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28^ Klafter Buchen- und Eichen-1 nannten Zeit bei dem Hause des För­sters Hauser einfinden.

Den 9. April 1847.

Aus Auftrag des Stadtraths: Stadtschultheiß. Amtsverwescr Brenner.

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Holz, I

2772

Stücke buchene und eichene

Wellen und ^

^ 627

Stücke eichenes und buchenes

Wagnerholz, sehr schbnerO.ua-

lität,

! im Aufstreich verkauft. !

M

, Der Verkauf beginnt I

!

Vormittags 9 Uhr,

wozu die Kaufsliedhaber anmit höflich eingeladen werden.

Den 12. April 1847.

Rentamt.

D u r r w e i l e r,

OberamtS Freudenstadt.

Gläubiger - Aufforderung.

Wer an den kürzlich verstorbenen Christoph Schumacher aus irgend einem Grunde eine rechtsgültige For­derung zu machen hat, wird andurch aufgefordert, solche

binnen 15 Tagen

bei dem Waisengericht hier gellend zu machen, widrigenfalls sie bei der Ver- mögens-Theilung desselben unberücksich­tigt bleiben würden. Zugleich ergeht an alle, welche demselben etwas schul­den, das Ersuchen, ihre Schuldigkeiten ebenfalls anzuzeigen.

Den 9. April 1847.

Waisengericht.

Für dasselbe:

Schultheiß Schleh.

Egenhausen.

Holzverkauf.

Die hiesige Gemeinde verkauft am 17. d. M-,

Nachmittags 1 Uhr, im Kommunwald Vogelfang bei der Staatsstraße von Nagold nach Pfalz­grafenweiler

70 Stück größtentheils forchenes Lang­holz vom 60ger abwärts,

56 Stiijk dto. Klotzholz, gegen baare Bezahlung, wozu die etwai­gen Liebhaber eingeladen werden.

Den 6. April 1847.

_Schultheiß Welker.

A i ch h a l d e n, Oberamts Calw.

Wiederholter Liegenfchafts- Werkauf und Gläubiger- Aufruf

Da der Liegenschafts - Verkauf der Wittwe Bürkle, Gassenwirthin da-

Simmersfeld, Oberamts Nagold. Holzverkauf Die hiesige Gemeinde verkauft Samstag den 24. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf hiesigem Rathhaus 200 Stämme Floßholz und 150 Sägklöhe noch in gan­zen Stämmen.

Liebhaber werden zu diesem Verkauf höflich eingeladen.

Den 9. April 1847.

Schultheiß Schaible.

B e r n e ck,

Obcramts Nagold. >,

H o l z v e r k a u f.

Die hiesige Gemeinde ist gesonnen,

am

Montag dem 19. d. M. Nachmittags 1 Uhr, in dem Walde Neubann, an der Warther Straße, ungefähr 30 Klafter gutes!

Stumpenholz zu verkaufen.

Die Liebhaber wollen sich zur be-

hier, am 25. v. A, M. das erwünsch­te Resultat nicht erreicht hat, so

wird solche am

Montag dem 19. d. M-, Mittags 1 Uhr,

auf dem hiesigen Rathhaus wiederholt zum Verkauf gebracht, und zwar: Gebäude:

Em zweistöckiges Wohnhaus und «scheuer unter einem Dach, die Hälfte an einem Keller nebst einer Brannt­weinbrennerei -Einrich­tung , alles in gutem Stande.

Güter.-

Circa 3 Morg. Garten oder Mähe­feld beim Haus;

circa 9 Morgen Wald, sehr bestockt, welcher in 4 Thcilen besteht.

Die Bedingungen werden am Ver- kanfstag näher bestimmt werden.

Auch haben sich diesseits unbekannte Kaufsiiebhaber mit Prädikats - und Vermögens-Zeugnissen auszuweisen.

Um nun das Schuldenwesen obiger Wittwe Bürkle auf sicherem Wege er­ledigen zu können, werden alle diejeni­gen, welche eine rechtmäßige Forderung an dieselbe zu machen haben, anfgefor- dert, dieselbe

> innerhalb 15 Tagen,

!von heute an gerechnet, bei der unter- ' zeichneten Stelle geltend zu machen, da I im Unterlassungsfall Niemand mehr be­rücksichtigt werden kann.

Um rechtzeitige Bekanntmachung wer. den die Herren Ortsvorsteher höflich gebeten.

Den 14. April 1847.

Schultheißenamt.

Keck.

Z"w e r e n b e r g, Oberamts Calw.

Gebäude- und Liegenschafts- Verkauf.

Auf obrigkeitliche Anordnung wird der hiesigen Wittwe des weiland Mich. Wackenhut, Schuhmachers, am 30. April,

Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Rathhause nach­stehendes Gebäude und Lie­genschaft im ErekutionSwege

verkauft.

1) Ein zweistöckiges Wohnhaus,

2) 10 Ruthen Wurzgarten,

3) Die Hälfte an 4 Morgen ^ Vier­tel 6 Rth. Acker auf Gaugenwalder Markung.

Unbekannte Kaufs - Liebhaber haben sich über obrigkeitliches Prädikat und Vermögen auSzuweisen.

Den 1. April 1847.

Schultheiß Wolf.

Zwerenberg, Oberamts Calw.

Gebäude- und Liegenfchafts- Verkauf

Auf oberamtsgerichtliche Anordnung wird dem hiesigen Bürger und Tag- Johannes

Bleich am 30. April dieses Jahres nachstehendes Gebäude und Liegenschaft im Erekutionswege verkauft werden:

1) Die Hälfte an einer zweistöckigen Behausung und Scheuer unter ei­nem Dach,

2) die Hälfte an ungefähr 2 Viertel Garten,

3) das Nutzungsrecht von der der Ge­meinde gehörigen Hälfte an unge­fähr 2 Viertel Acker,

4) die Hälfte an 7 Morgen 1 Vier­tel Acker.

Die Kaufsiiebhaber haben sich am obigen Tage,

Vormittags 8 Uhr, auf hiesigem Rathhause einzufinden, da her sich aber unbekannte Kaufsliebha-

ber'mit obi Prädikat u haben.

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