 4) Personen bewohnt, so hohen sich die Satze von Ziffer 4 Abs. 1 um »/»(bzw. --§).

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er-

u. Leere Zimmer, Schlafstellen.

6. Leere Zimmer.

sür leere Zimmer berechnet sich wi mobl-erten Zimmern nach Ziffer 1. Er wird in der Regel ?

ohne irgendwelche Nebenleisti lstehc Ziff. 4 Abs. 1 s) nicht übersteigen

(2) Für etwaige Nebenleistungen gilt Ziffer 3 sinngemäf

7. Schlafstellen.

Die Preise für Schlafstellen liegen unier den Preisen für möb lierte Zimmer der Stufe 1. "

IN. Sonstiges.

(1) Von vorstehenden Sätzen ist ohne triftigen Grund nicht nach oben abznwcichen. Vermieter und Mictcr.haben in jedem Fall die Pflicht, zu prüfe», ob der Mietzins Volks- nnd kriegswirtschaft­lich gerechtfertigt ist. In Zwcisclsfällen ist der Bürgermeister oder die Preisbehörde anzuiufcn.

(2) Bisher niedrigere Mietzinse dürfen nicht erhöht werden. Ueberhöhtc Mietzinse sind auf den angemessenen Stand znrück- znführen.

(3) Mietpreisverstößc werden nach der Preisslrafrechtsvcrord- nung geahndet. Bei öffensichtlicher Prcistreibcrei tritt Strafverfol­gung wegen Preiswucher ein.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Richtlinien an­zuschlagen nnd, soweit ortsüblich, durch Ausrufe» daraus Hinweisen zu lassen.

Calw, den-,30. September 1043.

Der Zandrat.

Osfrzierbewerber und Unterofflzieiiiewerdec des Heeres

aller Jahrgänge, die ein Bewerbnngsgesuch bei einer Annahmestelle abgegeben haben, müssen jede Anschriftsändernng umgehend ihrer Annahmestelle milteilcn, damit eine einwandsreie Weitervcarbeitnng ihres Bewerbungsgesuches und rechtzeitige Einberufung zur per sönlichen Vorstvllung gewährleistet ist.

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Oberkommando des Heeres.

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