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für die Obecanttöbczickc
Nagold und Horb.
Freitag, den 28. April
1848.
Oberamt Horb.
In Betreff der Bewaffnung der Bür- gerwebr baden die Ons-Vorstände de» Gemeinden und Bürgenvebrmännern des Oberaimsbezirks Lasse de zu eröffnen, was der Erlaß res Oberamts Nagold vom 19. Avril 1648 im Amtsblatt Nr. 32 Sette 115 entbätt, jedoch uu er dcm Beifügen, daß die Oberamtsbezirke Roitenburg und Horb ein Musterge- webr erbalten.
Den 24. April 1843.
K. Oberamt. Lindenmajer.
Qderamrsgericht Nagold.
Nagold.
Schulden - Liquidation.
In der nachgenaumen Gantsacbe ist zur Swulden - Liquidation rc. Tagfabrt auf die unten bezeichnte Zeit anberaumk, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nicht- liquidirenven, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt find, in der nächsten Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genebmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände .md der Bestätigung des Güterpfle..ers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beit.eten.
Andreas Waidelich, Schmid von
Fünfbronn,
Dienstag den 30. Mai d. I., Morgens 8 Uhr,
auf dem Rarhhaus zu Fünfbronn.
Den 2L. April 1848.
Königl. Oderamtsgericht.
Berner.
dem Anfügen vorgeladen werden, daß, die Nichtliquitirenden, so weit ibre' Forderungen nicht aus den Gerichts- Akten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich ^ eines etwaigen Vergleichs, der Geneh-> migung deS Verkaufs der Masse Gegen-! stände und der Bestätigung des Güier- pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Johann Georg H «sl d , Zeugmacher pon Ebhausen,
Samstag den 27. Mai d. I., Morgens 8 Uhr, auf dem Ratbhaus zu Ebhausen.
Den 17. April 1848.
Königliches Oberamtsgericht.
Berner.
Oberamrsgencht Nagold.
Nagold.
Schulden - Liquidation.
In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt auf die unten bezeichnet« Zeit anderaumt, rvozu die Gläubiger unter
Amtsnoranar Eutingen.
Hochdorf, Gerichlsbezirks Horb. Gläubiger-Vorladung.
In der Schuldensache des kürzlich verstorbenen Wilhelm Schub, Stein- Hauers von hier, und seiner gleichfalls verstorbenen Ehefrau Margarerba, geborenen Walz, wird oberamtsgerichtlichem Auftrag gemäß ein Versuch zur außergerichtlichen Erledigung derselben mittelst eines Borg- und Nachlaß-Vergleichs vorgenommen werden, und es ist hiezu Tagfahrt aus
Dienstag den 16. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr,
anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen auf das dortige Rarhhaus hiedurch vorgeladen werden und wobei solche persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an der genannten Tagfahrt ihre Forderungen unter Vorlegung der Beweismittel schriftlich zu liquidiren und sich über einen Borg» und Nachlaß-Vergleich zu erklären haben.
Hiebei wird bemerkt, daß diejenigen Gläubiger, welche aus den Akien nicht bekannt sind und dieser Ladung keine ,Folge leisten, es sich selbst ruzuschreiben baden, wenn sie der der Erledigung dieser Schuldensache unberücksichtigt bleiben Den 19. April 1848.
Königl. Amtsnoiariar Eu-iiigen und Gemeuiderath Hochdorf. V^t.. Amtsnotar Hailer.
Ämtsnotariat Ältcnstaig.
Fünfbronn, Gerichtsbezirks Nagold.
Liegenscbartsvcrkauf.
In der Gantsache des Andreas Wai- deli-b, Schunds ^ Fünfbronn, E werden die in der Masse vorhandenen Realitäten, bestehend in:
einer zweistöckigen Behausung mit Schmidfeuerwerkstätte, unten im Dorf, und
1 Morgen '/z Viertel 12^, Ruthen Mähe- und Brandfeld, am Samstag dem 27. Mai d. I., Nachmittags 1 Uhr, auf dem Rathhaus in Fünfbronn verkauft.
Die Stadt - und beziehungsweise Schulrheißenämtcr werden ersucht, diesen Verkauf in ihren Gemeinden üblich zu veröffentlichen.
Den 22. April 1848.
K önigliches Amtsnotariat.
Wullen.
Freth. v. Münchsches Rentamt
Möhringen.
Möhringen und Horb. Wohnsitz - Veränderung. Der Wohnsitz des Frerherrlich v. Münchschen Rentamts ist von Mührin- gen nach Horb verlegt worden, was hiemit bekannt gemacht wird.
Den 25. April 1848.
Freih. v. Münchsches Rentamt. Hailer.