»
* »«
532 —
dem Fall feuergefährlich werden können, wenn sie nahe an Gebäuden stehen, und eine solche Lage haben, daß der Wind durch das Schürloch hineinblasen kann und hiedurch Feuerfunken aus dem Ofen gegen die nahen Gebäude getrieben werden könnten; so sind auch in Beziehung auf diese Feuerstätten die oben angeführten Vorschriften zur Anwendung zu bringen, und cs ist darauf zu sehen, daß dieselben von Gebäuden wenigstens 100 Schritte entfernt bleiben.
Da übrigens diese Bauchöfclen ihrer freien Lage und schlechten Umfassungsmauer nach noth- wendig sehr viel Holz erfordern, so gicbt dicß eine weitere Veranlassung auf Abstellung derselben und auf Errichtung von Gemein- deWaschhäusern hinzuwirken, und die Gemeindebehörden werden daher angewiesen, . binnen 15 Tagen über die dießfallfigcn Ver- hältnisse Bericht hieher zu erstatten.
Den 12. Jnli 1840.
K. Obcramt, Schubart, A.V.
Nagold. Die GeburtsTagebücher (von dem Ortsgeistlichen und den Hebammen unterschrieben), die Register der Lcichcnschauer, und die Berichte der Jmpfbuchführer darüber, ob und wie viele Kinder von 3 Jahren und darüber ungeimpft seyen, und aus welchem Grunde, sind binnen 8 Tagen an den Herrn Oberamtsarzt bei Vermeidung eines Wartboten einzusenden.
Den 11. Juli 1840.
K. Oberamt, Schubart, A.V.
Oberamt Freudenstadt.
Freuden st ad t. Von der durch den Erlaß des K. Oberamts .Nagold vom 24. April d. I. Nr. 34 dieses Blatts ausgeschriebenen Verfügung des K. Ministerium des Innern vom 10. desselben Monats, betreffend eine Erläuterung der Art. 22. Punkt 4 des Volks- schulgesehes werden hiemit auch die diesseitigen Gemeinderäthe zu ihrer Nachachtung in vorkommenden Fällen in Kcnntniß gesetzt.
Den 6. Juli 1840.
K. Oberamt,
Rapp, A.V.
Freüdenstadt. Die Stiftungs- und Gemeinderäthe werden beauftragt, binnen 8
Tagen die auf den 1. Juli d. I. verfallenen Stiftungs- und Gemeinde-Etats in äuxto zur Prüfung vorzulcgcn.
Den 7. Juli 1840.
K. Oberamt, Rapp, A.V.
Freüdenstadt. Nachdem nun wegen Abgabe der Neisachstreue aus StaatSwaldun- gcn den K. Forstämtcrn die geeigneten Weisungen zugekommcn sind, so steht der allgemeinen Einführung dieses nützlichen Strcu- surrogats, auf dem Schwarzwalde, kein Hindernis! mehr im Wege. Es werden nun die OrtsVorsteher aufgcfordert, auf dieselbe mit Nachdruck hinzuwirkcn, und sich die Förderung dieses wichtigen Gegenstandes angelegen seyn zu lassen, insbesondere etwaigen Voruk- thcilen gegen die Benützung dieses Streumit- tcls durch zweckmäßige Belehrungen alsbald zu begegnen.
Den 8. Juli 1840.
K. Oberamt, Rapp, A.V.
K. Forstamt Wildberg.
Wildberg. sHolzVerkäufe.^ In dem Revier Stammheim finden an nachstehenden Tagen folgende HoljAufstreichS- Verkäufe statt:
Am Montag den 20. Juli im Mittlernwald:
21(/z Klafter buchenes,
103^ Klafter tanncnes Scheutter- und Prügelholz,
192/g Klafter tannene Rinde,
862 buchene und 6850 tannene Wellen.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf dem Stammheim-Eültlinger Stäßchen bei dem MarkungsGränzpfahl dieser beiden Orte.
Am Dienstag den 21. Juli im Lerchenberg, BeckenEgart, Wasser- baum und Weiler:
'/8 Klafter buchenes,
*/g Klafter salenes,
50^ Klafter tannenes Scheutter- und Prügelholz,
18f/2 Klafter tannene Rinde,
13 salene und 4713 tannene Wellen.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf