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Amts- und Intelligenz-Blatt

füc drc Obcramröbczlrke

Nagold, Freudenltadt und Horb

44 . Dienstag, den 1 . Jum 4847 .

Amtliche Erlasse.

Obcramr Nagold.

Unterstützung armer Auswan­derer von Seite» der Gemeinde betreffend

ES sind in neuerer Zeit sowohl in öffentlichen Blättern als in Berichten der K. Konsuln Klagen darüber geführt 'worden, daß Gemeinden unvermögliche Personen zum Auswandcrn veranlassen, und sie an Auswanderungs - Agenten übergeben, ohne sie mit zureichenden Reisemirteln zu versehen, so daß diesel­ben das Ziel ihrer Rene entweder gar nicht zu erreichen im Stande sind, oder sich dem größten Elend preis gegeben sehen, wenn durch irgend ein unvor­hergesehenes Ereigniß ein Aufenthalt unterwegs cintritt.

Da ein solches Verfahren nicht nur die Rücksichten der Menschlichkeit ver­letzt, sondern auch nicht einmal im ei­genen Interesse der Gemeinden liegt, indem solche Auswanderer nicht selten von den Seestädten aus wieder in ihre Heimatb zurückgewiesen werden, und die dießfallsigen Kosten also vergebens auf- gewendet sind; so bat sich das K. Mi­nisterium des Innern am 17. d. Mts. veranlaßt gesehen, den nachgesctzten Be­hörden aufzugeben, darüber zu wachen, daß dergleichen Fälle künftig mchi mehr Vorkommen, insbesondere Beschlüsse der Gemeinde-Behörden, durch welche un- vcrnröglichen Personen Behufs ihrer Auswanderung Unterstützung aus öffent­lichen Kassen geleistet wird, die in den Fällen des §. 65 lit. o. v. l. g. des Verwaltungs - Edikis erforderliche Ge­nehmigung zu verweigern, wenn nicht Nachmessung darüber gegeben ist, daß der Auswandernde mir den erforderli­chen Mitteln ausgcstaircl ist, um das Ziel seiner Reise zu erreichen.

Der Ministcrial - Erlaß bemerkt in dieser Beziehung: dazu gehöre nicht blos, daß der in Gemäßheit der Mini- stcrial-Verfügung vom I I. Jan. d. I. Neg.-Bl. S. 11) zum Betrieb der

Vermittlung des Transportes von Auswanderern ermächtigte Schifssmäckler .oder Agent die Uederschiffung und Verproviantirung der AuSwandernden übernommen habe, und daß der übrige unumgängliche Aufwand unicrwegs gedeckt sey, sondern es müsse auch dafür gesorgt sepn, daß dem Auswanderndcn nach seiner An­kunft in einem überseeischen Hasen noch eine kleine Summe zu Bestreitung sei­ner ersten Bedürfnisse oder etwaigen Weiterreise übrig bleibe. Ferner ist die Einleitung zu treffen, daß der Aus- wandernde daö Reisegeld nicht selbst in die Hände bekomme, sondern daß es entweder dem Transport - Unternehmer oder einer dritten zuverläßigen Person für ihn eingehändigt werde.

Diese Vorschriften werden hicmit den Ortsvorstehern und Gemeinderäthen er­öffnet, und werden sie für genaue Ein­haltung derselben persönlich veramwort- lich gemacht. Den 28. Mai 1847.

K. Oberamt. Daser.

Oberarm Nagold.

Unter Bezug auf den obcramtlichen Erlaß vom 19. d. M., betreffend Maß­regeln gegen die Kratze-Krankheit der HandwerkSburschen, werden die Orts- vorstcher nachträglich auf die Mmiste- rial - Verfügung vom 16. April 1831 RegS. - Blatt 197, welche die in dem oberamtlickcn Erlasse angeführte Mini- stcrial-Verfügung vom 3. Sept. 1829 theilweise abandert und ergänzt, hinge­wiesen. Den 31 . Mai 1847.

K. Oberamt. Daser.

Oberanitsgericht Nagold.

Nagold.

Schulden - Liquidationen

In den nachgcnani'len Gantsacbcn ist zur Schulten-Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnet!: Zeit anberanmt, wozu die Gläubiger unter dem Anfü­gen vorgcladen werden, daß die Nicht- liquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt

sind, am Schluß der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines et­waigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung deS GüterpflcgerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse heitreren.

P Friedrich Wurster, Leineweber von Enzthal,

Dienstag den 22. Juni 1847, Morgens 7 Uhr, auf dem Nachhause daselbst.

P Johann Georg Stickel, Bäcker von Walddorf,

Freitag den 25. Juni 1847, Morgens 7 Uhr, auf dem dortigen Rathhause.

Den 22. Mai 1847.

Königl. Oberanitsgericht.

G.-Mt. Nick.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold.

Schulden - Liquidation.

In den nachgenannten Gantsachcn ist zur Schulden-Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnen Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfü­gen vorgeladen werden, daß die Nichr- liquitirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt .sind, am Schluffe der Liquidation aus- ^ geschlossen, von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an- ! genommen werden, daß sie hinsichtlich seines etwaigen Vergleichs, der Grneh- l migung des Verkaufs der Masse-Ge- ! genstände und der Bestätigung de»- ! terpslegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitrctcn.

-Weil. Andreas Stoll, Weber von Wenden,

Mittwoch den 23. Juni 1847, Morgens 8 Uhr, auf dem dortigen Ratbhause.

Den 11. Mai 1847.

Königliches Oberamtsgericht.

Berner.