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Oberarntsgericht Nagold.
Alten staig Stadt, GerichtsBezirks Nagold.
Bürgschafts-Gläubiger - Aufforderung.
Die Erben des im August vorigen Jahres gestorbenen Christian Friedrich Mast, gewesenen Ankerwirths und Holzhändlers zu Altenstaig, früher in Allmandle, Oberamts Freudenstadt, vermuthen, daß C. F. Mast ihnen zur Zeit noch unbekannte BürgschaftsVerbindlichkeiten eingegangen haben könnte; auf Ansuchen jener Erben ergeht nun an alle diejenigen, welchen sich C. F. Mast als Bürge stör Schuldigkeiten Dritter verbindlich gemacht hat, und welche solche Forderungen bis jetzt bei der Theilungsbehörde Altenstaig nicht angemeldet haben, der Aufruf, ihre dießfallsigcn Ansprüche binnen 45 Tagen dahier, oder bei der TheilungsBchörde Altenstaig Stadt geltend zu machen, widrigenfalls den C. F. Mast'schen Erben alle ihnen dermal zustehenden Einreden auch für die Zukunft Vorbehalten werden würden.
So beschlossen im K. Oberamtsgerichte Nagold. Am 7. Januar 1845. — Hoß.
Ebhausen, GerichtsBezirks Nagold. Bürgfchafts-GläubigerAufruf. Die Erben des im Oktober vorigen Jahres gestorbenen Christian Kemps, Gemeinderaths und Untennüllers von Ebhausen, vermuthen, daß CH. Kemps ihnen zur Zeit noch unbekannte BürgschaftsVerbindlichkeiten eingegangen haben könnte; auf Ansuchen jener Erben ergeht nun an alle diejenigen, welchen sich Christian Kdmpf als Bürge für Schuldigkeiten Dritter verbindlich gemacht, und welche solche Forderungen bis jetzt bei der TheilungsBchörde Ebhausen nicht angemeldet haben, der Aufruf, ihre dießfallsigen Ansprüche binnen 45 Tagen dahier oder bei der Tbei- lungsBehörde Ebhausen geltend zu machen, widrigenfalls den Cb. Kempf'- schen Erben alle ihnen dermal zuste- benden Einreden auch für die Zukunft Vorbehalten werden würden.
So beschlossen im K. Obcramts- Gerichte Nagold.
Den 7. Januar 1845.
Hoß.
Oberanttsgencht Frcudcnstadt.
Baievsbronn, Oberamtsgerichts Freudenstadt. Schulden-Liquidation.
In der Gantsache des Johannes Fahr- ner, Taglöhners im Steinäkerle zu Baiersbronn, werden die Gläubiger desselben zu der am Donnerstag den 30. Januar 1845 Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus zu Baiersbronn stattfiudenden Schulden-Liquidation bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, beziehungsweise der Majonsi- rung, andurch vorgeladen.
Freudenstadt den 28. Decbr. 1844.
K. Oberamtsgericht, G l o ck e r.
Besenseld, Oberamtsgerichts Freudenstadt. Schulden-Liquidation In der Gantsache des Christoph Berger, Schreiners in Besenfeld, werden die Gläubiger desselben zu der am Samstag den 1. Febr. 1845 Morgens 8 Uhr
auf dem Rathbaus zu Besenfcld stattfindenden Liquidation bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, beziehungsweise der Majorisirung andurch vorgeladen,
Frcudenstadt den 23. Dec. 1844.
K. Oberamtsgericht, G l o ck e r.
Be s e n f e l d, Oberamtsgcrichts Freudenstadt. Schulden-Liquidation.
In der Gantsache des Martin Mast in Schorrenthal, werden die Gläubiger depelben zu der
am Freitag den 31. Januar 1845 Vormittags 9 Ubr
auf dem Ratbhaus zu Besen feld stattflndcnden Schulden-Liquidation bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, beziehungsweise der Majorisi- rung, andurch vorgeladen.
'Freudenstadt den 28. Decbr. 1844.
K. Oberamtsgericht,
,_—_G locker.
Besenfeld, Oberamtsgerichts Freudenstadt.
Schulden-Liquidation.
In der Gantsache des Andreas Klumpp
von Schorrenthal, werden die Glaub,' ger desselben zu der am
Freitag den 31. Januar 1845 Nachmittags 2 Uhr
auf dem Rathhaus zu Besenfeld statt- findenden Liquidation bei Vermeidung des Ausschlusses von der Masse, beziehungsweise der Majorisirung andurch vorgeladen.
Freudenstadt den 28. Dec. 1844.
K. Oberamtsgericht, G l o ck e r.
Oberarntsgericht Horb.
Neringen, Gcrichtsbezirks Horb. Gläubiger Vorladung.
In nachgenannten Gantsachen 'werden die Schulden-Liquidationen und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an dem unten bezeichnten Tage vorgenommen, wozu die Gläubiger und die Absonderungs-Berechtigten andurch vorgeladen werden, um entweder persönlich, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen , oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand vorwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquida- tions - Tagfahrt , ihre Forderungen durch schriftlichen Neceß, in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, auzumelden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ibre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der auf die Liquidations - Handlung nächstfolgenden Gerichts-Sitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitretcn.
1) Simon Wälder, Handelsmann und Witlwer in Neringen, am Donnerstag den 30. Janr. 1845,
Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause in Neringen.
2) Jakob Höpfer, Jsraelite in Rerin- gen, am
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