eingeladen werden, richtet man die höfliche Bitte a» die Herren Orisvorste- ber, diesen Verkauf in ihren Gemein den gefälligst bekannt machen zu lassen.
Den 6. Juni 1848.
Gütcrpfleger:
Jakob Borkbardt.
E a l w.
Frucht-
unv
W o ch e m a r k t
betressend.
Bisher wurden die hiesigen Frucht- unv Wochenmärktc, welche in der Regel an jedem Samstag statt finden, auf den Freitag verlegt, wenn auf den Samstag ein Feiertag fiel. Diese Einrichtung wird nun nach einem Beschluß des Stadtraibs dahin abgeändert, daß die Frucht- und Wochcnmärkte künftig, ohne Rücksicht darauf, ob am Samstag ein Feiertag ist, immer am Samstag abgebalten werden.
Demgemäß wird nun an dem auf nächsten Samstag fallenden Feiertag Johannis des Täufers der Wochenmarkt hier statt finden. Die Orlsvor- steher werden ermcht, ihren Angehörigen hievon Eröffnung zu machen.
Den 19. Juni 18 8.
Stadtschultheißenamt.
Schuld».
Gesammt - Anschlag . . 400 fl. eingeladen, und die Wohllöblichen Stabt- Die Liebhaber wollen sich an oben und Schultbeißenämier um Beröffentli- benanntcm Tag, chung dieses Verkaufs ersucht werden.
Mittags 1 Uhr, : Den 13. Juni 1848.
auf hiesigem Raihhaus einfinden. Für den Güterpfleger:
Den 16. Juni 1848.
Gütcrpfleger:
F. W u r st e r.
Erzgrube,
Gerichtsbezirks Freudenstadt.
Wiederholter Liegcuschasts-
und
Fahrniß - Verkauf.
Nach Beschluß der Gläubiger wird die vorhandene Liegenschaft des in Gant gerathenen Jakob Fr. Här,
Webers dahier, am
Samstag dem 15. Juli d. I., Nachmittags 1 Uhr, und die außerkomperenzliche Fahrniß Nachmittags 4 Uhr
in der Woh-
Schultdeiß Waidelich.
W i l d b e r g.
Warnung
vor
Borgen.
Es wird Jedermann gewarnt, dem lNagelschmid Braun in Wilkbcrg etwas anzuborgen, da bei demselben zu, keiner Bezahlung mehr verhelfen werten kann.
Den 21. Juni 1848.
Stadtrath.
terzeichneien
zumVcrkaufge-
Nagold.
Kn » st m e h l
^ zu herabgesezten Preisen» ^^cmch einige Centner Un- schlittgrüben, die sich zum Schweinemästen eignen, ver«
nung des Un-i kE'l billigst
I. G. Gauß, Seifensieder.
B e r n e ck,
Oberamts Nagold. Liegenscbasts - Verkauf.
In der Ganksache des verstorbenen Friedrich Stoll, gewesenen Bür- S"s und Mau- rerS dadier, wird nachstehendes Gebäude und Liegenschaft am 17. Jult d. I. zum erstmaligen Verkauf auögesezt. Solches enthält:
Die Hälfte an einer Bebausnng nebst der Hälfte an einer Scheuer, umer einem Dach, im untern Städtchen an der Straße; circa 2 Morgen Acker und ein Wurzel / gärtchen be, dem Ham'e.
'Nagold.
Verpachtung
einer
Wirthschaft.
In der Näbe von hier ist eine im besten Betrieb ste-
- bracht werben.
Die Liegenschaft besteht:
1) in der Hälfte an einem einstöckigen Wohnhaus mit Scheuer, Stallung und Keller, Anschlag .... 200 fl.
2) 1 Viertel Garienf-ld beim mir eingerichteter
Unschlag . . . 30 fl. Bierbrauerei und
3) 1 Morgen 1 Viertel Acker- sonnigen Einrichtungen zu verpachten,
Orombacher >^,obei bemerkt wird, daß bei dem nie- Straße, Anschlag . . 100 fl. l^„n Pachtschillmg und der großen Ein-
!kebr von Gästen jeder Art cs einem
4 rhrnLe Wirtbichaft
4) 1 MvrgenWicsen »nSchnap- perlesberg, Anschlag
5) 1 Morgen 44RulbeiiAcker
feld auf Götrelfiiiger Markung, Anschlag . . .
6) ungefähr 1 Morgen Slreue- platz allda, Anschlag. .
fl- soliden Manne nicht schwer wird, sich in kurzer Zeit etwas zu erwerben.
, Sollte cs gewünscht werten, so könn- 40 fl-!ten auch Güter von beliebiger Morgen- jzahl damit gepachtet werden, da die fl' iRäumlichkeiten zu einer ausgedehnten
410 flffOekonomie sich eignen uns cmgerich- Wozn die Liebhaber, und namentlich >tet sind, auswärtige unbekannte mit Vermögens-j Nähere Auskunft ist zu erlhcilen be- Zeugnissen versehen, auf obigen Tag auslragt
^unv Stunde zu dieser Verhandlung G. Zaiser, Buchdrucker.
eine Republik wünschenswertl) sey?
In neuerer Zeit haben verschiedene Leute angefangen, von der Einführung der Republik zu reden, und daß davon alles Wobl und Heil unseres Vaterlandes abbange. Ist denn dem wirklich so. daß von derNepnblik das Wobl unseres Vaterlandes abhängt? — Um diese Frage zu beantworten, müssen wir unseren Lesern, von weichen nicht jeder genau wissen möchte, was denn die Republik heißen will, zuerst sagen, was diejenigen, welche die Einführung der Republik verlangen, eigentlich wollen. Nun diese wollen nichts anderes, als daß man sich mit Gewalt gegen den König empöre, und ihn mit Gewalt zwinge, die Regierung abzugeben, und daß dann hintendrein gar kein König mehr über Württemberg regieren solle. Denn da
rin besteht die Republik, baß kein König oder überhaupt kein Fürst mehr über ein Land herrscht. — Nun aber haben wir Untertbanen unserem König Treue geschworen, gleich wie er selbst die Verfassung, über welche er einstens mir den Landständcn überein gekommen ist, beschworen hat. Diejenigen also, welche die Republik einfübren wollen, wollen das Volk dabin bringen, daß es sich gegen den König, welchem es den Eid der Treue geschworen, empöre, ihn mit Gewalt vom Throne stoße, und so den geleisteten Eid breche; sie wollen also unser Volk eidbrüchig machen. Wir fragen unsere Mitbürger: glauben sie nun wirklich, daß aus einem solchen Eidbruch, aus solcher Empörung und Aufruhr etwas Gutes heraus komme?