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Amts-uud Intelligenz
für die Oberamtsbczirke
Nagold, Freudenitadt und Kord.
^ St.
Amtliche Erlasse.
Oberamt Nagold.
Indem die Gemeinderätbe derjenigen Orte, in welchen Schulden vorhanden sind, angewiesen werden, die auf den 1. Juli d. I. Verfallenen Schuldentil- gungsbenchte längstens
bis 1. August
hicher vorzulegen, wird denselben zu erkennen gegeben, daß diese Berichte vermöge Regierungs-Dekrets vom 28. Nov. 1846, Ziffer 15,946, in tabellarischer Form folgende Rubriken zu enthalten baben:
1) Namen der Gemeinde;
2) Schuldenstand am 1. Juli 1846; am 1. Juli 1847; Abnabme; Zunahme ;
3) Tag der Genebmigung des Schul- ^ dentilgungs-Plaus und Destimmun- ^ gen des Letzter« in Absicht auf die Zeit und die Mittel der Schuldentilgung.
4) Angabe der Gründe wegen etwai»
gcr Nichteinhaltung des Tilgungs- Plans; Bezeichnung der Mittel,' welche eine größere Ablösung als . der Tilgungs-Plan erheischt, mög« . lich machten. j
5) Angabe der Genehmigung der neu
kontrahirten Schulden; nämlich der! im Jahre 18"/„. !
6) Bemerkungen. ^
Man erwartet von den Gemeinderä- ^
tben, daß diese Berichte streng in der vorgeschncbenen Form und mit Sorgfalt gefertigt werden, damit nicht dieselben l zur Ergänzung zurückgegeben werden ^ müssen und daß solche unfehlbar bis zu dem oben bestimmten Termin entkommen. Den 23. Juni 1847.
K. Oberamt. Daser.
Oberarm Nagold.
In dem Erlasse des K. Ministeriums des Innern vom 24. Nov. 1834, Ergänzungsband zum Reg Bl. Seite 279, betreff, die Bezahlung der für Arme abgegebenen Arzneien aus öffentlichen Kas-
Freitag, den 23. Jum
sen, heißt es unter Anderem, daß eine öffentliche Kasse dicßfalls in Anspruch genommen werden könne, wenn das Recept vor Bereitung der verordnten Arznei von einem Mitglieds des Gemeinde- oder Stiftungs - Raches, das von lctzerem besonders dazu ermächtigt ist, in der Absicht beurkundet worden sey, brennt die Bezahlung von der betreffenden öffentlichen Ortskasse zu versichern.
Das Oberamt sieht sich veranlaßt, den Ortsbehörden diese Bestimmung in Erinnerung zu bringen mit der Auflage, da, wo es noch nicht geschehen ist, ungesäumt ein Gemeinde- oder Stistungs- raths-Mitglied zu der Prüfung ärztlicher Verordnungen Behufs der Kostenübernahme aufzustellen und in Pfl-chten zu nehmen, wozu sich in der Regel der erste weltliche Oris-Vorsteber am besten eignen wird. Den 22. Juni 1847.
K. Oberamt. Daser.
Obcramt Horb.
Straßen Unterhaltung betreffend.
Es ist von dem OberamtS - Wegmci- ster die Anzeige gemacht worden, daß die Verfuhr des Materials zu Unterhaltung der Vicinalftraßcn äußerst nach- läßig und thcilweise. gar nicht vorgc- nommen werde.
Die Orts-Vorsteher werden nun aufgefordert, dafür zu sorgen, daß das erforderliche Material längstens innerhalb 4 Wochen aufgefübri und sofort durch die Wegknechte das Klemgeschläge, welches im kommenden Spätjahr zum Einlegen erforderlich ist, in Bälde cher- gerichret werde.
Den 19. Juni 1847.
K. Oberamt.
L i n d e n m a j e r.
1847 .
Tagen und Orten vorgenommen, wozu die Gläubiger und Absonderungs-Berech- tigten andurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Fall, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleiches , der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung deö Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Weiland Andreas Rieß er, gewesener Zimmermann in Fclldorf, Donnerstag den 15. Juli 1847.
Morgens 9 Uhr, auf dem Ratbhause daselbst. Weiland Michael Gaus, gewesener Gemeindepfleger von Fclldorf, Freilag den 16. Juli 1847, Morgens 9 Mw, auf dem dortigen Rathhause.
Den 14. Jum 1847.
K. Okeramtsgericht. Edle.
Oderamrsgenchr Horb.
Horb.
Schulden - Liquidationen.
In nachgenanmen Ganlsachcn werden die Schulden-Liquidationen und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an den unten bczeichneten
! Kameralamt Dornsiottm.
^ Arnckt-Drrkanf.
! Von dem ausländischen Roggen und Waizen befindet sich eine ansehnliche Quantität auf dem Kasten in Dornstetten, 2welche zunächst zur Abgabe ! an Familien, zum eigenen Haushal- ! tungs-Bedarf für die Angehörigen der