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dem Fall feuergefährlich werden können, wenn sie nahe an Gebäuden stehen, und eine solche Lage haben, daß der Wind durch das Schür­loch hineinblasen kann und hiedurch Feuer­funken aus dem Ofen gegen die nahen Ge­bäude getrieben werden könnten; so sind auch in Beziehung auf diese Feuerstätten die oben angeführten Vorschriften zur Anwendung zu bringen, und cs ist darauf zu sehen, daß die­selben von Gebäuden wenigstens 100 Schritte entfernt bleiben.

Da übrigens diese Bauchöfclen ihrer freien Lage und schlechten Umfassungsmauer nach noth- wendig sehr viel Holz erfordern, so gicbt dicß eine weitere Veranlassung auf Abstellung derselben und auf Errichtung von Gemein- deWaschhäusern hinzuwirken, und die Ge­meindebehörden werden daher angewiesen, . binnen 15 Tagen über die dießfallfigcn Ver- hältnisse Bericht hieher zu erstatten.

Den 12. Jnli 1840.

K. Obcramt, Schubart, A.V.

Nagold. Die GeburtsTagebücher (von dem Ortsgeistlichen und den Hebammen unter­schrieben), die Register der Lcichcnschauer, und die Berichte der Jmpfbuchführer darüber, ob und wie viele Kinder von 3 Jahren und darüber ungeimpft seyen, und aus welchem Grunde, sind binnen 8 Tagen an den Herrn Oberamts­arzt bei Vermeidung eines Wartboten einzu­senden.

Den 11. Juli 1840.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

Oberamt Freudenstadt.

Freuden st ad t. Von der durch den Er­laß des K. Oberamts .Nagold vom 24. April d. I. Nr. 34 dieses Blatts ausgeschriebenen Verfügung des K. Ministerium des Innern vom 10. desselben Monats, betreffend eine Er­läuterung der Art. 22. Punkt 4 des Volks- schulgesehes werden hiemit auch die diesseitigen Gemeinderäthe zu ihrer Nachachtung in vor­kommenden Fällen in Kcnntniß gesetzt.

Den 6. Juli 1840.

K. Oberamt,

Rapp, A.V.

Freüdenstadt. Die Stiftungs- und Gemeinderäthe werden beauftragt, binnen 8

Tagen die auf den 1. Juli d. I. verfallenen Stiftungs- und Gemeinde-Etats in äuxto zur Prüfung vorzulcgcn.

Den 7. Juli 1840.

K. Oberamt, Rapp, A.V.

Freüdenstadt. Nachdem nun wegen Abgabe der Neisachstreue aus StaatSwaldun- gcn den K. Forstämtcrn die geeigneten Wei­sungen zugekommcn sind, so steht der allge­meinen Einführung dieses nützlichen Strcu- surrogats, auf dem Schwarzwalde, kein Hin­dernis! mehr im Wege. Es werden nun die OrtsVorsteher aufgcfordert, auf dieselbe mit Nachdruck hinzuwirkcn, und sich die Förde­rung dieses wichtigen Gegenstandes angelegen seyn zu lassen, insbesondere etwaigen Voruk- thcilen gegen die Benützung dieses Streumit- tcls durch zweckmäßige Belehrungen alsbald zu begegnen.

Den 8. Juli 1840.

K. Oberamt, Rapp, A.V.

K. Forstamt Wildberg.

Wildberg. sHolzVerkäufe.^ In dem Revier Stammheim finden an nach­stehenden Tagen folgende HoljAufstreichS- Verkäufe statt:

Am Montag den 20. Juli im Mittlernwald:

21(/z Klafter buchenes,

103^ Klafter tanncnes Scheutter- und Prügelholz,

192/g Klafter tannene Rinde,

862 buchene und 6850 tannene Wellen.

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf dem Stammheim-Eültlinger Stäßchen bei dem MarkungsGränzpfahl dieser bei­den Orte.

Am Dienstag den 21. Juli im Lerchenberg, BeckenEgart, Wasser- baum und Weiler:

'/8 Klafter buchenes,

*/g Klafter salenes,

50^ Klafter tannenes Scheutter- und Prügelholz,

18f/2 Klafter tannene Rinde,

13 salene und 4713 tannene Wellen.

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf