339

/

füc vie Obcramtsbezirkc

Nagold und

Freitag, den R. Dezember

o r b.

1848 .

Oberamt Nagold.

In Erwägung dev geringen Erfolgs, welchen die in der Ministerialverfugung vom 2. November 1838, betreffend die zeitige Kenntnißnabme der Polizeibe­hörden von unglücklichen Geburten, ge- rroffenen besonderen Anordnungen ' ge­bubt haben, fo wie in Betracht, daß hienach kein genügender Grund vor liegt, die in dieser Verfügung angcordnete besondere polizeiliche Aufsicht über die geburtshülflichen Verrichtungen fortbe- stehen zu lassen, haben Seine König­liche Majestät vermöge höchster Ent­schließung vom 23 d. M- auf den An­trag des K. Medizinalkollegiums vom Oktober gnädigst genehmigt, daß die gedachte Ministerialverfügung unter vorläufiger Festhaltung der zur Uebcr- wachung der geburtshülflichen PrariS außerdem bestehenden Vorschriften außer Wirkung gesetzt werde.

Die Ortsvorsteher haben die Geburts­helfer und Hebammen hievon rnKennt- niß zu setzen. Den 4. Dezember 1848.

K. Oberomt, Wiebbekink.

Qbcramrsgenchr Nagold.

Nagold.

Schuiden-Liquidationen.

In den nachgenanntcn Ganlsachen ist zur Schulden - Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnete Zeit anberaunu, wozu die Gläubiger umcr dem Anfü­gen vorgelaten werden, daß die Nicht- liquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts - Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinende» Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines et­waigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bettreten.

Johann Adam Walz, Zeugmacher in Oberschwandors,

Donnerstag den 14. Dezember d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem dortigen Rathhause.

Hieronimus Mönch, Weber in Bö­singen,

Freilag den 15. Dezember d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem dortigen Ratbbause.

Taver Weder, Taglöhner in Ober- thalheim,

Samstag den 16. Dezember d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem dortigen Ralhhause.

Den 11. Nvv. 1848.

Königliches Oberamtsgericht. j Berner. j

--i

Oberamtsgericht Nagold. !

Nagold. z

Schulden-Liq«idatio»en>

In den nachgenannten Gantsachen ist ^ zur Schulden-Liquidation rc. Tagfahrt ^ auf die unien bezeichneie Zeit anberaumt,! wozu die Gläubiger unter dem Anfü-! gen vorgeladen werden, daß die Nicht-! liquidirenden, so weit ibre Forderungen nicht aus den Gerichts - Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation aus- j geschlossen, von den übrigen nicht er- ; scheinenden Gläubigern aber wird an-! genommen werden, daß sie hinsichtlich j eines etwaigen Vergleichs, der Geneh-! migung des Verkaufs der Masse - Ge­genstände und der Bestätigung des Gü­terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beureten.

Christian Graf, Bäcker von Haitcr- bach,

Mittwoch den 20. Dezember d. Z., Morgens 9 Uhr,

auf dem Rathhaus daselbst. ^

Joh. Georg Kübler von Ebers­hardt,

Freitag den 22. Dezember d. Z., Morgens 9 Uhr, auf dem RathhauS daselbst.

Den 13. November 1848.

Königliches Oberamtsgericht. Berner.

Kameralamt Reuthm.

Verkauf

von

Reis.

Vom Kasten zu Reuthin ist guter

ReiS, der Crr. zu 8 fl. 20 kr., "" uLO zum Verkauf ausgeseht; es K- wird aber nicht unter '/g Clr. ^abgegeben.

Den 4. Dezember 1848.

K. Kameralamt.

Holzfäulen - Verwaltung.

A l t e n st a i g.

Forchenzapfen-Lieferung.

Die Unterzeichnete Stelle ist ermäch­tigt, einige Tausend Simri Forchenza­pfen zu 9 kr. per Simri anzukaufen.

Die löblichen Schultheißenämter wer­den ersucht, dies mit dem Anfügen in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Zapfen jeten Mittwoch Vormittag hier abgcliefert werden können.

Holzsamen - Verwaltung.

Metzger.

Gcrichtsnotariat Horb.

S a l z st e t r e n, Gerichtsbezirks Horb. Gläubiger - Aufruf.

Die Unterzeichneten Stellen sind mit außergerichtlicher Erledigung des Schul­denwesens des Ochsenwirth Erath von Salzstclten beauftragt. Es werden da­her die Gläubiger desselben hicmlt aus­gefordert, am

Freitag dem 22. d. Mts., Vormittags 9 Uhr,

aus dem Nachbaus in Salzstetten in Person oder durch gehörig Bevollmäch­tigte zu erscheinen, ihre Ansprüche an- zumelden und sowohl über einen Borg­oder Nachlaß-Vergleich, als auch ins­besondere über Veiwerthung der vor­handenen Masse - Gegenstände sich zu erklären.

Den 1. Dezember 1848.

K. Gerichisnorariat Gemeinderath Horb. Salzstetten.

Ruoff. Schulch. Wollensak.