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Amts- und Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold, I^reudenstadt und Horb.

Nro. 5

Freitag den 15. Januar

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Amtliche Erlasse.

Nagold.

Am Mittwoch den 24. Februar d. I. Morgens 8 Uhr wird in Herrenberg daS Bcfchälwcscn für dieses Jahr rc- gulirt werden. Die Ortsvorsteher der diesseitigen, zur Bcschalplatte Hcrrcnberg gehörigen, Gemeinden, nämlich: Ebhausen, Effringen, Emmingen, Jsclshausen, Gültlingcn, Pfrondorf, Monhardtcr Hof, Nagold, Schicttingen, Noth­felden, Sulz, Schönbronn und Wildbcrg, werden daher angewiesen, die nach §. 4 der rcvidirten BeschälOrdnung vom 10. April 1839 (Reg.Bl. S. 323) vorgcschricbcnen Verzeichniße über die zu belegenden Stuttenpfcrdc sogleich zu fertigen, und unfehlbar binnen 10 Tagen an das K.

«'Obcramt Herrenbcrg einzusenden.

Die Eigcnthümcr der zum Belegen geschriebenen Stat­ten haben zu der gedachten Zeit mit ihren Stuttenpferdcn auf dem Marktplätze in Hcrrcnberg zu erscheinen und von jeder Gemeinde, aus welcher Stutten vorgeführt werden, hat ein Obmann anzuwohncn, welcher eine Abschrift des StuttcuVerzcicknisses mitzubriugcn hat, um darauf für die sogleich zu bezahlende Beschälgebühr bescheinigen zu können.

Hcngstbesiher, welche etwa um die Ermächtigung zur Pri- vatbeschalerei naebsueben wollen, hätten die hiezu bestimm­ten Hengste bei der BeschälRegulirung vorzuführen, und die im §. 16 der BeschälOrdnung vorgeschriebencn Zeug­nisse vorzulcgcn.

Auch die Eigenthümcr von Stuttcnpfcrden oder Bc- schälhengsten, welche sich um einen Preis bei dem nächsten landwirthschaftlichen Feste bewerben wollen, haben ihre Stuttenpfcrdc oder Hengste bei der gedachten Verhandlung vorzuführen, um sie gleichbald über den Werth ihrer Thicre belehren zu können; und die Schulthcißcnämtcr er­halten den Auftrag, über dieselben die vorgeschriebencn Verzeichnisse vorzulegen.

Endlich hatten diejenigen, welche Fohlen, im Alter von 1 bis 2 Jahren, auf einer Gcstütswaide unter- zubringcn suchen, solche an gedachtem Tage vorzuführen.

Nach all dem haben die OrtsVorstcher das Erfor­derliche zu besorgen und zur Kenntnis; ihrer AintsAngc- hörigen zu bringen.

Den 14. Januar 1841.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

Nagold.

Die OrtSVorsteher werden erinnert, die rückständigen An­zeigen über UnzuchtsVergehen auf den 31. v. M. unfehl­bar mit nächstem Boten hieher vorzulcgcn.

Den 14. Januar 1841.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

Nagold.

Die Gemcinderäthe werden angewiesen die Protokolle über die Abrügung der WaldErccsse vom letzten halben Jahr mit nächstem Boten zur Einsicht und Prüfung hieher vorzulegen.

Den 13. Jannar 1841.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

Nagold.

Diejenigen Wundärzte, welche noch mit Beiträgen zu der Unterstützungskasse im Rückstand sind, werden hicmit auf- gefordcrt, ihre Schuldigkeiten binnen 8 Tagen an den Kassier Bischofs einzusenden, widrigenfalls der Betrag durch Erecutionsboten abgcholt werden müßte.

Die betreffenden Ortsvorstehcr haben dieß sogleich zu eröffnen, und Eröffnungsurkunden am nächsten Botentag einzusenden.

Den 13. Januar 1841.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

Horb.

Die Schultheißenämter werden hiemit, aus An­laß des Ausbruchs der Wuth bei einem Hunde zu Müh- ringen, beauftragt, die in Nro. 103 dieses Blattes vom vorigen Jahre enthaltene Bekanntmachung des K. Ober­amts Nagold vom 26. vorigen Monats in diesseitigen Gemeinden gleichfalls bekannt zu machen und sich darnach zu achten.

Den 9. Januar 1841.

K- Oberamt, Lauth, A-V.