«alw. den 2. April 1943

Unser lieber einziger und hoff­nungsvoller Sohn, unser herzensguter Bru- der und Schwager

Otto Gieberrrath

Obcrgefreitcr in einem Pionier-Bataillon Snh. de« «K. 2 »nd sonstiger Auszeichnungen

muhte nach Gottes unersorschlichcm Ratschluß nach einer schweren Verwundung, die er bei den Kämpfen im Osten erlitt, im blühenden Alter von 22 Jahren sein mit so großen Hoffnungen erfülltes lebensfrohes Leben für sein Vaterland htngeben.

In tiesem Leid'.

Die jchivergepr. Eltern: Herrn. Stebenrath «ztt Frau Berta und Tochter Berta mit Bräutigam

Der Trauergottesdienst findet morgen Sonntag, den 4. April, nachmittags 3 Uhr in der evangl. Stadtkirche statt.

Ffekshaufen, den l. April 1943

Mein lieber Sohn, unser lieber Bruder, Schwager, Onkel und Neffe

«efr. Erich Baumann

Inhaber des ««. 2, Berwundctcn- ond Infanterie- Sturmabzeichens

ist an» 3. Februar vor Leningrad in» Alter von nahezu 36 Jahre» für Deutschlands Zukunft gefallen.

In tiefer Trauer:

Der Vater 2ohs. Baumann z. Lamm sowie Geschwister und Anverwandte.

Die Trauerseier findet an» Sonntag, 4. April, vorm. 10 Uhr im Löivensaal in Nagold statt.

«genbach, 1. April 1048

Todesanzeige

Verwandten und Bekannten di« schmerz­liche Nachricht, daß mein lieber Mann, unser guter Vater, Großvater, Schwiegervater, Bruder und Onkel

John« 8»ri Psro«i»er

im Alter von 76 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen ist.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Pfrommer.

Beerdigung Samstag nachm. >/,3 Uhr.

Nagold. 2. April >943

Todesanzeige

Unser lieber Vater

Julius Raaf

Gärtnereibefitzer

durste im Alter von 60 Jahren »ach einen» arbeitsreichen Leben, dem ein langes, schweres Leiden gefolgt war, heute früh heiingehcn.

In tieser Trauer:

Die Gattin: Marie Raaf, geb. Heiiizelinam». Die Tochter: Maria Reute, geb. Raas mit Gatten, vcrn»., »nid Kindern Gerhard und Ragdalene. Die Söhne: Julius Naaf, Engen Raaf, z. Z. im Osten, mit" Gattin Gertrud, geb. Hamberger und Kind Bar­bara. Der Bruder: Hermann Raaf mit Familie. Die Schwester: Ernstine Brol- beck, ged. Raaf mit Familie.

Beerdigung: Sonntag, 4. April, 14 Uhr.

Nagold. 2. April 1943 Danksagung

Für die uns beim Heldentod unseres geh, unvergeßl. Sohnes Heinrich Raufer, Lln. u.Kom- panief. bew. wohltuende Teil­nahme u. d. zahlr. Beteiligung am Trauergottesdienst danken wir herzlichst.

F«m. Sit» Raufer u. Braut AnneUefe Nfchaner, Mchn.

S»mmenhardt, 2. April 1943

Danksagung

Für die vielen Beweise auf­richtiger Teilnahme, die wir an- läßlich de» Heldentodes unsere» lb. Bruders Benjamin Mast erfahren durften, danken wir herzlich.

Geschwister Mast.

Evangeltfche Kirche Nagold Sonntag, 4. April:

S.30 UhrPred. anschl.KGD(Ki) 11.00 Uhr Lhristenlehre^Töchter) 19.30 Uhr Abendgottesd. iVhs.) Montag, 5. April:

20.00 Uhr Fraucnabend (Bhr.) Fselshauseu

9.15 Uhr Pred. anschl. KGD.

de« Methodiftenkirche Nagold Sonntag, den 4. April:

9.45 Uhr Predigt Mittwoch, de« 7. April:

20.00 Bibelstunde

Gottesdienst

der katholischen Kirche

am Sonntag, den 4. April 1943 9 Uhr in Nagold 16.30 Uhr in Altensteig.

E»W. Gottesdienste

Calw

Der Hauptgottesdienst und die Amtseinleitung von Dekan Brecht findet ».SO Uhr snicht 10.30 Uhr) in der Kirche statt.

SA.-W.-Sl«r«i 414

Liltv

Eturmdienst für SA. und Wehr- mannschaften am Sonntag, den 4. April

Übungsschießen

für den Wehrkampf. (Schießstand Tälesbach). Antreten 8.30 Uhr am Swrmgejchäftszimmer, Bischosstr.

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Amtliche öekanntmachungen

Bekanntmachung

Sber die Meldepflicht fiir 3«haber mehrerer Wohlttingen nnd für Einzelperfodm. die eine selbstSndige Wohnusg innehaben

Nach Z 12 der Verordnung zur Wohnraumlenkung vom 27. Februar 1943 (Reichsgesetzblatt Teil I Seite 127) hat jeder Wohnungsinhaber, der über mehr als eine selbständige möb­lierte oder unmöblierte Wohnung für seinen eigenen öder den Bedarf seiner Familie verfügt, hierüber bis znm 10. April 1943 eine Meldung cm den Landrat des Kreises zu machen, in dessen räumlichem Bereich er eine oder mehrere derartige Wohnungen besitzt.

Außerdem hat sede Einzelperson, die eine selbständige möb­lierte oder unmöblierte Wohnung innchat, dies unter An­gabe der Zahl der zu der Wohnung gehörenden Räume nnd der etwa darin befindlichen Untermieter und Untermieter­familien bis znm 10. April 1943 der Gemeinde zu melden. Als Einzelperson gilt der Mieter oder Bcnützer der Wohnung, wenn zu seinem Hausstand weder sein Ehegatte, noch Ver­wandte oder Verschwägerte, insbesondere Schwiegereltern und Schwiegersöhne oder -töchter von ihm gehören. Einzelpersonen sind also vor allem alleinstehende Witwer, Witwen, Geschie­nene, getrennt Lebende und " diae.

Personen, die keine Rcichskleiderkarte besitzen, erhalten von dem für ihren Wohnort zuständigen Bürgermeister (Karten-

Für die Meldepflicht sind die Verhältnisse nach dein Stand von» 10. März 1943 maßgebend. Das Rechtsverhältnis, auf Grund dessen ein Wohnungsinhaber über seine Wohnung verfügt, ist für die Meldepflicht ohne Belang; auch Eigen­heimbesitzer, Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus und Untermieter sind meldepflichtig.

Als selbständig gilt eine Wohnung, wenn sic neben den Wohnräumen eine eigene Küche (mindestens eine eigene Koch­gelegenheit) nnd die erforderlichen Nebcnränme hat.

Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen nnd nachstehende

Angaben zu enthalten:

s) Name des Wohmmgsinbabers,

d) Bezeichnung der Lage der Wohnung nach Straße, Haus­nummer, Stockwerk und Gebäudeteil,

c) Rechtsverhältnis, auf Grund dessen die Wohnung benutzt wird, zum Beispiel Miete, Wohnung im eigenen Haus,

li) Größe der Wohnung nach Zahl der Räume einschließlich Küche,

e) Angaben über etwaige gewerbliche oder berufliche Nutzung einzelner Räume,

1) Miethöhe (Mietwert),

x) Zahl der Haushaltsangehörigen, einschließlich etwaiger po­lizeilich angemeldeter Untermieter und Untermieterfami­lien unter Angabe der von diesen benutzten Räume,

d) bei einer Meldung des Besitzers mehrerer Wohnungen eine Erklärung darüber, welche Wohnung als Hauptwohnung und welche Wohnung als Nebenwohnung angesehen wer­den soll.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm hiernach obliegende Anmeldung innerhalb der festgesetzten Frist unterläßt oder unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft.

Calw, den 1. April 1943.

Ter Landrat.

NmnlegW Kr Schiihmacher-KMeWm

Nach der Anordnung der Gemeinschaft SchuHe vom 28. Ja­nuar 1943 müssen Schuhausbesserungswerkstatten jeder Art neue Kundenlisten anlcgeu. Mit dem 1. Mai 1943 werden frühere Kundenlisten ungültig. Verantwortlich für die An­legung der Kundenlistcn ist der Inhaber der Werkstatt.

Die Eintragung in die Kundenlisten erfolgt im Kreis Calw in der Zeit vom 6. bis 10. April 1943 gegen Vorlage der 4. Reichskleiderkarte, an welcher der Abschnitt 3 abgetrennt wird. Durch Eintragung des Namens oder der Firma des Werkstattinhabers auf dem Stammabschnitt der 4. ReichS- Ileiderkarte wird die Aufnahme in di« Kundenliste bestätigt.

ansgabestelle) znm Zweck der Eintragung in die Kundenliste einer Schuhausbesserimgswcrkstätle eine besondere Bescheini­gung, die sie der Schuhmisbesserungswerkstätte bei der Eintra­gung in die Kundenliste vorznlegcn haben. Von letzterer ist der Abschnitt >48. abzntrennen nnd die Eintragung in die Kunden­liste durch Eintragung des Namens oder der Firma der Schub- ansbcsserungswerkstätte ans der Bescheinigung zu bestätige».

Kinder bis zu 3 Jahren sind wie bisher nicht in die Kutt- dcnlisten anfzunehmen.

Jeder Verbraucher darf sich nur in die Kundenliste einer Schnhausbesserungswerkstätte eintragen lassen. Die Aufnahme in mehrere Knndenlisten ist verboten.

