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Amts- und Intelligenz Blatt
für die Oberamtsbezirkc
Nagold, ^Freudenitadt und Horb.
8 .
Dienstag, den 2V. Januar ^
1847 .
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Wer innerhalb der nächsten acht Tage dieses Blatt noch bestellt, dem werden die seit dem Neujahr erschienenen Blatter nachgeliefert. Der Preis betragt halbjährlich HlK kr. Auswärtige wollen bei dem nächsten Postamt ihre Bestellungen machen, in Nagold und Umgegend aber bei Buchdrucker Zaiser, in Horb bei Hrn. Verwaltungs-Aktuar Ehnis und in Herrenberg bei Hrn. Buchbinder Andler.
Amtliche Erlasse.
Oberamt Nagold.
Rekrntiruugssacke.
In Gemäßbeit ves §. 39 der Instruktion zur Kriegödiciist-Ordnung werden die Ortsvorsteher hiemit anfgesor- derr, in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß die Losziehung der Militärpflichtigen am
Montag dem 1. März d. I. und die Musterung am
Montag dem 15. desselben Mon. auf dem diesigen Ratbbause stattfindet, und daß beide Verhandlungen, bei welchen sich die säinmklichen Ortsvorsteher, mit Ausnahme der von Altenstaig Dorf, Beuren und Gaugeinva/d, wo keine Militärpflichtigen vorhanden sind', einzufinden haben, se Morgens 8 Uhr ihren Anfang nehmen werden.
Zugleich ist bekannt zu machen, daß der Bezirks - Rekrutirungs - Rath am Tage der Loszlehung seine erste Sizung halten werde und daß daher etwaige Berücksichtigungs-Ansprüche, so weit dieses noch nicht bereits geschehen, an diesem Tage geltend zu machen und mit den erforderlichen Beweis-Urkunden zu belegen scycn.
Auch haben die Orksvorsteber die im Landes-Intelligcnzblatt Nr. 18 erschienene Vorladung der Militärpflichtigen durch den Ober - Rckrutirungsrath vom 19. l. M. zu veröffentlichen und Eröffnungs-Urkunden von denjenigen Militärpflichtigen, welche sich in jbrer Hei- malh aufballen, am nächsten Botemag an das Oberamt einzuscnden, von den
übrigen aber den Aufenthaltsort möglichst bestimmt anzuzeigen, damit diese von hier aus vorgeladen werden können.
Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit rein gewaschenem Körper und reiner Wäsche vor der Musterungs- Kommission zu erscheinen.
Den 25. Januar 1847.
K. Oberamt. Daser.
Oberamt Nagold.
Nagold.
Nkekrutirungssache.
In den dießjahrigeu Orts - Rckruti- rungslistcn finden sich mehrere Berück- sichtigungs - Ansprüche auf Zurückstellung, theils wegen Berufs, khcils wegen Familien - Verhältnissen (Kriegs- > dienstordnmig Art. 29) eingetragen, eS ! sind aber in den wenigsten Fallen diese j Ansprüche gehörig belegt.
Die betreffenden Ortsvorstehcr wer» den daher unter Hinweisung auf die ! §§. 108, 111 und 123 der Instruktion ^ zur Kricgstienstordnung angewiesen, die Betheiligten aufzufordcrn, daß sie binnen 14 Tagen die Beweise für ihre Berücksichtigungs-Ansprüche der Unterzeichneten Stelle entweder persönlich übergeben oder sie durch ihre Ortsbe- hörden hieher vorlcgen lassen.
Berücksichtigungs-Ansprüche auf Zurückstellung oder auf gänzliche Befreiung vom Militärdienst (Art. 5) müssen übrigens längstens bis 4. März d. I. angemeldet werden (Art. 45, Instruktion §. 103), indem spätere Anmeldungen unberücksichtigt bleiben. Jedenfalls werden denjenigen, die Berücksichtigungs- Ansprüche, welche nicht schon von den
Ortsbehörden ausgenommen sind, geltend zu machen haben, wohl daran thun, solche jetzt schon bei Oberami vorzubringen, damit sie vollständig vorbereitet der Entscheidung des Bezirks- Rekrutirungsraths unterstellt werden können.
Die Ortsvorsteher haben dieß in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Den 25. Januar 1847.
K. O bet amt. Daser.
Oberarm Böblingen.
Straßen - Eröffnung
Bon morgen an ist die neu gebaute Staatsstraße zwischen Böblingen und Vaihingen dem Verkehr geöffnet.
Den 22. Januar 1847.
K. Oberamt. Stettcr.
Oberarm Calw.
Calw-
Prüfung im Baufach.
Die Prüfung der Bewerber um das Mcistcrrecht erster und zweiter Stufe bei dem Maurer - und Zimmerhandwerk aus den Oberamtsbezirkc» Calw, Freudenstadt, Herrcnbcrg, Nagold und Neuenbürg wird ^ am 22. Februar d. I.
! ihren Anfang nehmen, j Es ergebt daher an alle diejenigen, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, die Aufforderung, sich spätestens 8 Tage zuvor bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, wobei jeder über die Volljährigkeit oder die erlangte Dispensation von der Minderjährigkeit, über den Besitz des Bürger- oder Kei- sitzrcchts der Gemeinde des Nicterlas- sungsortcs, die Art und Weise seiner