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65.
für die Oberamtsbezirke
Nagold und Hör
Dienstag, den 1K. August
1848.
Kriegskassen - Verwalrung.
Stuttga r t.
Patronenzeug-Liefernng
In dem Etatkjahr von 18^^, sind 3000 Ellen Patroncnzeug erforderlich, über deren Lieferung am
Mittwoch dem 23. dieß, Vormittags 9 Uhr, in dein Kriegsministerialgcdäude eine Ab-- streichsverhandlung vorgrnommen wird.
Muster davon iverden bei dieser vorgelegt und Denjenigen zugestellt, irvlche die Lieferung erhalten; übrigens können solche fckon vorher entweeer in der Kanzlei oder in dem Arsenal eingesehen werden.
Den 5. August 1818.
Kriegskassenverwaltung.
Rentamt Berucck.
B e r n e ck.
N ei f a ch - V e rk a « f.
Eine ziemlich große Partie dürres, mit ;wei Miete» gebundenes, kanueues Reisach verkauft unter ter Hand je hundert Wellen zu 1 fl. das Rentamt, an das sich die Liebhaber jeden Nachmittag wenden können.
Nagold.
Bekanntmachung
eines längst bestehenden
Verbots.
DaS Rauchen in den Räumen der Frnchlschranne während teS Getreide- Markts ist bei 1. fl. Strafe verboten.
Den 12. August 1848.
Stadtschultheißenamt.
Nagold.
Die unterm 10. Juni d. I. von dem biesigey Siadtratb erlassene Bekanntmachung , betreffend den Besuch der Wirthshäuser in diesiger Stadt, wird, damit auch Auswärtige hievon Kenns- niß erhalten, hiemit auf diesem Wege veröffentlicht:
„Die Polizeistunde wird um halb 11 Uhr durch das Polizei-Personal in Beiseyn eines Mitglieds des >
Stadtraths oder Bürger Ausschusses in allen Gasthäusern angesazt und müssen um 11 Ubr sodann die Wirtbshäuser geschloffen seyn. Von 10 Ubr an muß auf den Straßen sowohl, als in den Winbsbäu- sern allgemeine Ruhe eintreten, und es darf insbesondere nicht gelärmt und gesungen weiden.
Zu Aufrcchtbaltung dieser Anordnung uno überhaupt zu Erhaltung der Rabe und Ordnung in hiesiger Stavt wirb eine Äbibei-lung der hiesigen Bürgerwcbr Patrouillen- Dicnstc leisten, und etwaige Ucder- tretcr entweder nach Hause weisen oder nach Umständen andere geeignete Maßregeln ergreifen.
Väter, Lehrmeister und Pfleger von ledigen Duden und Jünglingen werden aufgefordert, dafür zu sorgen , daß sich erstere bis 9 Ubr, lezterer aber jedenfalls vor dem Eintritt der Polizeistunde nach Hause begeben und dort verbleiben, indem dießfallsigeUederirciurgen nicht ungeahndet gelassen würden.
Den 11. August 1848.
Siadffchultbeißenamt.
dahier, wurde wegen eingeklagter Schulden Realerekution
« 11, ,
Walddvrf,
Obcramts Nagold. Harzwald-Verleihung.
Da die Verleihung der bekannten Harzwaldungen kein günstiges Resultat gegeben hat, so wird am
Dienstag dem 22. August d. Z., Mittags 1 Uhr,
eine weitere Aufstreichs - Verhandlung vorgenommen werden.
Liebhaber werden hiezu ciugeladen. Tie Herren Ortsvorstcher werden ersucht, solches gehörig bekannt machen zu lassen.
Den 10. August 1848.
Schultheiß Gänßle.
W"a r t h,
Oberamts Nagold. LiegenfchastSverkauf.
Gegen den Johannes Luz, Maurer
erkannt und ferne besitzenden Realitäten zum Verkauf
ausgesezt, als:
Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Scheuer und Stall unter einem Dack, oben im Dorf,
Anschlag. 500 fl.;
M ä h e f r l d:
Die Hälfte an 2 Morgen 1 Viertel im vorder» Lehen,
Anschlag.100 fl.;
A e ck e r:
Die Hälfte an 1 Morgen hinter dem Mäsle , Anschlag . . 25 fl.; Die Hälfte an Z'/z Viertel 2*/, Ruthen im Wasenacker.
Dieser Verkauf findet am ! 24. August,
! Mittags 2 Uhr,
aus hiesigem Ratbbaus statt, wozu die Kaufsliebhaber und Gläubiger des Lu; mit dem Bemerken eingeladcn werden, daß auswärtige Personen sich mit Prädikats- und Vermögens-Zeugnissen zu versehen haben.
> Die Schultheißenämter werden ersucht, solches in ihren Gemeinten gefälligst bekannt machen lassen zu wollen.
Den 11. August 1848.
Der Güterpfleger: Gcmeinderath Luz.
H o ch d o r f, GerichiSdezirks Frcudeustadt. Liegen sch nfts Verkauf.
Der hiesige Bürger Iobann Georg Baum Hai erklärt, seine sämmtli- che Liegenschaft einem öffentlichen Verkauf auszusktzen:
Als Gebäude:
1) ein zweifle-
Haus mit
Scheuer, .iL.,
Stallung und Keller;
2) einen Holz- und Wagenschepf und 4b/« Morgen, 45,5 Ruthen Licker