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ts- und Zmelligenz-Blatt

für die Oberanttsbezirke

Nagold und Horb.

./Vs 35,

Dienstag, den 2. Mai

1848.

Oberamter Nagold und Horb. > gescbebe., kann, daß em Wehrmann für

Seine Königliche Majestät Hab7n ver- ^rere Stufen zugleich eine bedeutende möge höchster Entschließung v°m 19.!^.' von Si.mmen, für kewe aber eine

d. M. den von dem Finanzministerium ^ Maiorttat erhal , wahrend die Abcht vorgclegten Entwurf einer Verordnung d-Nemgen Wähler, welche ,hm für d.e

wegen Ertbeilung einer Amnestie für Lodere Stufe ihre Stimmen geben, .n alle noch aubstedenten Forst- und Jagd- ^-r Regel dahin gehen wird, ihn um

strafen, sowie für aste noch nicht abge­rügten Forst- und Jagdvergehen die höchste Genehmigung ertheilt, worüber da» Weitere in dem Regierungsblatte bekannt gemacht worden ist.

In Gemäßheit Erlasses des König­lichen Ministeriums des Innern vom 21. l M. werden die Stiftungs- und

so mehr sür die niederere Stufe gewählt zu sehen, erscheint es ratblich, die Of- sizierSwahle» nach den verschiedenen Graden in der LUt getrennt zu halten, daß zuerst die Wahl des DataiUonö- Kommankante» vorgenommen wird, so­fern dieser nicht als zumaliger Befehls­haber der ganzen Bürgerwache von den Offizieren zu wählen ist, hierauf zu der

Gemeindebehörden hinsichtlich der in!..,

Stiftungs- und Gemeindewaldung-n!W«dl ?er oauptleute und endlrch zu begangenen Forst- und Jagdvergehen,! Wahl der Zugführer ge,chr,tten besscdungeweise der für solche Berge-! '"nd Wollte aber auch vorgezogen hen noch ausstehenden Strafen, aufge- 'Eden t,e Wahl der oauptleute und fordert, emen ahnl.chen Nachlaß zu Zugführer m e.n em Akte vorzunehmen beschließen. Den 30. April 1848. ^ lo l-eg es letensaüs rn der Natur der'

Die K. Oberämter. Verhaltnce, daß kiezenigen Sl.mmen,

--^- - ^ welche ein Burgerwehrmann für die

fObv'MMteo Nagold und Horb. Stelle eines Hauptmanns erhält, zu- Bnrgerwchr. ! gleich für die Wahl zu einer Zugfüh-

Nachstchender Auszug aus dem Pro-^ rersstelle mikgezahlr werden, worüber tokolle der Kommission für die Orga-' die Mannschaft vor der Wahl zu ver- nisation der Bürgerwehr vom 25. April standigenist. Da indeß durch die zuerst 1848 wird hiemik auf diesem Wege zur vorgeschlagenc Trennung der Wahlen Kenntniß der Ortsvorsteher gebracht, in verschiedene Akte für jeden O'fiziers- Den 30. April 1843. ! grad die Meinung der Majorität der

Die K. Oberämter. ! Bürgerwehrmänner jedenfalls unzwei- Fvlgt der Auszug: Aus Veranlassung felhafter fick herausstellr, so wird die- der Anfrage einer örtlichen Organisa- selbe vorzugsweise empfohlen. tions-Kommisfion hinficktlich der Wahl ^ sl

der Offiziere derBllrgerwebr wird be-!>^ Oberamt ^cag0l0- schlosssen, sammtlichen Obcrämtern! Dvlksbewaffnung betreffend, zur Bekanntmachung in den Gemeinden ! Unter Beziehung auf die oberamtli- ihres Bezirks Folgendes zu eröffnen cke Bekanntmachung vom 19. l. Mts.

Aus Rücksicht auf möglichste Beschleu-i (Amtsblatt Nr. 32), wird biemil zur nigung der Organisation der Bürger-i öffentlichen Kenmmß gebracht, daß heuie

bei Louis Erbe in Stuttgart zu haben sind, eingesehen werden.

Endlich werden die Orts - Vorsteher darauf aufmerksam gemacht, daß bei Siebmacher I. F. Stobrer in Stutt­gart« Militärtrommeln, von 13 Zoll Durchmesser L 17 fl. 30 kr. und solche von 12 Zoll Durchmesser zu 15 fl. 30 kr., zu haben sind.

Den 30. April 1848.

König!. Oberamt. Daser.

Oberamt Nagold.

Straßensperre.

Wegen des Nagold-Altenstaigcr Tbal- straßenbaues kann der von Ebershardt in das Nagold - Thal berabführende Fahrweg nach Berneck »c. zebn Tage lang nicht befahren werden, was hie­durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Den 2R April 1846.

König!. Oberamt. Daser.

wehr läßt der § 9 der Instruktion vom 10. d. M. die zumalige Wahl sammt- licber Offiziere einer Bürgerwache, be­ziehungsweise der einzelnen Bataillone zu; er schließt jedoch die Abtheilungin verschiedene Wahlakte nicht aus. In Betracht nun, daß bei der gleichzeitigen Wahl sämmtlicher Offiziere es leicht

dem Oberamt eine Musierpatromasche zugekommen ist, welche auf der Ober- amiskanzlei eingesehen werden kann.

Dieselbe ist von dem Sattler Mün- chenberg jun. in Stuttgart gefertigt unv kommt im Ganzen auf 5 fl. 7'/, kr.

Zugleich kann auch eine Kokarde mit Schleife, das^-tück zu 8 kr-, wie solche

Forstamt Fc«udenftadt.

Sägholz - Versteigerung.

Das m den Staaiewaldungen des Reviers Schwarzenberg pro 1848 zur Fällung bestimmte Sägbolz wird, so weit es nicht zur Befriedigung genehmigter Be­dürfnisse erforderlich ist, döherer Anord­nung zu Folge unier Anbot von ^tel des Revierpreises nach dem Kublkfuß auf dem Stock versteigert werden und zwar am

Montag dem 8. Mai d. I. und sinder die Zusammenkunft Morgens 9 Uhr

bei der Krone in Huzen-ach statt.

Christopbsthal, den 28. April 1848.

Königliches Forstamt. _ v. Kauffmann.

Kameralamt Horb.

Fruchtvsrkcnif

Auf dem hiesigen Kasten sind gegen haare Bezahlung zum Verkaufausgesetzl:

Saatfrucht vom Jahr 1847.-

Gerste.83 Scheffel,

Haber.21 Scheffel;