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i.
Reichsarbeitsdienstpslicht der weiblichen Jugend.
* Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschere Volke. Alle Angehörigen der weiblichen deutschen Jugend sind verpflichtet, ihrem. Volk im Rcichsarbeitsdienst zu dienen (RAD.- Gesetzw der Fassung vom 9. 9. 1939 — RGBl. I S. 1747 — und Verordnung über die Erfassung der weiblichen Jugend für den ReichHarbeitsdienst vom 28. 6. 1940 — RGBl. I S. 935).
II.
Bezeichnung des dienstpslichtigen Personenkreises und Aufforderung zur Meldung.
Dienstpflichtig sind alle weiblichen Angehörige» des Geb.- Jahraangs 1926, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit smd und am 15. März 1943 (Stichtag) ihren dauernden Aufenthalt im Kreis Calw haben.
Die Dienstpflichtigen haben sich am Ort ihres dauernden Aufenthaltes bei der polizeilichen Meldcbehörde (Bürgermeister) ur Anlegung der Erfassungsmittel Persönlich in der Zeit vom 5. März bis 10. April 1943 zu melden.
Der genaue, Zeitpunkt wird von den Herren Bürgermeistern der Aufenthaltsgemeinde noch jeweils örtlich bekannt gemacht werden.
III.
Die Dienstpflichtigen haben bei der persönlichen Meldung vorzulegen:
») Geburtsschein (Familienbuch, Ahnenpaß, Taufschein);
d) Schulabschlußzeugnisse, Lehrverträge, Nachweise über Berufsausbildung;
«) Arbeitsbuch, soweit es ausgestellt ist; dieses hat der Unternehmer der Dienstpflichtigen zn diesem Zweck anszuhändigen; cl) Ausweise oder Bescheinigungen über Zugehörigkeit zum BDM., zur NSDAP.,
zum RLB. (Reichsluftschutzbnnd), zu einer Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes (dazu auch Nachweis über die Ausbildung, Sanitätsschein oder TRK.-Pcrsonalausweis);
e) Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens;
1) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwnnmerzeugnis, Grundschein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebensrettungsgemeinschaft (DLRG.).
IV.
Wer durch Kraukhcit an der persönlichen Anmeldung verhindert ist, hat darüber ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Versäumung der Anmeldepflicht entbindet nicht von der Anmeldepflicht. Wer seiner Pflicht zur persönlichen' Anmeldung nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird mit Geldstrafe bis »u 160.— RM. oder mit Haft bestraft; auch hat sie Vorführung durch die Polizei zn gewärtigen.
Calw, den 11. März 1943.
Der Landrat.
Verteilung von Sützrvarerr
I» der Zeit bis zum 27. März 1943 erhalte» alle Verbraucher (rlnschl. Selbstversorger) se 128 § Sützwaren. Die Abgabe erfolgt gegen Abtrennung des Abschnitts N 34 der rosa und blauen Nähr- mittelharten 47. Die Einzelhandelsgeschäste dürfen Sützwaren nur aus dt» Nährmittelkarte» ousgeben, die im Kreis Calw ausgegrben worden sind. ,
Für Personen, die sich i» Geineinschastsverpslegung befinden und deshalb nicht im Besitz einer Nährmittelkarte sind, haben die Anstalten, Lager, Heime ustv. von mir Bezugscheine über die ihnen nach der Zahl der Verpflegten zustehcnde Menge Siißivaren erhalten.
Die Einzelhandelsgeschäste haben die eingenommenen Karten- abschnittc zu sammeln und sofort nach Abschluß der Verteilung ihrer -»ständigen Kartenausgabestelle mit einer Abrechnung vorzulegen, aus welcher der sllr die Verteilung zur Verfügung stehende Gelamtbestand an Sützwaren, die nach den abgelieserten Kartenabschnitten ausge» »ebene Menge und die nach der Verteilung noch vorhandene Restmenge Hrroorgehen mH.
Calw, den 1l. März 1943
Der Landrat:
— Ernährungsamt Abt. S
Stadt Calw
Brennholz-Versorgung
Di« städt. Bevölkerung kann für die kommende Heizperiode 1943/44 nur mit Auzüudholz beliefert werden.
Das in den Stadtwaldungen anfallende und der,Etadt aus dem Staatswald zur Verfügung gestellte Holz reicht zu einer Belieferung tm bisherigen Umfang nicht aus. Ich erwarte daher, daß Verbraucher, die noch über genügend Anzllndholz verfügen, keine Bestellung ausgrben. Die Notwendigkeit de« Bedarf« wird durch Polizei- deamte stichprobenweise geprüft werden.
Die Lieferung des Holzes erfolgt nur durch:
1. die Stadt Ealw,
2. Holzhändler Joses Holzäpfel, Calw, Hengstetter Steige,
3. „ Wilhelm Neck er, Calw, Metzgcrgasse,
"4. „ Adolf Ziegler, Calw, Lederstraße.
