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für die OberamtS

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 8.

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Horb und Herrenberg.

1840 .

23 . Januar.

Mit Allerhbchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Visch er'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Nagold. Freud cnstadt. Horb. fFlachsbau betreffend.^ Die Ortsvorstcher werden in Folge der im Rcg.Bl. Nr. 4 ent­haltenen hohen AÄnisterialVcrsiigung beauf­tragt: den Flachsbauern in ihren Gemeinden die gnädigst ausgesctzten Prämien für ausge­zeichneten Flachs, so wie die Bestimmungen über die erforderlichen Eigenschaften desselben und den Schluß der Bewerbungsfrist gehörig- bekannt zu machen, und darüber binnen 14 Tagen sich hieher auszuweiscn.

Den 23. Januar 1840.

K. Obcrämter,

Engel. Friz. Dillenius.

Oberamt Nagold.

Nagold. Die OrtsVorstchcr welche den Betrag von 1 fl. 12 kr. für das in diesem Sommer "erhaltene Buch der Brandversiche- rungsOrdnung von Hofrach Schweizer noch nicht eingcscndct haben, werden an die unge­säumte Einsendung anmit erinnert, widrigen­falls zu Abholung dcS Geldes ein Warrbote abgcsendct würde. .

Den 23. Januar 1840.

K. Oberamt, Engel.

Oberamt Freudenstadt.

Freudenstadt. sSteckbrieffl Der le­dige Baucrnknecht und Soldat Andreas Zieg­ler von Lauterbad, Gcmcindcbezirks Dictcrs-

weilcr ist hier wegen angeschuldigtcn betrüg- lichen Schuldenmachens und Verdachts der Landstreichern in Untersuchung befangen.

Derselbe hat sich aber von seinem seitheri­gen Aufenthaltsort ohneAuswcis entfernt und ist dieser derzeit unbekannt.

Es werden daher sämtliche Behörden er­sucht, auf den Ziegler zu fahnden und Den­selben im Betretungsfalle hieher Den 22. Januar 1840.

K. Oberamt Fri^.,

Oberamtsgericht Fceudmstadt» Freudenstad t.^ sSchuldenLiqui- dation.j " Gegen die VerlassenschaftS- masse des verstorbenen vormaligen Bür­germeisters Christoph Friedrich Stdffler von hier, ist der Gant rechtskräftig er­kannt und zu Vornahme der Schulden- Liquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Freitag der 28. Februar 1840 festgesetzt worden, an welchem Tag alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Gant- masfe zu machen haben, so wie die Bür­gen des Gemeinschuldners Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus dahier entweder per­sönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder durch schriftliche Recesse ihre

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