SK7
für die Oberamtsbezirke
Nagold und H
.7^ 100. Freitag, den KZ. Dezember
Oberarmsgencht Nagold.
Nagold.
Schulden - Liquidationen.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liquidanon rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnte Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Aufügen vorgcladcn werden, daß die Nichtliquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts- Akten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse Gegenstände und der Bestätigung des Gitter- psicgers der Erklärung der Mehrheit idrer Klasse beitreten.
MiLael Walz, Wollweber von Eb- bausen,
Freitag den 1K Januar k. I., (nicht den 29., wie in der vorigen Nummer stand),
Morgens 9 Uhr, auf dem Rathbaus daselbst.
Jobannes Breimayer, Metzger von Wlldberg,
Samstag den 20. Januar k. I., Morgens 9 Nbr, auf dem Rathhaus daselbst.
Karl Küste rer, Lammwirth von Gompelscheuer,
Montag den 29. Januar k. I., Morgens 9 Uhr, auf dem Nathbaus in Enztbal.
Den 4. Dezember 1848.
König!. Oberamtsgericht.
Berner.
Oberamtsgencht Nagold.
Nagold.
E «hulden - Liquidation.
In der nachgenannlen Ganrsache ist zur Schulden - Liquidation rc. Tagfabrt aus die unten bezeichnen Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vorgcladcn werden, daß die Nichtliquidirenden, so weit ihre Forderungen
nicht aus den Gerichts - Akten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genebmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände und der Bestätigung des Güterpfleger» ^ der Erklärung der Mehrbeit ibrer K lasse ^ beitreten. !
Bernhard Großma nn, Bauer vom Warth,
Samstag den 27. Januar k. I.,
Morgens 9 Uhr, auf dem dortigen Rarbbaus.
Den 11. Dezember 1848.
Königliches Oberamtsgericht.
Berner.
Oberamtsgencht Nagold.
Nagold.
Eröffnung
eines
<Hant - Erkenntnisses.
Gegen den entwichenen Johann Georg Lenz, Tuchmacher von Rohrdorf, ist auf den Grund des von dem dorrigen lRemeinderakh unter dem 29. v. M. re- ^ vicirten Güteranschlags heule der Gant erkannt worden.
Da der Aufenthaltsort des rc. Len; unbekannt ist, so wird das ergangene Ganterkenntniß hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Anfügen, daß, Falls nicht
binnen 30 Lagen
Rekurs ergriffen würde, der Vollzug desselben erfolgen müßte.
Den 11. Dezember 1848.
Königliches Oberamtsgericht.
B e r n e r.
Oberamt Nagold.
Vrandschadsnseinznq und Ablieferung betreffend.
In der Ministerialverfügung vom 12. Juni d. I., betreffend die Brant- schadensumlage für das Verwaltungs- jahr 18 2/1, ,st eine Umlage von 9 kr. vom Hundert Brandvcrücherungsan- >
o r b.
1848
schlag angeordnet, und dabei verfügt worden, daß zunächst 6 kr. einzuziehcn und adzuliefern seyen, der Einzug der übrigen 3 kr. aber vorerst zu unterbleiben habe, und erst in Folge weiterer Verfügung, wenn der Bedarf hiezu als nothmendig sich Herausstellen werte, vollzogen werden solle. Der Bedarf des Einzugs der übrigen 3 kr. hat sich nun wirklich ergeben, daher die Steuereinbringer und Gemeintepfle- ger aufgesordert werden, den Einzug schleunigst vorzunehmen, und für die Ablieferung an die Oberamtspflege längstens bis 30. dieses Monats zu sorgen.
Den 12. Dezember 1848.
K. Oberamt. Wiebbekink.
Oberarm Nagold.
Die Ortsvorsteher werden unter Hin, Weisung auf die Bekanntmachung de» Justizministeriums vom 8. Nov. d. I (Reggs.-Bl. S. 506) aufgefordert, da für zu sorgen, daß die Gebühren fü> das Regierungs-Blatt und die Rechts, Erkenntnisse auf das Jahr 1849 in aller Balde an die Unterzeichnete Stelle eingesendet werten.
Den 14. Dezember 1848.
K. Oberamt. Wiebbekink.
Oberarm Horb.
An die Ortsvi-rftunde.
Unter Beziehung auf die Ministerialverfügung im Reg.-Blatt von 1848, S. 587, werden dieselben angewiesen, die Einleitung zu treffen, daß gleich- bald das lezie Drülheit der diesjährigen Brantschatcnsumlage zum Einzug gebracht und die eine halste auf den 28. d. M. und die andere Ha4fre auf den 10. Januar !84 9 unfehlbar an ! d>e Oberamtspflege abgelieferi werde.
Den 12. Dezember l848.
_K-Oberamt. Linde nmajer.
Obcramt Horb.
An die Ortsvorststttde und
Gemeindcräthe.
Von dem Erlasse des K. Ministeriums deS Innern vom 20. Okto