Kameralamt Rcuthin.
R e u t h i n.
Holzbeifuhr - Akkord und Verkauf von Früchten und Gewehren.
Am Samstag den 13. d. M. Vormütags 9 Uhr
wird in dem Amtszimmer der Unterzeichneten Stelle
1) die Beifuhr von je 5 Klftr., zusammen 10 Klftr., tannenem Scheiterholz aus dem Staatswald Schloßberg und Nonnenbirken für die K. Oberamtsgerichte Herrenberg und Nagold im öffentlichen Abstreich verakkordirt; ferner werden
2) 4 Pistolen und 2 Flinten, worunter 1 Doppelflinte, und 1 Stillet, sodann
3) ein Quantum Frucht, bestehend in
13 Schfl. Roggen,
38 Schfl. 2 Sri. Dinkel, ,
14 Schfl. 4 Sri. Haber,
einige Simri Erbsen und Gerste, an den Meistbietenden verkauft werden, was die Schultheißenämter ihren Amts- Untergebenen gehörig bekannt machen wollen.
Den 1. April 1844.
K. Kameralamt.
Nagold.,
Floßholz-Verkauf.
Die Stadtgemeinde wird aus dem Stadtwald „Katzensteig" ungefähr 500 Stämme
Bau- und Floßholz — vom 60ger aufwärts bis zur 80ger Tanne, — im Wege des öffentlichen Aufstreichs verkaufen.
Zum Verkaufstage ist Donnerstag der 11. April d. I. anberaumt, wo sich die Liebhaber im Walde selbst
Morgens 9 Uhr
einfinden und die näheren Bedingungen vernehmen wollen.
Den 26, März 1844.
Aus Auftrag des Stadtraths, Stadtschultheiß Fuch statt.
Altenstaig Stadt. Berichtigung einer Jahrmarkts- Anzeige.
In dem heurigen Kalender ist der nächste
Pfingstmarkt auf
Dienstag den 28. Mai irrig angezeigt, er wird aber wie gewöhnlich um
Donnerstag nach Pfingsten also den 30. Mai
gehalten, was die Gemeinde-Vorstände ihren Amts-Angehörigen bekannt machen lassen wollen.
Den 26. März 1844.
Stadtschultheißenamt,
Speidel.
Wörnersberg, Oberamts Freudenstadt.
Haus- nn- Liegenfchasts-Ber- kauf.
Es hat der in Nr. 24 u. 25 dieses Blattes ausgeschriebene Haus - und Liegenschafts- Verkauf der rc. Traub'schen Wittwe dahier kein genehmbares Resultat geliefert, und wird daher
am 9. und 12. d. M. ferner im Wirthshaus zum Anker, je Nachmittags 2 Uhr anfangend, dem öffentlichen Verkauf ausgesetzt.
Die von dem Waisengericht gestellten Bedingungen werden jedesmal vor Beginn der Verhandlung den erschienenen Kaufslustigen eröffnet werden.
Die Liebhaber sind anmit unter dem Bemerken höflich eingeladen, daß diejenigen, die dem Waisengericht nicht hinlänglich bekannt find, obrigkeitliche Prädikats- und Vermögens - Zeugniffe mitzubringcn haben.
Die ^Herrn Ortsvorsteher werden um rechtzeitige Bekanntmachung geziemendst ersucht.
Den 1. April 1844.
Waisengericht.
Für dasselbe, Schultheiß Kalmbach.
Wörnersberg, Obcramts Freudenstadt.
Gläubiger-Aufforderung.
Alle diejenigen, die eine rechtliche Forderung an den v. I. verstorbenen Friedrich Traub, gewesenen Bürgers von hier, oder nun an dessen Wittwe machen zu haben glauben, werden hiemit auf diesem Wege aufgefordert, solche innerhalb 20 Tagen unter Vorlegung ihrer Bcweisdocumente
um so gewisser bei dem Waisengericht dahier geltend zu machen, als sie späterhin nicht mehr berücksichtigt werden könnten.
Den 1. April 1844.
Aus Auftrag des Waisengerichts, Schultheiß Kalmbach.
Beuren,
Oberamts Nagold. Hopfenftangen-Berkauf.
Die hiesige Gemeinde hat aus ihren Gemeindewaldungen 600 Stück Hopfenstangen hauen lassen, welche nun am Dienstag den 9. April Nachmittags 2 Uhr zum öffentlichen Verkauf kommen.
Liebhaber hiezu wollen sich auf obige Zeit bei dem Schultheißenamt dahier einfinden, um vor Beginn des Verkaufs Einsicht hievon zu nehmen.
Den 28. März 1844.
Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Seeger.
Unterthalheim, Oberamts Nagold.
Erbauung eines neuen Pfarrhauses.
Zm nächsten Sommer wird die Erbauung eines neuen Pfarrhauses m Unterthalheim beabsichtiget. Nach dem Voranschläge betragen die einzelnen Arbeiten :
Maurerarbeit. . .
. .2286 fl.
Steinhauerarbeit. .
. . 574 fl.
Gppserarbeit . . .
. . 359 fl.
Zimmerarbeit . . .
. . 1423 fl.
Schreinerarbeit . .
. . 650 fl.
Schlosserarbeit . .
. . 548 fl.
Glaserarbcit . . .
. . 235 fl.
Hafnerarbeit . . .
. . 7 fl.
Gußwaaren . . .
. . 179 fl.
Austricharbeit . . .
. . 130 ff.
Flaschnerarbeit . .
. . 79 fl.
Pflästererarbeit . . Dieses Bauwesen wird
. . 75 fl.
am 9. April d. I. Vormittags 10 Uhr auf dem Nachhause in Unterthalheim an solche Meister verakkordirt werden, welche sich mit — von einem im Staatsdienste angestellten oder zur Anstellung im Staatsdienste befähigten Techniker ausgestellten, oberamtlich beglaubigten