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ts- uud Zntellist

für die Oberamtsbezirke

Nagold und H

^ 9 . Dienstag, den 7 . November

Oberamt Nagold.

Aufzeichnung der Militärpflich­tigen für das Jahr 1849.

Die Ortsvorsteher werden unter Hin­weisung auf das erste Kapitel des zwei­ten Abschnitts der Instruktion zu dem Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegs­dienst vom 30. Dezember 1843, §. 829, hiemit aufgefordert, am 1. Dezem­ber d. I. mit Entwerfung der doppelt auszufertigenden Rckrutirungsliste für das Aushebungsjahr 1849 in Gemein­schaft müden Ortsgeistlichen zu beginnen.

Es werden die Ortsvorsteher hiebei darauf aufmerksam gemacht, in die Li­sten auch diejenigen aufzunehmen, s) welche von einem andern Ober, amtsbezirke oder vom Auslande herein­gezogen sind und das der Aushebung entsprechende Alter haben,

t») welche freiwillig in das K. Mili­tär eingeireten sind, vorausgesetzt, daß sie der Altersklasse angehören,

c) welche wahrend der frühern sechs Jahre bei der Aufzeichnung der Mili- tärpflickiigen übergangen wurden, ck) welche, wenn sie auch schon in der Gemeinte geboren, mit ihren Eltern weggezvgen sind, oder diese anderwärts ihren zeitlichen Wohnsitz genommen haben, v) welche mit ihren Eltern in einen fremden Staat gezogen sind, ihr Staats­bürgerrecht aber mit K. Bewilligung beibehalten haben,

k) welche vor erfüllter Militärpflicht in fremde Staatsdienste, wenn gleich mit K. Bewilligung, getreten sind, g) die Söhne von Ausländern, welche im württembcrgischen Staatsdienste ein­gestellt sind, ohne den Vorbehalt des auswärtigen Heimalhrechts Nachweisen zu können.

Die Rekrutirungspflichtigen sind nach der Zeitfolge der Geburt in die Listen einzurragen, so daß immer der Acltere den Jüngern vorgeht.

Bei solchen, welche Berücksichtigungs­ansprüche wegen Berufs-, wegen Fa­milienverhältnisse oder wegen Bewil­

ligung einjähriger Dienstzeit zu machen haben, ist das Geeignete in den Re- krutirungslisten zu bemerken. Nachdem sie zuvor auf diese Ansprüche mit der Weisung aufmerksam gemacht worden sind, sind dieselben, so weit es seyn kann, urkundlich zu belegen.

Um übrigens späteren Reklamationen zu begegnen, ist bei jedem Militärpflich­tigen das Alter und Geschlecht seiner Geschwister in der fünften Kolumne der RekrutirungSliste beizufügen, und so das Oberamt in den Stand zu sehen, selbst zu beurtheilen, ob kein Berücksich­tigungsgrund vorhanden, und der Bc- theiligre zu veranlassen sey, darüber schriftliche Beweise beizubringen.

Dieß hat insbesondere auch deswegen sein Gutes, um deisolchen, welche wegen Beruf» Anspruch auf Zurückstellung machen, beurtheilen zu können, ob ihnen nickt auch nebenbei noch eine gleiche Wohlthat wegen Familienverhältnisse zu statten komme.

Ist die Liste vom Gemeinderaib ge­prüft, so wird sie zum Beweis derRich- iigkeir von den Mitgliedern desselben, von dem Rathsschreib er, von dcmOrts- gecstlichen und wenn Israeliten darin Vorkommen, in Absicht auf diese auch von dem Vorsteher der israelitischen Kn- chengemeinde unterzeichnet, überdieß noch von dem Ortsvorsteher später beurkun­det, daß sie von der Mitte des Dezem­bers an auf dem RathhauS odereinem andern dazu geeigneten Orte 14 Tage lang aufgelegt und außerdem noch een besonderes Namensverzeichniß der Mi­litärpflichtigen mit Angabe der Namen ihrer Väter öffentlich angeschlagen wor­den sey.

Am Schlüsse der Liste ist noch so viel Raum übrig zu lassen, um einzelne (über­sehene, überwiesene re. ic. Militärpflich­tige) Nachträgen zu können. DicListcn sind ganz unfehlbar am 2.Januar 1849, jedoch nicht früher, dem Obcramt zu übergeben.

In dem Bericht, womit sie cingeschickt werden, hat der Ortsvorsteher das Ober­

o r b.

1848.

amt auf die bei der Aufzeichnung etwa vorgekommenen Zweifelsfälle, namentlich darauf aufmerksam zu machen, ob nicht ein Militärpflichtiger in die Liste eines andern OrtS schon ausgenommen oder dahin zu überweisen sey.

Die Formularbogen zu den Listen sind den Ortsvorstehern durch den Oberamtspfleger zugekommen.

Den 4. November 1848.

K. Oberamt. Wiebbekink.

Amtsnotariat Wildberg.

W i l d b e r g, Oberamtsgerichts Nagold. Auffergerichtliche Schuldenerledigung.

Von dem K. Oberamtsgericht sind icd Unterzeichneten Stellen zur Erledi­gung des Schuldenwesens von

Christian Sicha, Maurer in Wild­berg,

beauftragt worden, welche auch bei ei­nem angemessenen Nachlaß an den un- bevorzugten Forderungen durch theil- weise Verwendung des Weibsbeibrin­gens lhunlich ist

Zur dießfallsigen Verhandlung hat man nun

Montag den 27. November d. I. bestimmt und fordert hiemit die bekann­ten und unbekannten Gläubiger auf, hiebei

Morgens 8 Uhr

auf dem hiesigen RathhauS zu erschei­nen, ihre Forderungen und deren Vor­zugsrechte unter Vorlegung ihrer Ori- ginalschulturkunden tarnithun und sich über Vergleichsvorschlage ;u erklären; von den abwesend bleibenden bekannten Gläubigern wird der Beitritt zur Er­klärung der gleichberechtigten Anwesen­den angenommen, unbekannte Gläubi­ger aber habe» es sich selbst zuzuschrci- den, wenn sie bei der Masseverwendung nickt berücksichtigt weitcn.

Den 25. Oktober 1848.

K. Amtsnotariat und Sradtralh.

Vät. Amtsnotar Häbcrlcn.