«alw. den 2. April 1943
Unser lieber einziger und hoffnungsvoller Sohn, unser herzensguter Bru- der und Schwager
Otto Gieberrrath
Obcrgefreitcr in einem Pionier-Bataillon Snh. de« «K. 2 »nd sonstiger Auszeichnungen
muhte nach Gottes unersorschlichcm Ratschluß nach einer schweren Verwundung, die er bei den Kämpfen im Osten erlitt, im blühenden Alter von 22 Jahren sein mit so großen Hoffnungen erfülltes lebensfrohes Leben für sein Vaterland htngeben.
In tiesem Leid'.
Die jchivergepr. Eltern: Herrn. Stebenrath «ztt Frau Berta und Tochter Berta mit Bräutigam
Der Trauergottesdienst findet morgen Sonntag, den 4. April, nachmittags 3 Uhr in der evangl. Stadtkirche statt.
Ffekshaufen, den l. April 1943
Mein lieber Sohn, unser lieber Bruder, Schwager, Onkel und Neffe
«efr. Erich Baumann
Inhaber des ««. 2, Berwundctcn- ond Infanterie- Sturmabzeichens
ist an» 3. Februar vor Leningrad in» Alter von nahezu 36 Jahre» für Deutschlands Zukunft gefallen.
In tiefer Trauer:
Der Vater 2ohs. Baumann z. Lamm sowie Geschwister und Anverwandte.
Die Trauerseier findet an» Sonntag, 4. April, vorm. 10 Uhr im Löivensaal in Nagold statt.
«genbach, 1. April 1048
Todesanzeige
Verwandten und Bekannten di« schmerzliche Nachricht, daß mein lieber Mann, unser guter Vater, Großvater, Schwiegervater, Bruder und Onkel
John« 8»ri Psro«i»er
im Alter von 76 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen ist.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Pfrommer.
Beerdigung Samstag nachm. >/,3 Uhr.
Nagold. 2. April >943
Todesanzeige
Unser lieber Vater
Julius Raaf
Gärtnereibefitzer
durste im Alter von 60 Jahren »ach einen» arbeitsreichen Leben, dem ein langes, schweres Leiden gefolgt war, heute früh heiingehcn.
In tieser Trauer:
Die Gattin: Marie Raaf, geb. Heiiizelinam». Die Tochter: Maria Reute, geb. Raas mit Gatten, vcrn»., »nid Kindern Gerhard und Ragdalene. Die Söhne: Julius Naaf, Engen Raaf, z. Z. im Osten, mit" Gattin Gertrud, geb. Hamberger und Kind Barbara. Der Bruder: Hermann Raaf mit Familie. Die Schwester: Ernstine Brol- beck, ged. Raaf mit Familie.
Beerdigung: Sonntag, 4. April, 14 Uhr.
Nagold. 2. April 1943 Danksagung
Für die uns beim Heldentod unseres geh, unvergeßl. Sohnes Heinrich Raufer, Lln. u.Kom- panief. bew. wohltuende Teilnahme u. d. zahlr. Beteiligung am Trauergottesdienst danken wir herzlichst.
F«m. Sit» Raufer u. Braut AnneUefe Nfchaner, Mchn.
S»mmenhardt, 2. April 1943
Danksagung
Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme, die wir an- läßlich de» Heldentodes unsere» lb. Bruders Benjamin Mast erfahren durften, danken wir herzlich.
Geschwister Mast.
Evangeltfche Kirche Nagold Sonntag, 4. April:
S.30 UhrPred. anschl.KGD(Ki) 11.00 Uhr Lhristenlehre^Töchter) 19.30 Uhr Abendgottesd. iVhs.) Montag, 5. April:
20.00 Uhr Fraucnabend (Bhr.) Fselshauseu
9.15 Uhr Pred. anschl. KGD.
de« Methodiftenkirche Nagold Sonntag, den 4. April:
9.45 Uhr Predigt Mittwoch, de« 7. April:
20.00 Bibelstunde
Gottesdienst
der katholischen Kirche
am Sonntag, den 4. April 1943 9 Uhr in Nagold 16.30 Uhr in Altensteig.
E»W. Gottesdienste
Calw
Der Hauptgottesdienst und die Amtseinleitung von Dekan Brecht findet ».SO Uhr snicht 10.30 Uhr) in der Kirche statt.
SA.-W.-Sl«r«i 414
Liltv
Eturmdienst für SA. und Wehr- mannschaften am Sonntag, den 4. April
Übungsschießen
für den Wehrkampf. (Schießstand Tälesbach). Antreten 8.30 Uhr am Swrmgejchäftszimmer, Bischosstr.
