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zen, im öffentlichen scn:
er,
üsingcn,
lftihleackcr genannt, af und sich selbst,
allda, neben Va- sich selbst
l.
' en:
Ruthen zu Lehrnd, zgabcr und Michael Anschlag 50 fl. wird -li d. I.
10 Uhr
thhause vorgenom- n hierüber werden nnt gemacht, wozu höflich Ungeladen
svorstcher werden ren Gemeinden öf- den zu lassen.
41.
AuS Auftrag rkaufsDeputation. Schultheiß lo ll ensack.
a u s e n,
Nagold.
lchandiung.)
. Mts.
9 Uhr
istcr an ihrem neu ind Raihhaus in ozu die »Herrn Gla- ingeladen werden, den vor der Vermacht werden.
241.
en Gemci nderath, theiß Rnufer.
ronn, eudenstal't.
lz-Verkauf.1
verkauft aus ih-
4,650 Stück tannene Sägklöhe,
146 Stämme — Langholz 30?
und 32',
wozu die Kaufsliebhaber auf
Freitag den 25. Juni d. I. Morgens 8 Uhr
auf das Rathhaus dahier Ungeladen werden, und die Verkaufsbcdingungen zu vernehmen.
Den 11. Juni 1841.
WaldJnspektor Vollme r.
B e r n e ck.
Am Mittwoch den 30. Juni Nachmittags 1 Uhr werden im WirthshauS zur Krone im AufstrUch verkauft werden, etwa 600 Stämme Flößholz vom Holländer obwartS,
50 Stück Sägklötze,
6 Scbcffel Roggen,
30 Scheffel Haber,
wozu die Kaufsliebhaber hiemit Unladct das Frcih. v. Gültlingcn'sche Rentamt,
Nestle n.
Den 15. Juni 1841.
Allßcranuliche Gcgensta-lde.
Nagold.
. ^SirumpfivcvcrsiU!)!
Es ward ein guter Strumpfwcbcrstuhl verkauft, und ist das Nähere zu erfragen bei
Tuchscheerer Blum. Den 17. Juni 1841.
Alte n st a i g.
fGurs-Volkauf.^
Am Johannisfeiertag den 24. d. Mts.
Nackmittags 4 Uhr werde ick im Wirthshause zum Ochsen in Hesclbronn mein Baumgut auf lieber- bcrger Niarkung im öffentlichen AufstrUch in Stücken oder im Ganzen verkaufen, und lade ich hiemit die Karifs- liebhabcr zu dieser Verhandlung ein.
Die Herrn Ortsvvrstchcr bitte ich, dies zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Den 16. Juni 1841.
Kameralvcrwalter We der.
WJ i l d b e r g.
fG.ld auszuleihen.'j
^ Geg en gesetzliche Sicherheit lie- B^gen bei Unterzeichnetem 56 fl. ^ Pfl eqschaftsaeld zum Ausleihen
parat
Den 13. Juni 1841.
Heinr. Haarer, Stadtrath.
B e r n e ck.
fGeld auszuleihen.^
Gegen gesetzliche Sicherheit habe ich aus Verwaltungen 3000 fl. in Posten nicht unter 400 fl., 200 fl. und 200 fl. sogleich und Juli auSzuleihen. Bei richtiger Zinszahlung ist nicht leicht Aufkündigung zu erwarten.
Den 15. Juni 1841.
Rentamtmann Nestlen.
ferner bis 1.
G ö tt e l fi n g e n,
OberamtS Freudenstadt.
fGkld auszuleihen.^
Gagen gesetzliche Versicherung hat der Unterzeichnete 100 fl. Pflegschaftsgeld auszuleihen.
Den 14. Juni 1841.
Gemcindepflcger Kirn.
Freudenstadt.
^Verkauf einer Wasserk aft mit ^ > Concession zu Errichtung ei- § nes laufenden Welks.1 !
^ Der Müller Joh. Martin Haußer von ^ Ursenthal, Schulthcißcnamts Lombach, verkauft am
Dienstag den 29. d. Mts.
Vormittags 11 Uhr im Lamm in Mühlheim am Bach, Obcramts Sulz, ungefähr —1'/> Viertel Feld an der Straße von Mühlheim nach Rcnfrizhausen, neben dem Wciherback, und die Concession zu Errichtung eines laufenden Wasserwerks auf dem gedachten Feld, bei einem Gefall von mehr denn 40 Fuß und einer Wasserkraft zu 3 Mahlgängen.
Die Concession ist zunächst für eine Säg- und GypSmühle erlangt, der
Käufer aber kann die Wasserkraft zu andern — ihm beliebigen Zwecken verwenden.
Zu der Verkaufsverhandlung werden die Liebhaber Ungeladen, und er- theilt vorläufige Auskunft
das öffentliche Bureau von Weime r.
Den 15. Juni 1841.
N o h r d o r f,
Oberamts Nagold.
fGedaude Vtlknuf.^'
Das Wirthschafts-Ge- bände zum Ochsen da- bier samt Scheuer und Metzia ist bereits um — s. 1500 fl. angckauft, und ist nun der letzte Verkaufstag auf den 29. d. Mts. (PUR und Pauli- Feiertag)
bestimmt, wozu die Kaufsliebhaber zu diesen Gebäulichkeiten hiemit eingcladcn werden, sich an oben bestimmtem Tag Mittags 1 Uhr
auf hiesigem Rathhause einzufinden. Den 14. Juni 1841.
Güterpflcger I. Georg Reichert.
Wa l dd or f,
Oberamts Nagold.
fBürgschafrsAufkimdigung.^
Der Unterzeichnete möchte gerne seiner BürgschaftsVcrbindlichkciten fick entledigen, und fordert daher alle die, welche von ihm uz Händen haben, besonders aber die sich von seines Bruders Martin Walzen Thcilung herdatiren, ,auf, solche innerhalb 30 Tagen gültig zu machen, widrigenfalls sie spätere Nacktheile sich selbst beizumessen haben. Um Veröffentlichung dessen werden die Herren Orttzvorsteher gehorsamst gebeten.
Den 12. Juni 1841.
Conrad Walz, Bauen