SIS
ts- uud Zntellist
für die Oberamtsbezirke
Nagold und H
^ 9 . Dienstag, den 7 . November
Oberamt Nagold.
Aufzeichnung der Militärpflichtigen für das Jahr 1849.
Die Ortsvorsteher werden unter Hinweisung auf das erste Kapitel des zweiten Abschnitts der Instruktion zu dem Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 30. Dezember 1843, §. 8—29, hiemit aufgefordert, am 1. Dezember d. I. mit Entwerfung der doppelt auszufertigenden Rckrutirungsliste für das Aushebungsjahr 1849 in Gemeinschaft müden Ortsgeistlichen zu beginnen.
Es werden die Ortsvorsteher hiebei darauf aufmerksam gemacht, in die Listen auch diejenigen aufzunehmen, s) welche von einem andern Ober, amtsbezirke oder vom Auslande hereingezogen sind und das der Aushebung entsprechende Alter haben,
t») welche freiwillig in das K. Militär eingeireten sind, vorausgesetzt, daß sie der Altersklasse angehören,
c) welche wahrend der frühern sechs Jahre bei der Aufzeichnung der Mili- tärpflickiigen übergangen wurden, ck) welche, wenn sie auch schon in der Gemeinte geboren, mit ihren Eltern weggezvgen sind, oder diese anderwärts ihren zeitlichen Wohnsitz genommen haben, v) welche mit ihren Eltern in einen fremden Staat gezogen sind, ihr Staatsbürgerrecht aber mit K. Bewilligung beibehalten haben,
k) welche vor erfüllter Militärpflicht in fremde Staatsdienste, wenn gleich mit K. Bewilligung, getreten sind, g) die Söhne von Ausländern, welche im württembcrgischen Staatsdienste eingestellt sind, ohne den Vorbehalt des auswärtigen Heimalhrechts Nachweisen zu können.
Die Rekrutirungspflichtigen sind nach der Zeitfolge der Geburt in die Listen einzurragen, so daß immer der Acltere den Jüngern vorgeht.
Bei solchen, welche Berücksichtigungsansprüche wegen Berufs-, wegen Familienverhältnisse oder wegen Bewil
ligung einjähriger Dienstzeit zu machen haben, ist das Geeignete in den Re- krutirungslisten zu bemerken. Nachdem sie zuvor auf diese Ansprüche mit der Weisung aufmerksam gemacht worden sind, sind dieselben, so weit es seyn kann, urkundlich zu belegen.
Um übrigens späteren Reklamationen zu begegnen, ist bei jedem Militärpflichtigen das Alter und Geschlecht seiner Geschwister in der fünften Kolumne der RekrutirungSliste beizufügen, und so das Oberamt in den Stand zu sehen, selbst zu beurtheilen, ob kein Berücksichtigungsgrund vorhanden, und der Bc- theiligre zu veranlassen sey, darüber schriftliche Beweise beizubringen.
Dieß hat insbesondere auch deswegen sein Gutes, um deisolchen, welche wegen Beruf» Anspruch auf Zurückstellung machen, beurtheilen zu können, ob ihnen nickt auch nebenbei noch eine gleiche Wohlthat wegen Familienverhältnisse zu statten komme.
Ist die Liste vom Gemeinderaib geprüft, so wird sie zum Beweis derRich- iigkeir von den Mitgliedern desselben, von dem Rathsschreib er, von dcmOrts- gecstlichen und wenn Israeliten darin Vorkommen, in Absicht auf diese auch von dem Vorsteher der israelitischen Kn- chengemeinde unterzeichnet, überdieß noch von dem Ortsvorsteher später beurkundet, daß sie von der Mitte des Dezembers an auf dem RathhauS odereinem andern dazu geeigneten Orte 14 Tage lang aufgelegt und außerdem noch een besonderes Namensverzeichniß der Militärpflichtigen mit Angabe der Namen ihrer Väter öffentlich angeschlagen worden sey.
Am Schlüsse der Liste ist noch so viel Raum übrig zu lassen, um einzelne (übersehene, überwiesene re. ic. Militärpflichtige) Nachträgen zu können. DicListcn sind ganz unfehlbar am 2.Januar 1849, jedoch nicht früher, dem Obcramt zu übergeben.
In dem Bericht, womit sie cingeschickt werden, hat der Ortsvorsteher das Ober
o r b.
1848.
amt auf die bei der Aufzeichnung etwa vorgekommenen Zweifelsfälle, namentlich darauf aufmerksam zu machen, ob nicht ein Militärpflichtiger in die Liste eines andern OrtS schon ausgenommen oder dahin zu überweisen sey.
Die Formularbogen zu den Listen sind den Ortsvorstehern durch den Oberamtspfleger zugekommen.
Den 4. November 1848.
K. Oberamt. Wiebbekink.
Amtsnotariat Wildberg.
W i l d b e r g, Oberamtsgerichts Nagold. Auffergerichtliche Schuldenerledigung.
Von dem K. Oberamtsgericht sind icd Unterzeichneten Stellen zur Erledigung des Schuldenwesens von
Christian Sicha, Maurer in Wildberg,
beauftragt worden, welche auch bei einem angemessenen Nachlaß an den un- bevorzugten Forderungen durch theil- weise Verwendung des Weibsbeibringens lhunlich ist
Zur dießfallsigen Verhandlung hat man nun
Montag den 27. November d. I. bestimmt und fordert hiemit die bekannten und unbekannten Gläubiger auf, hiebei
Morgens 8 Uhr
auf dem hiesigen RathhauS zu erscheinen, ihre Forderungen und deren Vorzugsrechte unter Vorlegung ihrer Ori- ginalschulturkunden tarnithun und sich über Vergleichsvorschlage ;u erklären; von den abwesend bleibenden bekannten Gläubigern wird der Beitritt zur Erklärung der gleichberechtigten Anwesenden angenommen, unbekannte Gläubiger aber habe» es sich selbst zuzuschrci- den, wenn sie bei der Masseverwendung nickt berücksichtigt weitcn.
Den 25. Oktober 1848.
K. Amtsnotariat und Sradtralh.
Vät. Amtsnotar Häbcrlcn.