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und Zutelligenz-Blatt
für die Oberamtsbezirkc
agold und Horb.
Freitag, den 1. September
!848.
Oberamtsgericht Horb.
Horb.
Schulden - Liquidation.
In nachgenannter Gantsache wird die Schulden - Liquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an dem unten bezeichncten Tag und Ort vorgenommen, wozu dieGlaubiger und Absonderungs-Berech- tigten andurch vorgeladen werde», um entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwalket, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem ankern Fall, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte ^ anznmeldcn. ^
Die nicht liquidirenden Gläubiger! , werken, so weit ihre Forderungen nicht ^ auö den Gerichts - Akten bekannt sind,! in nächster Gerichts-Sitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen,, von den übrigen nicht erscheinenden i Gläubigern aber wird angenommen wer- s den, daß sie hinsichtlich eines etwaigen ^ ^Vergleiches, der Genehmigungdes Ver-j - kaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Er- ^ klärung der Mehrheit ihrer Klasse bei-i treten. j
Johannes Faiß, Schuhmacher in Vierlingen,
< Dienstag den 12. September d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem dortigen Rathbause.
Den 12. August 1846.
Königliches Oberamtsgericht.
Edle.
Oberamtsgericht Horb.
Horb.
Schulden - Liquidationen.
In nachgenannten Gantsachen werden die Schulden-Liquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Der»
^ Handlungen an den unten bezeichneten, ^ Tagen und Orten vvrgenvmmen, wozu l
die Gläubiger und Absonderungs-Berech- tigten andurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidatlons-Tagfabrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Fall, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumejden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nichtersckeinentcn Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleiches, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
, Nikolaus Sinz, Schuhmacher in Horb,
Dienstag den 12. September d. I., Morgens 8 Uhr, auf dem dortigen Raihbause.
Karl Nimmele, Flaschner inD>orb, Donnerstag den 14. September d. I., Morgens 8 Uhr, auf dem dortigen Rarbbause.
Den 12. August 1848.
Königliches Oberamtsgericht.
E b l e.
Forstamt Altenstaig.
Revier Pfalzgrafenweilcr.
Holzverkauf.
Unter den gewöhnlichen Bedingungen kommt
am Freitag dem 8 . und Samstag dem 9. September d. I.
nachstehendes Material zum ^ Verkauf.
_Ke Die Zusammenkunft ist
Freitags im Schlag Glaswies, Morgens 9 Uhr,
zunächst der Straße von Herzogsweiler nach Hallwangen und wird am Schluß der Verhandlung für den folgenden Tag bestimmt werden.
Im Staat swald Weile rwald, I. Distrikt, Glas wiese:
28 Klafter tannene Scheiter,
8 s/z Klafter tannene Prügel,
5 Klafter tannene Rinde,
4^ Klafter Reisprügel; Weilerwald, l. Distrikt, a. Bildstökle:
13 Stücke tannene Stangen, bs/z Klafter buchene Sweitcr, ö /4 Klafter buchene Prügel,
8^/2 Klafter tannene Scheiter,
1 ^/, Klafter tannene Prügel,
6 ^ Klafter tannene Rinde,
25 Stücke buchene,
2975 Stücke tannene Wellen; daselbst, am Musbacher Weg:
9 Stücke tannene Stangen,
75 Stücke Hopfenstange»,
! 6 */z Klafter tannene Scheiter,
11 Klafter tannene Prügel; Weilerwald, I. Distrikt,
Scheidh 0 lz:
30 Stücke tannene Stangen,
1 V 2 Klafter buchene Scheiter, ö/. Klafter buchene Prügel,
43^ Klafter tannene Scheiter,
8 Klafter tannene Prügel; Pfahlberg, ausserordentliche Durchforstung:
13 Stücke tannene Stangen,
525 Stücke Hopfenstangen,
7'/z Klafter tannene Scheiter, 341/2 Klafter tannene Prügel,
IOI /4 Klafter Reisprüael,
300 Stücke tannene Wellen, ungebunden geschätzt.
Den 28. August 1848.
Königliches Forstamt. Grüninger.
Genchrsliotanat Horb.
Salzstetten,
Oberamis Horb. Gläubiger - Aufruf Die Unterzeichneten Stellen sind mit außergerichtlicher Erledigung des Schul-