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gefordert, ihre Ansprüche

binnen 20 Tagen

bei der Unterzeichneten Stelle um so gewisser einzureichcn, als nach Umfluß dieser Zeit ihre Verlassenschafts - Thci- lung gefertigt und ihnen später zu ih­rer Befriedigung nichr mehr verholfeu werden könnre. Den 3. April 1847.

König!. Amtsnotariat. Wullen.

Anttsnoranat Altenstalg.

F ü n f b r o n n.

Liegenschafts Verkauf.

In der Gantsache des

Adam Alber, Taglöhners zu Fünfbronn,

wird die zur Masse gehörige

Liegenschaft, bestehend in: ss_

der Hälfte an einem zweistöckigen Wohnhaus und Scheuer und 2 Morgen Ackerfeld, am Donnerstag dem 13. Mai, Mittags 2 Uhr,

einem abermaligen und aber letzten Ver­kauf ausgeseht werden, wozu man die Kaufsliebhaber auf das Rathhaus-in Fünfbronn einladet.

Den 12. April 1847.

Königl. Amtsnotariat. Wullen.

Ebhausen,

Oberamts Nagold.

Wiederholter Holzverkauf.

Da auS dem in den Nummern 24 und 25 dieses Blattes vom 31. v. M. dem Verkaufe auS- W-ÄLW? gesetzt gewesenen Gemeinde- Holz, bestehend in

250 Stücken forchenen und 180 Stücken rolhcannenen, ganz gesunden Langholzes vom 70er abwärts, bei einem abermaligen Ver­kaufe ein noch höherer Erlös zugesichert ist, so findet am

Samstag dem 24. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause eine noch­malige Aufstreichsverhandlung statt.

Den 15. April 1847.

Schultheißenamt.

H a i l e r. Hornberg,

Oberamts Calw.

Liegenschafts-Verkauf und Gläubiger-Aufruf.

Da es dem hiesigen Bürger und Tag- . ^ löhncr Jakob

Seeger nicht

DMÄgelungen ist, ans scinerLiegenschafr,

welche in früherer Nummer dieses Blattes näher beschrieben ist, einen entsprechen­den Erlös zu erzielen, so wird dieselbe, wie sie in obigen Nummern beschrieben, am Samstag dem 24. April d. I., Mittags 1 Uhr,

wiederholt in öffentlichem Aufstreich unter Leitung der Unterzeichneten Stelle verkauft, wobei noch bemerkt wird, daß der zu erfolgende Kauf wo möglich gleich zuzesagt wird.

Um nun das Schuldenwesen des Jakob Seeger auf sicherem Wege erledigen, zu können, werden alle die­jenigen, welche eine rechtliche Forderung an ihn zu machen haben, aufgefordert, dieselbe

innerhalb 14 Tagen, von unten stehendem Datum an gerech­net , um so gewisser bei dem hiesigen Schultheißenamt anzuzeigen, als im Unterlassungsfall später Niemand mehr berücksichtigt werden kann.

Die Herren Ortsvorsteher werden um geeignete Bekanntmachung gebeten.

Den 25. März 1847.

Schultheißenamt.

K übler.

B e r n e ck,

Oberamts Nagold.

Holzverkauf.

Die hiesige Gemeinde ist gesonnen, ! am

I Montag dem 19. d. M-,

! Nachmittags 1 Uhr,

in dem Walde Neubann, an der Wariher Straße,

! ungefähr 30 Klafter gutes i I Stumpenhol;

! zu verkaufen.

! Die Liebhaber wollen sich zur be- ^ nannten Zeit bei dem Hause des För­sters Hauser einfinden.

Den 9. April 1847.

Aus Auftrag des Stadtraths: Stadtschultheiß. Amtsverweser Brenner.

S i m m e r s f e l d, OberamtS Nagold. Holzverkauf.

Die hiesige Gemeinde verkauft Samstag den 24. d. M-, Vormittags 10 Uhr, auf hiesigem Rathhaus 200 Stämme Floß hol; und 150 Sägklötze nock in gan­zen Stammen.

Liebhaber werden zu diesem Verkauf höflich eingeladcn.

Den 9, April 1847.

Schultheiß Schatble.

A i ch hald e n, Oberamts Calw.

Wiederholter Liegenschafts- Verkauf und Gläubiger- Aufruf.

Da der LiegenschaftS - Verkauf der Wittwe Bürkle, Gassenwirthin da-

-vT -Ls hier, am 25. v.

M. daS erwünsch- Resultat nicht erreicht hat, so

wird solche am

Montag dem 19. d- M., Mittags 1 Uhr,

auf dem hiesigen Rathhaus wiederholt zum Verkauf gebracht, und zwar: Gebäude:

Ein zweistöckiges Wohnhaus und Scheuer unter einem Dach, die Hälfte an einem Keller nebst einer Brannt­weinbrennerei -Einrich­tung, alles in gutem Stande.

Güter:

Circa 3 Morg. Garten oder Mähe­feld beim Haus;

circa 9 Morgen Wald, sehr bestockt, welcher in 4 Theilen besteht.

Die Bedingungen werden am Ver­kaufstag näher bestimmt werden.

Auch haben sich diesseits unbekannte Kaufsliebhabcr mit Prädikats- und Vermögens-Zeugnissen auszuweisen.

Um nun das Schuldenwesen obiger Wittwe Bürkle auf sicherem Wege er­ledigen zu können, werden alle diejeni­gen, welche eine rechtmäßige Forderung an dieselbe zu machen haben, aufgefor­dert, dieselbe

innerhalb 15 Tagen, von heute an gerechnet, bei der Unter­zeichneten Stelle geltend zu machen, da im Unterlassungsfall Niemand mehr be­rücksichtigt werden kann.

Um rechtzeitige Bekanntmachung wer­den die Herren OrtSvorsteher höflich gebeten.

Den 14. April 1847.

Schulthcißenamt. Keck.

U n t e r s ch w a n d o r f, OberamtS Nagold. Holzverkauf.

Am 20. dieses Monats ^ werden in den freihcrrlich v. Kechlerschen Waldnn- gen

28^4 Klafter Buchen- und Eichen­holz,

2772 Stücke buchene und eichene Wellen und

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