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Amtliche öekanntmachungen
Bekanntmachung
Sber die Meldepflicht fiir 3«haber mehrerer Wohlttingen nnd für Einzelperfodm. die eine selbstSndige Wohnusg innehaben
Nach Z 12 der Verordnung zur Wohnraumlenkung vom 27. Februar 1943 (Reichsgesetzblatt Teil I Seite 127) hat jeder Wohnungsinhaber, der über mehr als eine selbständige möblierte oder unmöblierte Wohnung für seinen eigenen öder den Bedarf seiner Familie verfügt, hierüber bis znm 10. April 1943 eine Meldung cm den Landrat des Kreises zu machen, in dessen räumlichem Bereich er eine oder mehrere derartige Wohnungen besitzt.
Außerdem hat sede Einzelperson, die eine selbständige möblierte oder unmöblierte Wohnung innchat, dies unter Angabe der Zahl der zu der Wohnung gehörenden Räume nnd der etwa darin befindlichen Untermieter und Untermieterfamilien bis znm 10. April 1943 der Gemeinde zu melden. Als Einzelperson gilt der Mieter oder Bcnützer der Wohnung, wenn zu seinem Hausstand weder sein Ehegatte, noch Verwandte oder Verschwägerte, insbesondere Schwiegereltern und Schwiegersöhne oder -töchter von ihm gehören. Einzelpersonen sind also vor allem alleinstehende Witwer, Witwen, Geschienene, getrennt Lebende und " diae.
Personen, die keine Rcichskleiderkarte besitzen, erhalten von dem für ihren Wohnort zuständigen Bürgermeister (Karten-
Für die Meldepflicht sind die Verhältnisse nach dein Stand von» 10. März 1943 maßgebend. Das Rechtsverhältnis, auf Grund dessen ein Wohnungsinhaber über seine Wohnung verfügt, ist für die Meldepflicht ohne Belang; auch Eigenheimbesitzer, Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus und Untermieter sind meldepflichtig.
Als selbständig gilt eine Wohnung, wenn sic neben den Wohnräumen eine eigene Küche (mindestens eine eigene Kochgelegenheit) nnd die erforderlichen Nebcnränme hat.
Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen nnd nachstehende
Angaben zu enthalten:
s) Name des Wohmmgsinbabers,
d) Bezeichnung der Lage der Wohnung nach Straße, Hausnummer, Stockwerk und Gebäudeteil,
c) Rechtsverhältnis, auf Grund dessen die Wohnung benutzt wird, zum Beispiel Miete, Wohnung im eigenen Haus,
li) Größe der Wohnung nach Zahl der Räume einschließlich Küche,
e) Angaben über etwaige gewerbliche oder berufliche Nutzung einzelner Räume,
1) Miethöhe (Mietwert),
x) Zahl der Haushaltsangehörigen, einschließlich etwaiger polizeilich angemeldeter Untermieter und Untermieterfamilien unter Angabe der von diesen benutzten Räume,
d) bei einer Meldung des Besitzers mehrerer Wohnungen eine Erklärung darüber, welche Wohnung als Hauptwohnung und welche Wohnung als Nebenwohnung angesehen werden soll.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm hiernach obliegende Anmeldung innerhalb der festgesetzten Frist unterläßt oder unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft.
Calw, den 1. April 1943.
Ter Landrat.
NmnlegW Kr Schiihmacher-KMeWm
Nach der Anordnung der Gemeinschaft SchuHe vom 28. Januar 1943 müssen Schuhausbesserungswerkstatten jeder Art neue Kundenlisten anlcgeu. Mit dem 1. Mai 1943 werden frühere Kundenlisten ungültig. Verantwortlich für die Anlegung der Kundenlistcn ist der Inhaber der Werkstatt.
Die Eintragung in die Kundenlisten erfolgt im Kreis Calw in der Zeit vom 6. bis 10. April 1943 gegen Vorlage der 4. Reichskleiderkarte, an welcher der Abschnitt 3 abgetrennt wird. Durch Eintragung des Namens oder der Firma des Werkstattinhabers auf dem Stammabschnitt der 4. ReichS- Ileiderkarte wird die Aufnahme in di« Kundenliste bestätigt.
ansgabestelle) znm Zweck der Eintragung in die Kundenliste einer Schuhausbesserimgswcrkstätle eine besondere Bescheinigung, die sie der Schuhmisbesserungswerkstätte bei der Eintragung in die Kundenliste vorznlegcn haben. Von letzterer ist der Abschnitt >48. abzntrennen nnd die Eintragung in die Kundenliste durch Eintragung des Namens oder der Firma der Schub- ansbcsserungswerkstätte ans der Bescheinigung zu bestätige».
Kinder bis zu 3 Jahren sind wie bisher nicht in die Kutt- dcnlisten anfzunehmen.
Jeder Verbraucher darf sich nur in die Kundenliste einer Schnhausbesserungswerkstätte eintragen lassen. Die Aufnahme in mehrere Knndenlisten ist verboten.
