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Grömbach, Oberam ts Freudenstadt. sGeld auszuleihen.j Bei -er hiesigen Gemeindepflege liegen gegen gesetzliche Versicherung zu 5 Procent 100 fl. zum Ausleihen parat.

Den io. Januar 1840.

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Seeger.

Sämmtliche Herren Geistliche der Nagolder Didcese werden zu einer Zu» sammenkunft in Altenstaig im Waldhorn auf

Vormittags io Uhr den 20 d. Mts.

eingeladen, um sich namentlich über die Gesangbuchssache zu besprechen.

Ebhausen den 11. Januar 1840.

Pfarrer Ellwang er.

Außeramtliche Gegenstände.

Oberjettingen, Oberamts Her­renberg. sFrüchteVerkauf.j Der Un­terzeichnete wird im Wege des öffentli­chen Aufstreichs gegen sogleich baare Bezahlung nachstehende Früchte verkaufen:

ungefähr 30 Scheffel Haber,

5 Wicken,

3 Gersten,

10 Linsen,

1 Scheffel 4 Sri. Roggen,

25 Scheffel Dinkel und

3 Scheffel Durchschlag.

Es werden die Kaufslustige eingela­

den sich

am Donnerstag den 28. d. Mts. auf dem hiesigen Rathhause einzuflnden.

Die Herren Ortsvorsteher werden um Veröffentlichung dessen gebeten.

Den ti. Januar 1840.

Gemeinderath Böß, Zehentrechner.

Schiettingen, Oberamts Nagold. sBürgsHüftsAufkündigung.j Durch das Ableben unseres Vaters, des vormaligen

Schultheiß Jobannes Gutekunst, scheu wir unS veranlaßt, seine sämmtlich ein» gegangene Bürgschaften aufzukündigen, und laden diejenige, die solche von ihm in Händen haben sollten, vor, solche inner 30 Tagen geltend zu machen, widrigen­falls wir späterhin sie nicht mehr berück­sichtigen , und die daraus entstehende Nachtheile sich jeder selbst zuzuschreiben Hat.

Den ti. Januar 1840.

Im Namen seiner Geschwister, I. W. Gutekunst.

Cresbach, Oberamts Freudenstadt. MLMWsWaldVerkauf und Schuldner- Die Unterzeichnete am

Montag den 27. dieß

Vormittags 10 Uhr im Löwenwirthshause zu Cresbach im Wege des öffentlichen Aufstreichs ihren auf diesseitiger Markung unweit Vesper­weiler besitzenden Wald von 4 Morgen V, Viertel 8 Ruthen, wozu die Liebha­ber Hiemit eingeladen werden.

Zugleich werden Diejenigen, welche mir noch mit irgend einer Schuldigkeit im im Rest sind, aufgefordert, diese binnen 14 Tagen s cksto zu tilgen, widrigenfalls die Schuldner je nach Umständen den betreffenden K. Oberamtsgerichten oder den betreffenden Schultheißenämtern wür­den übergeben werden.

Den 10. Januar 1840.

Gottlieb Sailer, Mezgers Wittwe, zu Dornstetten.

Hochdorf, Oberamts Horb. sGeld auszuleihen.j Bei dem Unterzeichneten liegen gegen gesetzliche Versicherung 200 fl. Pflegschaftsgeld zum Ausleihen parat.

Den 9. Januar 1840.

Psieger, Jakob Walz.

Wkldberg. sGebäudeVerkauf auf