Nach Abschluß der Neuanlegung der Kundenlisten werden Schuhe zur Ausbesserung nur angenommen, wenn gleichzeitig die 4. Rcichskleiderkarte, die besonders ausgestellte Bescheini­gung oder ein vom Schuhmacher ausgestellter Knndcnausweis vorgelegt wird.

Calw, den 31. März 1943.

Ter Landrat

Wirtschaftsamt -

SaMlW m« Mmlerixlieii

Am Donnerstag, den 8. April 1943, wird in sämtlichen Ge­meinden des Kreises durch die Schuljugend eine Sammlung von Altmaterialien dnrchgesührt.

Gesammelt werden:

a) sämtliche Textilabfälle, wie unbrauchbare Kleidungsstücke, Stoffreste und sonstige Stoffabfälle (Lumpen),

b) Altpapier, wie Zeitungen, alte Bücher usw.,

c) Eisen- und Mctallteile, wie Schrott, Guß usw. (jedoch keine Eisenbleche und Blechdosen),

cl) alte Schuhe,

e) Bnntmctalle (Folien, Tuben, Flaschenkapseln ». Stanniol), k) Korken,

§) Knochen.

Diese Altmaterialien sind wertvolle Rohstoffe, die nirgends ungenützt liegen bleiben dürfe» und die unbedingt der Wieder­verwertung zugeführt werden müssen. Die ganze Bevölkerung des Kreises wird aufgefordert, sämtliche entbehrlichen Altmate­rialien für die Sammlung am 8. April bereitzustellen, damit diese zu einem vollen Erfolg führt.

Die Sammlung wird in den Gemeinden Calw, Altensteig, Birkenfeld, Calmbach, Nagold, Neuenbürg und Wildbad ganz­tägig mit Beginn um 8 Uhr morgens und in den übrigen Ge­rneinden nachmittags durchgeführt.

Calw, den 31. Mär; 1943.

Der Landrat Wirtschaftsamt

Beschlagnahme und Meldepflicht der Batterien

ans sttllgrlegten Kraftfahrzeugen

1. Auf Grund des § 25 des Reichsleistungsgesetzes wird durch die Wehrmacht hiermit die Beschlagnahme aller brauchbaren und unbrauchbaren Batterien aus stillgelegten Kraftfahr­zeugen (einschließlich Krafträder) angeordnet. Die Beschlag­nahme gilt auch fiir Batterien, die ausgebaut oder »n Pflege gegeben sind.

2. Nach § 3 (3) des Reichsleistungsgesetzes haben alle Besitzer der in Ziffer 1 genannten Batterien diese bis zum 15. April 1943 zahlenmäßig unter Angabe des polizeilichen Kenn­zeichens des Kraftfahrzeugs, der genauen Anschrift des Be­sitzers und des Lagerortes der Batterie durch Postkarte an die Wehrersatzinspektion Stuttgart Gruppe K zu melden. Jegliche Verfügung über die beichlagnchmten Batterien ist verboten, insbesondere dürfen solche '-vedcr verkauf? noch er­worben werden.

4. Tie beschlagnahmten Batterien sind von den Besitzern ge­mäß tz 15 (1) 4 des R.L.G. der Wehrmacht zur Verfügung -m überlassen. Die Zeit der Ablieferung wird durch die Wchrersatzinspektion mitgeteili. Vergütung erfolgt auf Grund des Reichsleistungsgesetzes.

3.

5. Zuwiderhandlungen gegen diese Aufforderung werden nach den Strafbestiminungen des Reichsleistungsgesetzes verfolgt.

Stuttgart, 30. März 1943.

Wchrersatzinspektion Stuttgart.

Stadt Lalw

Pferchverkauf

Jeden Montag, vormittag um 8 Uhr. erstmals ain Montag, de« 8. April 1948, wird im Zimmer Nr. 5 der Pferch für je 7 Niichtr wieder regelmäßig verkauft. Stallnächte werden nicht nachgeholt.

Calw, den 2. April 1943.

Der Bürgermeister Stadpflege

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auf clsr ganrsn l-ims rsmgskoÜSvl

Koblenklau's Xlauverrucbe bsbeo sid» alle als «limablicke dllederlageo berausxesrellrl Vir «inck sdrlau geworden und lassen uns nidir melir von ckcm üblen Lursdrea über­tölpeln. 6ut sol Venn - Hand auf, Herr - sind vir krüker nicbr in puncro Kokle. Strom und 6« eia biüdren ru bequem und leidrlsinnig gewesen? V», vir beute an diesen Dingen ersparen, kommt ja nicbr aor - venn es »udi da, viduigske isrl - unserer Xriexsvirksdraü, sondern »ucb der Ackerung' unserer künftigen Versorgung und dem eigenen 6»Idbeurel augure. Darum audr veiterbin» ^dirung auk Loblenk lau!

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