Nach Abschluß der Neuanlegung der Kundenlisten werden Schuhe zur Ausbesserung nur angenommen, wenn gleichzeitig die 4. Rcichskleiderkarte, die besonders ausgestellte Bescheinigung oder ein vom Schuhmacher ausgestellter Knndcnausweis vorgelegt wird.
Calw, den 31. März 1943.
Ter Landrat
Wirtschaftsamt -
SaMlW m« Mmlerixlieii
Am Donnerstag, den 8. April 1943, wird in sämtlichen Gemeinden des Kreises durch die Schuljugend eine Sammlung von Altmaterialien dnrchgesührt.
Gesammelt werden:
a) sämtliche Textilabfälle, wie unbrauchbare Kleidungsstücke, Stoffreste und sonstige Stoffabfälle (Lumpen),
b) Altpapier, wie Zeitungen, alte Bücher usw.,
c) Eisen- und Mctallteile, wie Schrott, Guß usw. (jedoch keine Eisenbleche und Blechdosen),
cl) alte Schuhe,
e) Bnntmctalle (Folien, Tuben, Flaschenkapseln ». Stanniol), k) Korken,
§) Knochen.
Diese Altmaterialien sind wertvolle Rohstoffe, die nirgends ungenützt liegen bleiben dürfe» und die unbedingt der Wiederverwertung zugeführt werden müssen. Die ganze Bevölkerung des Kreises wird aufgefordert, sämtliche entbehrlichen Altmaterialien für die Sammlung am 8. April bereitzustellen, damit diese zu einem vollen Erfolg führt.
Die Sammlung wird in den Gemeinden Calw, Altensteig, Birkenfeld, Calmbach, Nagold, Neuenbürg und Wildbad ganztägig mit Beginn um 8 Uhr morgens und in den übrigen Gerneinden nachmittags durchgeführt.
Calw, den 31. Mär; 1943.
Der Landrat — Wirtschaftsamt
Beschlagnahme und Meldepflicht der Batterien
ans sttllgrlegten Kraftfahrzeugen
1. Auf Grund des § 25 des Reichsleistungsgesetzes wird durch die Wehrmacht hiermit die Beschlagnahme aller brauchbaren und unbrauchbaren Batterien aus stillgelegten Kraftfahrzeugen (einschließlich Krafträder) angeordnet. Die Beschlagnahme gilt auch fiir Batterien, die ausgebaut oder »n Pflege gegeben sind.
2. Nach § 3 (3) des Reichsleistungsgesetzes haben alle Besitzer der in Ziffer 1 genannten Batterien diese bis zum 15. April 1943 zahlenmäßig unter Angabe des polizeilichen Kennzeichens des Kraftfahrzeugs, der genauen Anschrift des Besitzers und des Lagerortes der Batterie durch Postkarte an die Wehrersatzinspektion Stuttgart Gruppe K zu melden. Jegliche Verfügung über die beichlagnchmten Batterien ist verboten, insbesondere dürfen solche '-vedcr verkauf? noch erworben werden.
4. Tie beschlagnahmten Batterien sind von den Besitzern gemäß tz 15 (1) 4 des R.L.G. der Wehrmacht zur Verfügung -m überlassen. Die Zeit der Ablieferung wird durch die Wchrersatzinspektion mitgeteili. Vergütung erfolgt auf Grund des Reichsleistungsgesetzes.
3.
5. Zuwiderhandlungen gegen diese Aufforderung werden nach den Strafbestiminungen des Reichsleistungsgesetzes verfolgt.
Stuttgart, 30. März 1943.
Wchrersatzinspektion Stuttgart.
Stadt Lalw
Pferchverkauf
Jeden Montag, vormittag um 8 Uhr. erstmals ain Montag, de« 8. April 1948, wird im Zimmer Nr. 5 der Pferch für je 7 Niichtr wieder regelmäßig verkauft. Stallnächte werden nicht nachgeholt.
Calw, den 2. April 1943.
Der Bürgermeister — Stadpflege —
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Koblenklau's Xlauverrucbe bsbeo sid» alle als «limablicke dllederlageo berausxesrellrl Vir «inck sdrlau geworden und lassen uns nidir melir von ckcm üblen Lursdrea übertölpeln. 6ut sol Venn - Hand auf, Herr - sind vir krüker nicbr in puncro Kokle. Strom und 6« eia biüdren ru bequem und leidrlsinnig gewesen? V», vir beute an diesen Dingen ersparen, kommt ja nicbr aor - venn es »udi da, viduigske isrl - unserer Xriexsvirksdraü, sondern »ucb der Ackerung' unserer künftigen Versorgung und dem eigenen 6»Idbeurel augure. Darum audr veiterbin» ^dirung auk Loblenk lau!
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