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Amts- und Intelligenz Blatt

für die Oberamtsbezirkc

Nagold, ^Freudenitadt und Horb.

8 .

Dienstag, den 2V. Januar ^

1847 .

Wer innerhalb der nächsten acht Tage dieses Blatt noch bestellt, dem werden die seit dem Neujahr erschienenen Blatter nachgeliefert. Der Preis betragt halbjährlich HlK kr. Aus­wärtige wollen bei dem nächsten Postamt ihre Bestellungen machen, in Nagold und Umgegend aber bei Buchdrucker Zaiser, in Horb bei Hrn. Verwaltungs-Aktuar Ehnis und in Her­renberg bei Hrn. Buchbinder Andler.

Amtliche Erlasse.

Oberamt Nagold.

Rekrntiruugssacke.

In Gemäßbeit ves §. 39 der In­struktion zur Kriegödiciist-Ordnung wer­den die Ortsvorsteher hiemit anfgesor- derr, in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß die Losziehung der Mili­tärpflichtigen am

Montag dem 1. März d. I. und die Musterung am

Montag dem 15. desselben Mon. auf dem diesigen Ratbbause stattfindet, und daß beide Verhandlungen, bei wel­chen sich die säinmklichen Ortsvorsteher, mit Ausnahme der von Altenstaig Dorf, Beuren und Gaugeinva/d, wo keine Militärpflichtigen vorhanden sind', ein­zufinden haben, se Morgens 8 Uhr ih­ren Anfang nehmen werden.

Zugleich ist bekannt zu machen, daß der Bezirks - Rekrutirungs - Rath am Tage der Loszlehung seine erste Sizung halten werde und daß daher etwaige Berücksichtigungs-Ansprüche, so weit dieses noch nicht bereits geschehen, an diesem Tage geltend zu machen und mit den erforderlichen Beweis-Urkun­den zu belegen scycn.

Auch haben die Orksvorsteber die im Landes-Intelligcnzblatt Nr. 18 erschie­nene Vorladung der Militärpflichtigen durch den Ober - Rckrutirungsrath vom 19. l. M. zu veröffentlichen und Er­öffnungs-Urkunden von denjenigen Mi­litärpflichtigen, welche sich in jbrer Hei- malh aufballen, am nächsten Botemag an das Oberamt einzuscnden, von den

übrigen aber den Aufenthaltsort mög­lichst bestimmt anzuzeigen, damit diese von hier aus vorgeladen werden können.

Die Militärpflichtigen sind anzuwei­sen, mit rein gewaschenem Körper und reiner Wäsche vor der Musterungs- Kommission zu erscheinen.

Den 25. Januar 1847.

K. Oberamt. Daser.

Oberamt Nagold.

Nagold.

Nkekrutirungssache.

In den dießjahrigeu Orts - Rckruti- rungslistcn finden sich mehrere Berück- sichtigungs - Ansprüche auf Zurückstel­lung, theils wegen Berufs, khcils we­gen Familien - Verhältnissen (Kriegs- > dienstordnmig Art. 29) eingetragen, eS ! sind aber in den wenigsten Fallen diese j Ansprüche gehörig belegt.

Die betreffenden Ortsvorstehcr wer» den daher unter Hinweisung auf die ! §§. 108, 111 und 123 der Instruktion ^ zur Kricgstienstordnung angewiesen, die Betheiligten aufzufordcrn, daß sie bin­nen 14 Tagen die Beweise für ihre Berücksichtigungs-Ansprüche der Unter­zeichneten Stelle entweder persönlich übergeben oder sie durch ihre Ortsbe- hörden hieher vorlcgen lassen.

Berücksichtigungs-Ansprüche auf Zu­rückstellung oder auf gänzliche Befreiung vom Militärdienst (Art. 5) müssen übri­gens längstens bis 4. März d. I. an­gemeldet werden (Art. 45, Instruktion §. 103), indem spätere Anmeldungen unberücksichtigt bleiben. Jedenfalls wer­den denjenigen, die Berücksichtigungs- Ansprüche, welche nicht schon von den

Ortsbehörden ausgenommen sind, gel­tend zu machen haben, wohl daran thun, solche jetzt schon bei Oberami vorzubringen, damit sie vollständig vor­bereitet der Entscheidung des Bezirks- Rekrutirungsraths unterstellt werden können.

Die Ortsvorsteher haben dieß in ih­ren Gemeinden bekannt zu machen.

Den 25. Januar 1847.

K. O bet amt. Daser.

Oberarm Böblingen.

Straßen - Eröffnung

Bon morgen an ist die neu gebaute Staatsstraße zwischen Böblingen und Vaihingen dem Verkehr geöffnet.

Den 22. Januar 1847.

K. Oberamt. Stettcr.

Oberarm Calw.

Calw-

Prüfung im Baufach.

Die Prüfung der Bewerber um das Mcistcrrecht erster und zweiter Stufe bei dem Maurer - und Zimmerhand­werk aus den Oberamtsbezirkc» Calw, Freudenstadt, Herrcnbcrg, Nagold und Neuenbürg wird ^ am 22. Februar d. I.

! ihren Anfang nehmen, j Es ergebt daher an alle diejenigen, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, die Aufforderung, sich spätestens 8 Tage zuvor bei der Unterzeichneten Stelle zu melden, wobei jeder über die Volljährigkeit oder die erlangte Dispensation von der Minderjährigkeit, über den Besitz des Bürger- oder Kei- sitzrcchts der Gemeinde des Nicterlas- sungsortcs, die Art und Weise seiner