Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu­bigern, welche sich hierüber weder schrift­lich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich- siehenden Gläubiger beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden nach der Ver­handlung von der Masse ausgeschlossen.

Den 8. Januar 1840.

Oberamtsrichter

Straub.

OberamtsgerichL Horb.

Mühringen. sSchuldenLiquida- tion.j Ueber das Vermögen des Marx Guggenheimer, Bärenwirths zu Mühringen, (mcht L ö w e n w ir th s, wie solches in die früheren Blätter unrichtig ausgenommen ist,) ist der Gant rechts­kräftig erkannt, und zur SchuldenLiqui- dation Tagfahrt auf

Montag den iZ. Januar 1840 bestimmt, wozu die Gläubiger unter dem bereits angedrohten Präjudiz vorgeladen werden.

Horb, den Zd. Decbr. 1889.

K. Oberamtsgericht.

Horb. sEröffnung eines Ganter- kenntniffes.j Gegen den ledigen Stri­cher Anton Albus von Bieringen, wel­cher schon einige Jahre abwesend ist, wurde schon vor einiger Zeit wegen meh­rerer eingeklogter Schulden eineVermö- HensUntersuchung angeordnet, welche eine Insolvenz von 178 fl. lieferte. Unterm ZL. vorigen Monats ist nun gegen Al­bus der Gant ans den Fall, daß bei der SchuldenLiquid U"n kein Borg- oder Nachlaßoergleich zu Stande kommen sollte, ausgesprochen worden, was demsel­ben, da bisher alle Mühe, seinen Auf­enthaltsort auszukundschaften, vergeblich war, auf diesem Wege und unter dem

Bemerken eröffnet wird, daß es ihm freistehe, sich gegen jenes bedingte Gant- erkenntniß binnen Zo Tagen beschwerend an den CivilSenat des K. Gerichtshofs in Tübingen zu wenden, daß aber nach fruchtlosem Verlauf dieser Frist, also nachdem das Ganterkenntniß in Rechts­kraft übergangen, ein Cnrator für ihn würde bestellt und mit diesem in der Sache weiter verhandelt werden.

Am Z. Januar 1840.

Oberamtsrichter,

Herrmann.

Horb. sMundtodterklärung und GläubigerAufruf.j Anton Ruf, oben, Bauer in Salzstetten ist wegen fortge­setzten asotlschen Lebenswandels für mund- todt erklärt und ihm der Gemeinderaih Simon Eger daselbst als Cnrator bei- gegeben worden, ohne dessen Einwilli­gung er kein gültiges Rechtsgeschäft ein- gehen kann.

Mit dieser Bekanntmachung ergeht zugleich an alle diejenigen, welche eine Forderung an gedachten Ruf zu machen haben, der Aufruf, solche binnen Zo Tagen beim Gemeinderath in Salzstet­ten geltend zu machen, widrigenfalls sie damit nachher nicht mehr würden berück­sichtigt werden.

Den Z. Januar L840.

Oberamtsrichter H e r r m a n n.

Friedrichsthal. Bis Donnerstag den 16. d. M.

Morgens 10 Uhr

wird für die hiesig K. Werke die Liefe­rung des Bedürfnisses an Fettwaaren pro Martini r 8^/40 und zwar: von ungefähr 8 Centner reinem nicht . übelriechendem Brennöl,

,, Z Centner Unschlitt und

10 Centner schweine Fett

in dem Amtszimmer der Unterzeichneten