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Buchenholz:

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Tannenholz:

>r. Achse SS. ,eflößt . 9S.ir

Nagold, Freudenlladt an- Horb.

^ 89 .

Freitag den 6. November

i ^46.

Wöchentlich erscheinen 2 Nummern, m,!> zwar einen ganzen Bogen Karl, je am Diengag und Freitag. Der baldjäbriqc VrciS til, ohne SveditisnS - Gebübr, 45 Kreuzer. Alle Postämter des In- und Auslandes nehmen Bestellungen au. Die GinrutkungS-Gebühr beträgt sür ne dreispaltige Linie l >/, Kreuzer. Angemessene Beiträge, namentlich aus der Achwarzwald-Gegend . unter die Rubrik Württembergische Chronik paffend, deren Einsender sich zwar der Redaktion zu nennen haben, die aber aus die strengste Verschwiegenheit jeder Zeit bauen dürfen werden mit Dank angenommen. '

Amtliche Gelasse. l

Oberamt Nagold. ,

Nagold. !

Aufzeichnung der Militärpflich- ! tigen für das Aushebungs- ^ Jahr 18Ä7

Die Ortsvorsteher werden unter Hin­weisung auf das 1. Kapitel des 2. Abschnitts der Instruktion zu dem Ge­setz über die Verpflichtung zum Kriegs­dienst vom 30. Dez. 1843, §. 8-29, hiemit aufgefordert, am 1. Dez. d. I. mit Entwerfung der doppelt auszu- fertigendcn Rekrutirungsllste sür das Ausheduugsjahr 1842, in Gemeinschaft mit den Ortsgeistiichen zu beginnen.

Es werden die Ortsvorsteher hiebei darauf aufmerksam gemacht, i» die Li­sten auch diejenigen aufzunehwcn,

«) welche von einem andern Ober- ! amtsbezirke oder vom Auslanke her- eingezogen sind, und das der Aus­hebung entsprechende Alter haben, b) welche freiwillig in das K. Mi­litär cingetrctcn sind, vorausge­setzt, daß sie der Altersklasse an- gehörcn, j

o) welche während der früheren 6 j Jahre bei der Aufzeichnung der Mi­litär-pflichtigen übergangen wurden, ö) welche, wenn sie auch schon m der Gemeinde geboren, mir ihren Eltern wcggezogcn sind, oder diese anderwärts ihren zeitlichen Wohn­sitz genommen haben, e) welche mit ihren Eltern in einen fremden Staat gezogen sind, ihr Staatsbürgerrechr aber mit Königl. Bewilligung beibehalten haben, t) welche vor erfüllter Militärpflicht in fremde Staatsdienste, wenn gleich

mit Königl. Bewilligung, getre- > ten sind, l

ß) die Söhne von Ausländern, welche > im würtrembergischcn Staatsdienste angestelll sind, ohne den Vorbe­halt des auswärtigen Heünarhs- rechts Nachweisen zu können.

Die Nekrurirungspflichtigcn sind nach der Zcüsvlge der Geburt in die Listen einzuiragen, so daß immer der Aclcere dem Jüngeren voigcht. !

Bei solchen, welche Bcrücksichtigungs-! Ansprüche wegen Berufs-, wegen Fa­milien - Verhältnisse oder wegen Bcwil- > ligung einjähriger Dienstzeit zu machelft haben, ist das Geeignete in den Rckru- ^ tirungSlisten zu bemerken, nachdem sie^ zuvor auf diese Ansprüche mit der Weift sung aufmerksam gemacht worden sind, ^ dieselben, so weit es seyn kann, urkund-! lich zu belegen. j

Um übrigens späteren Reklamationen ! zu begegnen, ist bei jedem Militärpflich­tigen das Alter und Geschlecht seiner Geschwister in der fünften Kolumne der Rekrutirungsllste'bcijufügcn , und so das Oberamt in den L>tand zu se­tzen, selbst zu beurrheile», ob kein Be­rücksichtigungsgrund vorhanden, und der Bethciiigle zu veranlassen sey, darüber schriftliche Beweise beizubringen.

Dieß hat insbesondere auch deßwegen sein Gutes, um bei solchen, welche we­gen Berufs Anspruch auf Zurückstellung machen, beurtheilen zu können, ob ih- ! nen nicht auch nebenbei noch eine gleiche Wohlihat wegen Familien-Verhältnisse zu Statien komme.

Ist die Liste vom Gemeinderath ge­prüft, so wird sie zum Beweise der Richtigkeit von den Mitgliedern dessel­ben, von dem Rathsschreiber, von dem Ortsgeistlichen, und wenn Israeliten

darin Vorkommen, in Absicht auf diese auch von dem Vorsteher der israelitischen Kirchengemeinde unterzeichnet, übertieß noch von dem Ortsvorsteher später beur­kundet, daß sie von der Mitte des De­zembers an auf dem Rathhaus oder einem andern dazu geeigneten Orte >4 Tage lang aufgelegt, und außerdem cm besonderes Namcnsverzeichniß der Mi­litärpflichtigen mit Angabe der Namen ihrer Vater angeschlagen worden sey.

Am Schlüsse der Liste ist noch so viel Raum übrig zu lassen, um einzelne (übersehene, überwiesene re.) Militär­pflichtige nachkragen zu können.

Die Listen sind bei Strafvermeidung am 2. Januar 1847, jedoch nicht frü­her, dem Oberamt zu übergeben.

In dem Bericht, womit sie eingeschickt werden, hat der Ortsvorsteher das Oberamr auf die bei der Aufzeichnung etwa vorgekommenen Zweiselsfälle, na­mentlich darauf aufmerksam zu machen, ob nichr ein Militärpflichtiger in die Liste eines andern Ortes schon ausgenommen oder dahin zu überweisen sey.

Die Formularbogen zu den Listen werden den Ortsvorstehern durch den Oberamtspflegcr zukommen.

Den 4. Noobr. 1846.

K. Oberamr. Daser.

Oberamr Nagold.

Nagold.

Auswanderungen.

Nachstehende Personen sind nach Nordamerika ausgewandert, und ha­ben die verfassungsmäßige Bürgschaft

geleistet:

Christiane Marie Ko pp von Nagold,

Christine Step per, ledig, v. Schön­bronn ,

Conrad Benz und