Emmingen, Oberamts Nagold. Die hiesige Gemeinde verkauft ihre vom K. Kameralamt erkaufte Zehentfrüchte aus der Zehentschener parthienwcis gegen haare Bezahlung
Donnerstag den 2a. d. MtS.
Morgens 9 Uhr auf dem hiesigen Raihhaus.
Dinkel . . 95 Scheffel.
Durchschlagausreittcrt 16 Scheffel.
Roggen . . 6 Scheffel.
Gersten . . 8 Scheffel.
Linscngcrsten . 5 Scheffel.
Haber . . 60 Scheffel.
Die Liebhaber werden auf obigen Tag zum Verkauf eingeladen, wobei versichert wird, daß die Früchte sauber geputzt, und gut sind.
Die Herrn Stadt- und Gemeinde- Vorsteher werden hbflichst ersucht, dieß ihren Untergebenen zu eröffnen.
Am io. Januar 1840.
Der Gemeinderath. Vär. Schultheiß Renz.
Beihingen, Oberamts Nagold. Die hiesige Gemeinde verkauft gegen baare Bezahlung ihre Zehentfrüchte
Montag den 20. Januar L840 Vormittags 9 Uhr.
Dinkel 21 Scheffel,
Roggen 1 Scheffel 4 Sri.
Gersten 1 Scheffel 4 Sri.
Haber 21 Scheffel.
Einkorn 4 Scheffel.
Die Liebhaber werden auf obigen Tag zu dem Verkauf auf hiesigem Rathhaus eingeladen.
Am 9. Januar 1840.
Aus Auftrag, Schultheiß Bihler.
Unterthalheim, Oberamts Nagold. sZehentfruchtVerkauf.^ Auf hiesigem Rathhause werden am
Montag den 20 Januar 1840 Vormittags 10 Uhr
ungefähr 60 Scheffel Dinkel,
25 — Gersten,
5 — Waizen und
30 — Haber
gegen baare Bezahlung an die Meistbietenden verkauft, wozu die Liebhaber höflich eingeladen werden.
Den 11. Januar 1840.
Gemeinderath.
Effrlngen, Oberamts Nagold.
sSchafwaideVerlei- ^ hung.f Die hiesige
- auf
welcher der Beständer die gesammte Schaf- waare von circa 225 Stück einschlagen darf, welche Zahl aber in Jahreszeiten, wo es die Waide erlaubt, auch zu vermehren gestattet ist, konimt am Donnerstag den Zo. Januar d. I.
Vormittags 1.0 Uhr
auf hiesigem Rathhaus zur Verleihung, wozu man unter dem Anfügen einladet, daß nur ganz tüchtige Männer, welche sich durch obrigkeitliche Zeugnisse auswei- sen, angenommen werden ,. das Nähere wird bei der Verhandlung veröffentlicht werden.
Am 10. Januar 1840.
Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Seeg er.
Grömbach, Oberamts Freudenstadt. sWarnung.^ Da Johannes Kirn, Maurer dahier, mit seinem leichtsinnigen Lebenswandel fortfährt und sich täglich der Trunkenheit ergiebt, so wird Jedermann gewarnt, demselben keine Zeche anzutrauen, und auch sonst nichts ohne baare Bezahlung zu geben, indem man Niemand zur Befriedigung behülflich ist.
Den 10. Januar 1840.
Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Seege'r.