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ts- und ZMelligenz-Blatt

für -Le Oberamts-Bezirke

Nagold, Freudcnstadt und Horb.

^ 28 .

Freitag den 3. April

1844 .

WSchrntlich ertcheinen 2 Nummern, und zwar einen ganzen Logen stark, fr am Dienstag und Freitag. Ver halbjährige Preis ist, ohne Speditionsgebühr, nur wenige 45kr. Alle Postämter des Inn- und Auslandes nehmen Bestellungen an. Die Einrrickungs - Gebühr betrügt kür die dreispaltige tinie 1*/z kr.

Amtliche Erlasse.

Oberamt Nagold.

Nagold.

Der Unterzeichneten Stelle ist angczeigt »pordcn, daß die Entwendung von Hopfenstangen ans den Gcmeindewal- dungcn von Nohrdorf gewerbsmäßig betrieben nnd daß die entwendeten Stan­gyl meistens nach Rottenburg abgeführt werden.

Das Obcramt sieht sich daher auf den Antrag der Ortsbchörde zu der Anordnung veranlaßt, daß bis auf Weiteres alle diejenige, welche im Ober­amtsbezirke Hopfenstangen führen, sich urkundlich ^bcr die rechtmäßige Erwer­bung derselben auszuwcisen haben.

Die Ortsvorsteher haben für gehö­rige Bekanntmachung dieser Vorschrift zu sorgen und insbesondere den Poli­zeidienern aufzugeben, bei allen Hopfen- stangcn-Fnhren die vorgeschriebcne Ur­kunde abznverlangen, und wenn keine vorgczcigt werden sollte, oder die vor­gezeigte mangelhaft (z. B. unbeglau­bigt) wäre, dem Ortsvorsteher sogleich eine Anzeige zu machen, welcher sodann weitere Untersuchung zu führen hätte.

Den 1. April 1844. -

K. Oberamt, in Abwesenheit des Oberamtmanns, Aktuar Bazing.

Oberamt Freudenstadt.

F r e u d e n st a d t.

Die Gemeinde - Vorsteher werden auf die Bekanntmachung des 1t- Oberamts Nagold vom 19. März 1844, betref­fend die Vertretung der Gemeinden in Fällen persönlicher Bethriligung der Gemeinde-Vorsteher, zur Nachachtung hingewiescn.

Den 30. März 1844.

K. Oberamt, Süskind.

F r e u d e n st a d t.

Es werden demnächst die Visitationen der Vicinalstraßen durch den OberamtS- Wegmcistcr beginnen, die Ortsvorstchcr werden daher angewiesen, die nöthigen Vorarbeiten durch Materiakanfuhr re. vornehmen zu lassen, nnd insbesondere auch auf Ergänzung des Baumsatzes mit Ernst zu dringen.

Den 2. April 1844.

K. Obcramt, Süskind.

F r e u d e n st a d t.

Steckbrief.

Matthäus Kopp von Büchenberg, Ge- meindcbezirks Loßburg, ist wegen Asotie in Untersuchung zu ziehen, und wer­den, da derselbe müßig umherzieht, die Polizeibehörden ersucht, ihn im Betre­tungsfall hichcr einzulicfern.

Den 3. April 1844.

K. Oberamt, Süskind.

Gestaltsbezeichnung.

Matthäus Kopp ist 39 Jahre alt, 6' groß, korpulent, und geht etwas ge­bückt. Seine Kleidung besteht in einem runden Filzhut, blautuchencm Wammes, schwarzen Lederhosen und Stiefeln.

Oberamtsgericht Freudcnstadt.

Dvrnstetten, Gerichtsbezirks Freudenstadt.

SchnldenLiqnidation.

In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden - Liquidation re. Tagfahrt aus die bezeichnte Zeit anbcraumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vor­geladen werden, daß die nicht liquidi- renden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung ausgeschlos­sen, von den übrigen nicht erscheinen­den Gläubigern aber wird angenom­men werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände, und der Bestätigung des Gütcrpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitrcten.

Johann Abraham Köhrer, Schmids in Dornstetten,

Freitag den 3. Mai 1844 Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus in Dornstcttcn.

Freudenstadt den 28. März 1844.

K. Obcramtsgericht,

G l 0 ck e r.