Donnerstag den 13. Februar Morgens 9 Uhr
unter Genehmigungs-Vorbehalt versteigert:
2 Klafter buchene,
6'/, „ eichene,
5 „ tannene Scheutcr,
V,
„ buchene, „ eichene,
8 „
aspene,
1'/, „ tannene Prügel,
150 buchene,
575 eichene,
84 aspene,
200 gemischte,
1175 tannene Wellen,
7 eichene Wagnerklötze,
3 tannene Baustämme,
1 tannener Sägklotz,
1 hagenbuchener Klotz,
2 forchene Teuchel,
25 tannene Stangen,
100 schwächere Hopfenstangen,
250 Bohnenstecken,
100 eichene Reife.
Die Kaufgelder werden bis nächst Martini angcborgt, wenn die Käufer gemeinderäthliche Zeugnisse über ihre Zahlungsfähigkeit beibringen, oder anerkannt tüchtige Bürgen stellen; außerdem ist baare Bezahlung zu leisten.
Die Schultheißenämter werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Herrenberg den 27. Jan. 1845.
K. Hofkameralamt.
E d e l w e i l e r , Gerichtsbezirks Freudenstadt.
Gntsverkauf.
Das dem Johann Georg Kübler von Besingen zuge- früher im Besitz des Jakob Friedrich Rcnschler von Edelweiler gewesene Gütle, bestehend aus Haus und Scheuer und mehreren Morgen Feldern , ist oberamtsgerichtlicher Weisung zu Folge zum Verkauf ausgesetzt.
Hiezu ist Tagfabrt auf Dienstag den 25. Fcbr. d. I. Vormittags 11 Uhr festgesetzt, auf welche Zeit die Liebhaber in die Wohnung des Schultheißen in Edelwciler, an welchen sich auch wegen Besichtigung des Guts gewendet werden kann, cingeladen werden.
Auswärtige Steigerer haben obrigkeitliche Vermögens - Zeugnisse mitzubringen, widrigenfalls sie nicht zugelassen werden.
Dornstetten den 25. Jan. 1845.
K. Amtsnotariat, Walther.
Nagold.
Erneuerung eines polizeiliche» Verbots.
Höherer Weisung gemäß wird hiemit das folgende, längst schon bestehende Verbot erneuert und zur Kenntniß der hiesigen Einwohnerschaft gebracht:
„Um die Gassen möglichst rein zu halten, ist einem Jeden bei 30 kr. Strafe verboten, Sprcuer, Scherben, Glas und dergleichen, sowie überhaupt irgend eine Art von Unrath aus den Fenstern zu werfen. Das Ausgießen von Flüssigkeiten wird mit 2 fl., und von Nachiwasscr mit 5 fl. bestraft, woneben dem andurch Beschädigten Vorbehalten bleibt, auf Ersatz gegen den Hausbewohner zu klagen.
Bei einer Uebertrctung wird jedenfalls der Hausbewohner in Anspruch genommen, und von den angesetzt werdenden Strafen dem Delator — von der kompetenten Stelle — dem Stadtschultheißenamt oder Stadlrath, ein Drittel als Anbringgebühr zugeschieden werden."
Hienach ist sich genau zu achten.
Den 27. Jan. 1845.
Der Stadtrath.
Altenstaig Stadt. Flößerei betreffend.
Da die hiesigen Mahlmühlen-Besitzer sich darüber beschwert haben, daß die Flößer das von jedem Floß schuldige Durchfahrtsgeld von — i- 16 kr. per Floß entweder gar nicht, oder nicht zu gehöriger Zeit und nur mit Schwierig- i keiten, entrichten, so wird hiemit bekannt ! gemacht, daß jeder Flößer, welcher das ! Durchfahrtsgeld nicht vor der Abfahrt ! mit dem Floße bezahlt, in eine Strafe j von 3 fl. verfällt.
! Zugleich wird die frühere Bekanntmachung, daß bei 6 fl. Strafe jeder i Flößer das auf hiesiger Markung rin- j gebundene Holz vor der Abfahrt mit dem Floß durch den städtischen Forst-
Beamten aufnehmen zu lassen, und daS Platzgeld zu entrichten hat, wiederholt.
Diejenige Ortsvorstände, in deren Gemeinden sich Flößer befinden, werden ersucht, Vorstehendes denselben zu eröffnen, damit sich niemand entschuldigen kann.
Den 25. Jan. 1845.
Für den Stadtrath, der Vorstand:
Speidel.
Herrenberg.
Bretter-Ankauf.
Die hiesige Stadtpflege ist beauftragt,
! 200 Stück tannene Marktstand-Bretter . anzukaufen. Dieselben müssen 14 Schuh !lang, am schmalen Theil noch wenig- ! stens 9 Dccimalzoll breit und 8 Linien dick scyn. Auch dürfen dieselben durchlaus keine Risse und wenigstens keine , solche Aeste haben, welche herausfallen i könnten, oder das Wasser durchlassen.
! Die ganze, oder auch eine thcilweise M'eferung, welche längstens bis nächst ^ Gcorgii erfolgen muß, wird demjenigen ^ überlassen werden, welcher bis zum 15. ! Februar d. I. das billigste Offert wird . gemacht haben.
Den 27. Januar 1845.
Stadtpflege,
Krayl.
Gvttelfingen,
Oberamts Freudenstadt. Liegenschafts-Verkauf. ZE>MM Da gegen Friedrich Welker Schulden eingeklagt sind, so wird demselben sein sämmtliches Besitzthum im Erekutions- wege am
Freitag den 14. Febr. d. I. Mittags 1 Uhr
auf dem hiesigen Nachhause an den Meistbietenden verkauft.
Solches besteht
in einem einstöckigen Wohnhaus und ungefähr 1 Viertel Garten bei dem Haus,
wozu die Liebhaber höflich eingeladen werden.
Die Herrn Ortsvorstcher werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Den 28. Januar 1845.
Aus Auftrag, Schultheiß Frey.