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In Tübingen: 4P.Kernenbr.22kk. Weck3L. 3Q.1 . Ochscnüeisch 9 „ Rindüeisch . 7, Kalbsieiscb. . S. Schwss.abgez. 9 » „ unabgez. 10»
In Calw: 4P.Kernenbr.22kr. Weck 3« 30.1 .
Ochsenücisch S. RinvAcisch . . 7 , Kalbüeisch . . 8 . Schwü.abgez.10 . „ nnabgcz.il.
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für die Oberamtsbezirkc
Freudenliadt and
Horb.
14
Dienstag, den L6 Februar
1847.
Wöchentlich erscheinen 2 Nummern, und zwar einen ganzen Bogen stark, je am Dienstag und Freitag. Der halbjährige Preis ist, ohne Speditions-Gebühr, 45 Kreuzer. Alle Postämter des In- und Auslandes nehmen Bestellungen an. Die Einrückungs-Gebühr beträgt für die dreispaltige Linie 1 V? Kr.uzer. — Angemessene Beiträge, namentlich aus der Schwarzwald-Gegend, unter die Rubrik Württembergisch e Chronik passend, deren Einsender sich z rar der Redaktion zn nennen haben, die aber ans die strengste Verschwiegenheit jeder Zeit bauen dürfen, werden mit Dank angenommen.
Amtliche Erlasse.
Obcramt Horb.
H o r b.
Regulirung des LandgestütS- wcsens
Nachdem die Verzeichnisse über diejenigen Sturen eingekommen sind, welche mir Landbeschell-Hengstcn gepaart werden wollen, werden dieSchultheißenäm- icr erinnert, daß
1) diese Stuten am Dienstag dem 23. d. M.,
Vormittags 9 Uhr, bei dem ehemaligen Nordstetter Thor- Haus vorzusühren sind, und daß
2) von denjenigen Orten, aus welchen mehr als 4 Stuten angcmcltet sind, der Ortsvorstcher, dagegen bei 4 Stuten und darunter ein ohncticß zur Bcschell - Regulirung kommender Stutcnbesizer als Obmann bei der Re- gulirung zu erscheinen hat, welcher wie der Erstere im Besitze eines Verzeichnisses samimlich aus dem Orte zum Belegen bestimmter Sturen und des Bcschell ^ Geldes hiestir seyn muß.
Den II. Februar 1847.
K. Oberamt. Lindenm ajer.
Oderaiursgerichk Nagold.
Nagold.
Schulden-Lquidationen.
In den nachgcnannten Gantsachen ist zur Schuldeu-Ltquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnet«: Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nicht- liquidircnken, so weit ihre Forderungen nicbr aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation ausgeschlossen, von den übrigen nicht er
scheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Johann Michael Renz, Weber von Emmingen,
Dienstag den 16. März 1847, Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen Rakhhaus.
Georg Friedrich Srepper, Taglöhner von Schönbronn,
Mittwoch den 17. Marz 1847, Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen Raihhause.
Johann Georg Bühler, Maurer von Effrmgcn,
Donnerstag den 18. Mär; 1847, Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen Raihhause.
Michael Theurer, Sounenwirth von Funfbronn,
Montag, den 22. Mär; 1847, Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen Rathhausc.
- Philipp Oktmer, Schuhmacher von Fünfbronn,
Montag den 22. März 1847, Vormittags 11 Uhr, auf dem dortigen Rathhause.
Den 10. Februar 1847.
K. Oberamtsgericht.
Berner.
Oberamtsgerlcht Nagold.
Nagold.
Schulden - Liquidationen
In den nachgcnannten Gantsachcn ist zur Schuldcn-Liquidation rc. .Tagfahrt auf die unten bezeichnen Zeit anberaumt,
wozu die Gläubiger unter dem Aussigen vorgcladen werden, daß die Nichr- liquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation ausgeschlossen , von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Gottlieb Braun, Maurer von Wildberg,
Samstag den 27. März d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen Rathhausc.
Adam Alber, Taglöhncr von Fünfbronn,
Montag den 29. Mär; d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen Rathhausc.
Den 11. Februar 1847.
König!. ObcramtSgerichk.
Berner.
Oberamtsgerlcht Herreuberg.
HerreIIbe r g.
Borladung eines Verschollenen.
Konrad Klotz, Stricker von Altingen, geboren den 31. Oktober 1762, Sohn des weil. Michael Klotz von Altingcn, wäre, wenn er noch lebt, bei der Verlassenschaftstheilung des kürzlich gestorbenen alt Johannes R a u, Taglöhners von da, bei einer — mit diesem im vierten Grad der Seitenlinie stehenden Verwandtschaft als Miterbe zu berücksichtigen. Da nun über Leben oder Tod des genannte» Klotz keine Gewißheit vorhanden ist.