342

nicht mehr ober doch nur in geringerem Umfange wieder hergcstellt werden dür­fen , je naher ihr Zustand eine solche Veränderung erwarten laßt, desto schwe­rer verkäuflich scyn werden. Sollte endlich je nach den örtlichen Verhält­nissen die Erbreiterung einer oder der anderen Straße oder Gasse überhaupt unthunlich, also keine der angege­benen Ma aßregeln anwendbar scyn; so müßte in einem solchen Falle, welcher jedoch eine erschöpfende Erörte­rung erfordern würde, die Correktion auf Einhaltung möglichst gleichförmiger Vaulinien in der bisherigen Breite und Ricktung der Straße oder Gasse be­schränkt, somit nach der hiernächst fol­genden Andeutung verfahren werden.

Zn l») kann es sich nur davon han­deln, für den Fall des Abgangigwerdens eines oder des anderen gegen die Rich­tung einer bestehenden Straße oder Gaffe vorstoßenden Gebäudes, demselben die dieser Richtung entsprechende Stel­lung im Voraus anzuwciscn, um Vor­sprünge oder Einschnitte, oder sonstige Regelwidrigkeiten allmählig zu entfernen.

Aber auch zu 2) ist auf bereits be­stehende Gebäude ausserhalb Etters in der Art Rücksicht zu nehmen, daß so viel wie immer möglich der neue Orts- erwcitcrungsplau mit den darin projek- tirtcn neuen Straßen die succesfive Be­seitigung solcher Gebäude nicht zur Folge haben müßc,. wogegen es sich von selbst versteht, daß, wo ganz neuen Erweitc- rungsprojektcn bestehende Gebäude nicht in den Weg treten, hiebei lediglich nach freiem Ermessen mit Berücksichtigung aller zu beachtenden Momente verfahren werden könne. Unter diese, Momente gehört übrigens insbesondere auch da, wo für eine oder die andere Richtung sonst gleiche Gründe sprechen, die Schonung von Gärten und sonstigen vorzugsweise nutzbringenden Grundstücken gegenüber von minder fruchtbaren Gütern.

Hienach sind die bereits genehmigten BauPlane einer'Revision zu unterwer­fen und die dießfallsigcn Beschlüsse mit den Bauplanen binnen 8 Wochen hie- her vorzulcgcn. . ->

Den 1 . Juni >1841.

K. Oberamt, Schub art, A.V.

Nagold.

Im Verlage der I. B. Mehlerschen Buch­handlung zu Stuttgart ist so eben ein Handbuch der in dem Königreiche Württemberg geltenden Gesetze und Verordnungen in Betreff der Medi- cinalPolizct nach dem Stande am Schluffe des Jahrs 1840" erschienen, worauf andurch in Folge hohen Reg.Erl. v. 17. d. M., und auf Ansuchen der Verlagshandlung mit Rücksicht auf die aus der Vorrede er­sichtlichen Gründe, welche für die Voll­ständigkeit und Richtigkeit dieser Samm­lung sprechen, sowohl die Herrn Aerzte als die Ortsvorsteher, als auf ein« den öffentlichen Dienst erleichternde Schrift aufmerksam gemacht werden.

Den 2 . Juni 1841.

K. Obcramt, Schubart, A.V.

OberamtsgerichL Freudenstadt.

Aach,

Oberamts Freudenstadt.

fDiebstahls-Anzeige.^I

Dem ledigen Christian Schubert zu Aach ist am 16. Mai d. I. eine mit Silber beschlagene Tabackspfcife von Porccllain mit Wassersack und Rohr von schwarzem Horn entwendet worden. Der Pfcifenkopf ist gemalt. Auf dem­selben findet sich Bachus auf einem Faß sitzend, unterhalb desselben sind eine Malzschaufel und eine Schapfe kreuz­weise über einander liegend angebracht, weiter unten ist mit deutschen Buchsta­ben zu lesencs leben alle Wirthe hock." Das niedrige Beschläg des Pfcifcukopfs ist durchbrochen und reizt die lateini­schen Buchstaben0. Lob." Der Was­sersack hat Ringe von Patentsilber und an dem mit einem schwarzen elastischen Mundspitze versehenen Rohr befindet sich eine doppelte Erbsenkcttc von Silber.

Der Dieb ist derzeit noch unbekannt, und wird daher um Mitwirkung zu Entdeckung desselben und Wiederbci- schaffung der entwendeten Tabackspfcife unter dem Anfügen gebeten, daß der Bestohlene für denjenigen, der die Ta­bakspfeife wieder beischaffen wird, eine

Belohnung von Einem kleinen Thaler ausgcsctzt hat.

Freudenstadt, den 2. Juni 1841.

K. Oberamtsgericht,

Na st.

Hofkameralamt Herrcnberg.

H e r r e n b e r g.

^Holz-Verkaufs

In dem hofkammcrlichen Kurwaldc zu Niederreuthin bei Bondorf werden im Aufstreich, mit Borgfrist bis Martini dieses Jahrs unter Genehmigungsvor- behalt verkauft werden:

Dienstag den 8 . Juni Morgens 7 Uhr eichene Klötze, worunter 5 Stück

zu Wcllbäumen tauglich 88 Stück, eichene Wagnerstangen 153 Mittwoch den 9. Juni Morgens 7 Uhr- eichene Schcuttcr 4 Klafter,

eichene Prügel 6 Hs,

eichenes Reisig 1,700 Stück.

Zugleich wird am zweiten Tage das Stock- und Wurzelholz zum AuS- graben versteigert.

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemein­den mit dem Anfügen bekannt zu ma­chen, daß sich die Kaufsliebhaber mit gemeinderäthlichen Zeugnissen über ihre Zahlungsfähigkeit zu versehen, diejeni­gen Käufer aber, welche solche Zeugnisse nicht vorlegcn, baare Bezahlung zu leisten haben.

Den 24. Mai 1841.

K. Hofkameralamt.

W i l d h e r g.

fSteuerSatz.'j

Der Steuersatz pr. 18"^2 hat hier be­reits begonnen, wovon die Besitzer von Gütern auf hiesiger Markung unter dem Anfügen in Kenntniß gesetzt wer­den, daß sie ihre etwaigen Anstande über die sie betreffende Steuerschuldigkcit nunmehr alsbald vorzubringen haben.

Zugleich werden die betreffenden Herrn Ortsvorsteher ersucht: ihren An­gehörigen bekannt zu machen, daß die

zwei junge A glaubten sie i als Mann ui fene Kupferm Frage, welch East sollte es sich James H die Heimath , men, als sie schaft zum P Zwei oder dr James How gerieth, von richtlichem M Schadenersatz und Barbara übernahmen, Hill, wo bcid geehrt und ge aufsparend, n sie in den Flc weißen Rosse" chen Garlick-H mens Ventley fahr Jahresfr kannte die ihr lange, so sin derte zehn P James gab ssi selbe Summe genug, sie abe rend James l Frau mit glei Pfund, jetzt a letzte Opfer se mes eines Abc als sie an ein, Polizeikleidern des Friedensri genen Diebstak Zu James nick bick-Hill zur L schweren Droh,