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«ud Zntelligenz-Blatt

für oie Oberamtöbczirke

agold und Horb.

Dienstag, den IN. September Ü 848 .

Oberaink Nagold

Air die Ortsvorstcticr

Nachdem die Verwaltungs-Aktuare des Bezirks mit den Rechnunqstellge- schäften von 18 ^/ 4 g begonnen haben, werden die Orrsvorsteher anfgefordert, dafür zu sorgen, daß die Rechner un­gesäumt ,n den Besitz der betreffenden Urkunden und Protokoll-Auszüge kom­men, und daß fehlende Zettei-Dekreturen nicht erst bei Uebernahme der Rechnung nachgeholt werden muffen.

Zugleich werden die Orksvorsteher veranlaßt, von den K. Pfarrämtern sich namentliche Verzeichnisse über die in jedem Orte in dem abgelaufenen Etais- Jahre geschlossene Ehen, und von den K. Revierförstern Urkunden über die Einhaltung der Waltnuhungspiane in dem genannten Etatsjahre, sich zu er­bitten, und den Rechnern alsbald zum Beleg ihrer Rechnungen zuzustellen.

Den 16. Sept. 1848.

K. Oderamt. B au r, A-V.

Oberamt Nagold.

Da es in neuerer Zeit oft vorkommt, daß Gemeinden ihre Bestellungen auf Musketen aus der Zahl der aut Kosten des Staats nn Auslande gekauften un­mittelbar beim Kameralamt oder der Arsenal-Direktion in Ludwigsburg ma­chen, und dann von diesen Behörden an das Ministerium des Innern gewiesen werben müssen, so wird zu Vermeidung von Zeitverlust und Kosten auf Befehl des Ministeriums des Innern bekannt gemacht, daß nach wie vor die Bestel­lungen beim Ministerium des Innern durch Vermittlung des OberamrS zu machen sind und daß, wenn nicht Zah­lung des Kostenpreises beim Empfang der Gewehre geleistet wird, die Vorle­gung einer von den betreffenden bürger­lichen Kollegien ausgestellten Urkunde des Inhalts erforderlich ist, daß die Haftungs-Verbindlichkeit für den Ko­stenbetrag auf die Gemeindekasse über­nommen werde., Noch ist anzufügen, daß die damalige Lage der Staatskasse einen baldigen Ersatz deö für den An­

kauf von Gewehren für die Bürger- webr gemachten Aufwandes erheischt, weshalb etwaige Borgfristgesuche nur ausnahmsweise in sehr dringenden Fäl­len Berücksichtigung finden können.

Den > 6 . September 1848.

König!. Overamt. Baur, A.-V.

Obciamt Horb.

Nach einem Erlasse der K. Kreis- Regierung vom 4, d. M. findet die Feier des GebnrtsfestcS Seiner Maje­stät des Königs am 27. d. M. stark, was hiedurch zur allgemeinen Kennr- niß gebracht wird. Den 15. Sept. 1848.

K. Oderamt. Lindenmajer.

Havre.

lluterzeichnetes Konsulat glaubt im Interesse des auswandernden Publikums uno tu Beziehung auf seine im Monat April und Mai veröffentlichten Bekannt­machungen nochmals die bringende War­nung an dasselbe ergeben zu lassen, durchaus nicht obne die gehörigen Mit­tel, nämlich ungefähr 200 Franken per Kopf, nach Havre zu kommen, um sich vier nach New-Iork oder New-Orlcans einzuschiffen, indem feit einem Monat die Ueberfabrrspreise wegen Mangels an Schiffen auf 120 Fr. per Kopf nach New-Iork, 100 Fr. nach New-Orieans gestiegen und etwa 50 60 Fr. für Lebensmittel und 1520 Fr. für Auf- cnthaltskosten bier notbwendig sind. Sollten sich uncrachtct dieser Mahnung Auswanderer mit weniger Geld nach hiesigem Plaze auf den Weg mack en und dann das Unterzeichnete Konsulat um Unterstützung ansprechen, so müßte sol­ches dieselben ohne alle Nachsicht mit dergleichen Forderungen abweisen, in­dem nur diejenigen Auswanderer, welche durch die lezte französische Revolution ins Unglück gestürzt wurden und sich seit 6 Mo­naten in der größten Noch hier befanden, auf Untersiüzung und Weiierbeiöide- rung nach Amerika zu rechnen hatten.

Den 31. August 1848.

K. württcmb., Großb. bad. und Großh. hessisches Konsulat.

G. Nosenlecher.

Oberamtsgerrcht Nagold.

Nagold.

V o r l a d « »

von

Verschollenen.

Daniel Frie>. rich Franz von Wild­berg , geboren den 24. Januar >777, und Christiane Louise Franz von da, geboren den 9. Juli 1778, Kinder des weiland Sebastian Franz, Kastenknechrs im Kloster Reuthin, sind längst verschol­len und es ist von ihrem Leben oder Tod nichts bekannt. Etz ergeht daher an sie oder ihre etwaigen Leibeserben die Aufforderung, sich

binnen 90 Tagen

bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, widrigenfalls das unter Pflegschaft ste­hende Vermögen derselben a» ihre be­kannten nächsten Jntestaterben verrheilr werden würde.

Den 25. August 1846 .

Königliches Oberamtsgericht.

Berner.

Forstamt Älteristaig.

Revier Grömbach.

Holzverkanf.

Es werden am

Dienstag dem 26. d. M.

unter den bekannten Bedin­gungen zur Versteigerung ge­bracht werden: im Schlag Hergotsbübl /z.:

3 Klafter buchene Scheiter,

^-4 Klafter buchene Prügel,

39'/z Klafter tannene Scheiter,

16^4 Klafter tannene Prügel,

41/2 Klafter Abfallbolz,

6 Klafter Ninbe; im Schlag Alt gedäu 0.:

23/g Klafter buchene Prügel,

181/, Klafter tannene Prügel,

6 ^/g Klafter Abfallbolz,

Vs Klafter Reisachprügel,

46^/4 Klafter Rinde, wozu man die Kaufsliebhaber mit dem Bemerken einladet, daß die Zusammen­kunft

Morgens 9 Uhr

in Grömbach stattfinde, und man yo.t