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für die Oberamtsbezirke

Nagold und Horb.

101. Dienstag, den LN. Dezember 1848

Oberamtsgencht Nagold.

Nagold.

Schulden Liquidationen.

Zn den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt auf die unten bezeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfü­gen vorgeladen werden, daß die Nicht- liquivirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation aus­geschlossen , von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung des Verkaufs der Masse - Ge­genstände und der Bestätigung des Gü­terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitretcn.

Joseph Rödelsheimer, israeliti­scher Handelsmann von Unter-

sckwandorf,

Mittwoch den 3. Januar 1849, Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhaus daselbst.

Alk Heinrich Hilter, Bauer von

Haiterbach,

Donnerstag den 4. Januar 1849, Morgens 9 Uhr, auf dem RaihbauS daselbst.

Jakob Großmann, Taglöhner von

Warth,

Freitag den 5. Januar 1849, Morgens 9 Ubr, auf dem Rathhaus daselbst.

Den 28. November 1848.

Königl Oberamtsgericht.

Berner.

Oberamtsgencht Nagold.

Nagold.

Schulden - Liquidation.

In der nackgenannlen Gantsache ist zur Schulden-Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Ansit­zen vorgeladen werden, daß die Nicht- liquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation aus­

geschlossen, von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung des Verkaufs der Masse-Ge­genstände und der Bestätigung des Gü­terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Jung Jakob Friedrich Groß Hans, Löwenwirth in Berneck,

Samstag den 23. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen Nachhause.

Den 20. Nov. 1848.

Königliches Oberamtsgericht.

Berner.

Oberamtsgencht Nagold.

Nagold.

Aufforderung

an den

unbekannten Besitzer

eines

Pfandscheins

Der von dem Taglöbner Michael Roll von Wildberg gegen den nun­mehr verstorbenen Klostermüller Rei­chert von Hort umer dem 23. Juli 1823 über eme Darlehensschuld von 90 fl. ausgestellte Pfandschein wird vermißt und cs ergebt daher, nachdem die Schuld längst getilgt ist, an den etwaigen unbekannten Besitzer dieses Pfandscheins die Aufforderung, densel­ben binnen

45 Tagen

anher vorzulegen und seine Ansprüche darauf nachzuweisen, widrigenfalls die erwähnte Urkunde als kraftlos erklärt werden würde.

Den 27. Nov. 1848.

Königliches Oberamtsgericht.

Berner.

Hofkameralamt Herrcnberg.

Sindlingen.

Teichel - Ankauf.

Die Unterzeichnete Stelle ist gesonnen, 24 Stücke Teichel anzukaufe», sie müs­sen 14 und 15 Schuh lang und dür­fen nicht unter 7 neue Zoll dick am

dünnen Ende seyn. Die Teichel sind nach Sindlingen zu liefern. Wer zur Lieferung Lust hat, hat diese dem Auf­seher Läpple daselbst

innerhalb 10 Tagen anzuzeigen, und den Preis per Stück, gebohrt und ungebohrt mit Einschluß deS Fuhrlohns, genau zu bemerken.

Herrcnberg, den 16. Dezember 1848. _ K- Hofkameralamt.

S a l z st e t t e n, Oberamtsgerichtsbezirks Horb.

Verkauf

von

W i r t h s ch a f t s-

und

Oekonomie - Gebäuden

mit

Güterstiicheu.

Einem K. oberamtsgerichtlichen Auf- trage gemäß ist das K. Gerichtsnotariat Horb und der Gemeinde- Salzstetten beauf­tragt, taö Schultenwesen des Ochsen- wirihs Erath von hier im außerge­richtlichen Wege zur Erledigung zu bringen, weßhalb am Donnerstag dem 21. Dezember d. I., Vormllrags 9 Uhr,

aus hiesigem Nachhause dessen sämmt- licheGebäulichkeiten und Liegenschaft im Wege des Aufstreichs auf drei verzins­liche Jahreszieler zum Verkauf gebracht wird, und zwar:

Gebäude:

Ein Wnthschafts- und ein Oekono- mie-Gebäutc mit ganz gut einge­richteter Schildwirthschaft nebst ein­gerichteter Bierbrauerei undBrannt- weinbrennerei, zwei gewölbten Wein- und BierkeUcrn und Brun­nen im Keller; eine Metzig, dop­pelten Pferd- und Vichstallungen, nebst einer Scheuer und Wagcn- remise und Stallung versehen; ein gesunder Schafstall, der für einen Schafhalter sehr bequem ist, auch außer diesen Gebäuden noch eine besondere Holzremise. Diese-