I. Lieferung durch die Stadt:
Verbraucher, die ihren Bedarf in den letzten Jahren regelmäßig bei der Stadt deckten, werden veranlaßt, ihre Bestellung am Dienstag, den 16. Mürz 1S4S in der Zeit von 8—12 und 14—18 Uhr auf dem Rathaus, ZHn- rnee 6 aufzugeben.
V. Lieferung durch die Holzhündler:
Dir Bestellungen bei einem der unter Ziffer 2—4 genannten Lieferanten sind auf Grund besonderer Bestellscheine baldmöglichst, spätestens aber bis 20. März 1943'auszugeben. Vordrucke können bei der Polizeiwache abgeholt werden. Mündliche Bestellungen sind hinfällig.
> DI« Zuteilung bzw. Belieferung erfolgt in verschiedenen Ab- , > schnitten nach der jeweils zur Verfügung stehenden aufbereitrten ummeterzahl und wird sich bi» m den Spätherbst hinziehen.
Sorherige Erinnerungen sind zwecklos. ^ i w, den 12. März 1948.
II. Aufruf!
I. Unter Bezugnah,ne auf den am 13. 2. 43 erfolgten Aufruf werden aus dem meldepflichtigen Personeukreis hiermit weiter zur Meldung aufgerufen:
a) Die Männer vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr und Frauen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, die in einem Bcschäftigungsverhält- nis stehen, dessen Arbeitszeit nicht bereits seit 1. Januar 1943 48 Stunden oder mehr in der Woche beträgt.
b) Frauen der angegebenen Altersgruppe mit einem schulpflichtigen Kind unter 14 Jahren oder mit einem oder mehreren älteren Kindern.
c) Selbständige Berufstätige, die an, 1. 1. 1943 nicht mehr als 5 Personen voll beschäftigt haben und im Rahmen der Maßnahmen zur Freimachung von Arbeitskräften für kriegswichtigen Einsatz nach dem 1. 2. 1943 noch keinen entsprechenden Fragebogen an die zuständigen Stellen abgegeben haben.
ck) Heimarbeiter.
Demnach sind noch nicht ausgerufen^dus dem gesamten ineldepslichtrge» Personeukreis: Die selbständigen Berufstätigen (§2 slj Ziffer 4 der Verordnung vom 27. 1. 1943), die auf Grund besonderer Anordnungen des Reichswirtschaftsministers, des-Reichsernährungsministers oder besonderer Aufträge an die Organisationen der gewerblichen Wirtschaft (wie z. B. Druck) überprüft werden.
Ferner sind noch nicht erfaßt die Besucher von Fach-, Berufs- und Hochschulen. .
II. Die hiermit aufgerufenen Meldepflichtigen haben sich
den 15. März, ab beim Arbeitsamt Nagold für die Stadt Nagold, bei der Nebenstelle Calw für die Stadt Calw, bei der Nebenstelle Wildbad für die Stadt Wildbad, bei der Nebenstelle Freudenstadt für die Stadt Freudenstadt, bei der Nebenstelle Horb für die Stadt Horb und für die übrigen Gemeinden des Arbeitsamtsbezirks jeweils bei den Bürgermeisterämtern ausgegeben wird und dort abzuholen ist. Das Formblatt ist sorgfältig ausgefüllt innerhalb der Meldefrist, also spätestens am 20. März 1943 bei den jeweiligen Ausgabestellen zusammen mit der vorbereiteten Meldebestätigung abzngeben. Die vom Arbeitsamt vollzogene Meldebestätigung ist aufzubewahren und auf Verlangen dem Arbeitsamt vorzulegen.
III. Die Meldepflichtigen haben dem Arbeitsamt auf Verlangen alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie werden in der Regel vom Arbeitsamt zu einer Aussprache über den Einsatz vorgeladen. Einer solchen Vorladung haben sie persönlich Folge zu leisten.
IV. Das Arbeitsamt kann von den Meldepflichtigen die Meldung und das persönliche Erscheinen durch Zwangsgeld bis zn 1000 RM. erzwingen.
Meldepflichtige, die gegen die Verordnung vom 27. 1. 1943 und diesen Aufruf verstoßen, werden auf Antrag des Leiters des Arbeitsamts mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Nagold, den 12. Mörz 1943.
Der Leiter des Arbeitsamts:
Dr. Bare iß, Regiernngsrat, m.d.W.d.G.b.
Stadt Ealw .
Abgabe von Apfelsinen
Personen Uber 18 Jahre erhalten ab heute gegen Abtrennung des Abschnittes bl 36 der rosa Nährmittelkarte der 47. Zntellungsprriode !« V- kg Apfelsinen.
Die War« kann bei nachstehenden Lebensmittelgeschäften bezogen werden: Bächlein, Pfannkuch, