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Oberarntsgericht Nagold.

Alten staig Stadt, GerichtsBezirks Nagold.

Bürgschafts-Gläubiger - Auf­forderung.

Die Erben des im August vorigen Jah­res gestorbenen Christian Friedrich Mast, gewesenen Ankerwirths und Holzhänd­lers zu Altenstaig, früher in Allmandle, Oberamts Freudenstadt, vermuthen, daß C. F. Mast ihnen zur Zeit noch unbe­kannte BürgschaftsVerbindlichkeiten ein­gegangen haben könnte; auf Ansuchen jener Erben ergeht nun an alle diejeni­gen, welchen sich C. F. Mast als Bürge stör Schuldigkeiten Dritter verbindlich gemacht hat, und welche solche Forderun­gen bis jetzt bei der Theilungsbehörde Altenstaig nicht angemeldet haben, der Aufruf, ihre dießfallsigcn Ansprüche bin­nen 45 Tagen dahier, oder bei der TheilungsBchörde Altenstaig Stadt gel­tend zu machen, widrigenfalls den C. F. Mast'schen Erben alle ihnen dermal zustehenden Einreden auch für die Zu­kunft Vorbehalten werden würden.

So beschlossen im K. Oberamtsge­richte Nagold. Am 7. Januar 1845. Hoß.

Ebhausen, GerichtsBezirks Nagold. Bürgfchafts-GläubigerAufruf. Die Erben des im Oktober vorigen Jahres gestorbenen Christian Kemps, Gemeinderaths und Untennüllers von Ebhausen, vermuthen, daß CH. Kemps ihnen zur Zeit noch unbekannte Bürg­schaftsVerbindlichkeiten eingegangen ha­ben könnte; auf Ansuchen jener Erben ergeht nun an alle diejenigen, welchen sich Christian Kdmpf als Bürge für Schuldigkeiten Dritter verbindlich ge­macht, und welche solche Forderungen bis jetzt bei der TheilungsBchörde Eb­hausen nicht angemeldet haben, der Auf­ruf, ihre dießfallsigen Ansprüche binnen 45 Tagen dahier oder bei der Tbei- lungsBehörde Ebhausen geltend zu ma­chen, widrigenfalls den Cb. Kempf'- schen Erben alle ihnen dermal zuste- benden Einreden auch für die Zukunft Vorbehalten werden würden.

So beschlossen im K. Obcramts- Gerichte Nagold.

Den 7. Januar 1845.

Hoß.

Oberanttsgencht Frcudcnstadt.

Baievsbronn, Oberamtsgerichts Freudenstadt. Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des Johannes Fahr- ner, Taglöhners im Steinäkerle zu Baiersbronn, werden die Gläubiger desselben zu der am Donnerstag den 30. Januar 1845 Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus zu Baiersbronn stattfiudenden Schulden-Liquidation bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, beziehungsweise der Majonsi- rung, andurch vorgeladen.

Freudenstadt den 28. Decbr. 1844.

K. Oberamtsgericht, G l o ck e r.

Besenseld, Oberamtsgerichts Freudenstadt. Schulden-Liquidation In der Gantsache des Christoph Ber­ger, Schreiners in Besenfeld, werden die Gläubiger desselben zu der am Samstag den 1. Febr. 1845 Morgens 8 Uhr

auf dem Rathbaus zu Besenfcld statt­findenden Liquidation bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, bezie­hungsweise der Majorisirung andurch vorgeladen,

Frcudenstadt den 23. Dec. 1844.

K. Oberamtsgericht, G l o ck e r.

Be s e n f e l d, Oberamtsgcrichts Freudenstadt. Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des Martin Mast in Schorrenthal, werden die Gläubiger depelben zu der

am Freitag den 31. Januar 1845 Vormittags 9 Ubr

auf dem Ratbhaus zu Besen feld stattflndcnden Schulden-Liquidation bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, beziehungsweise der Majorisi- rung, andurch vorgeladen.

'Freudenstadt den 28. Decbr. 1844.

K. Oberamtsgericht,

,__G locker.

Besenfeld, Oberamtsgerichts Freudenstadt.

Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des Andreas Klumpp

von Schorrenthal, werden die Glaub,' ger desselben zu der am

Freitag den 31. Januar 1845 Nachmittags 2 Uhr

auf dem Rathhaus zu Besenfeld statt- findenden Liquidation bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, bezie­hungsweise der Majorisirung andurch vorgeladen.

Freudenstadt den 28. Dec. 1844.

K. Oberamtsgericht, G l o ck e r.

Oberarntsgericht Horb.

Neringen, Gcrichtsbezirks Horb. Gläubiger Vorladung.

In nachgenannten Gantsachen 'werden die Schulden-Liquidationen und die ge­setzlich damit verbundenen weiteren Ver­handlungen an dem unten bezeichnten Tage vorgenommen, wozu die Gläubi­ger und die Absonderungs-Berechtigten andurch vorgeladen werden, um entwe­der persönlich, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen , oder auch, wenn voraussichtlich kein An­stand vorwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquida- tions - Tagfahrt , ihre Forderungen durch schriftlichen Neceß, in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorle­gung der Beweismittel für die Forde­rungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, auzumelden.

Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ibre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der auf die Liquidations - Handlung nächstfolgenden Gerichts-Sitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitretcn.

1) Simon Wälder, Handelsmann und Witlwer in Neringen, am Donnerstag den 30. Janr. 1845,

Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause in Neringen.

2) Jakob Höpfer, Jsraelite in Rerin- gen, am

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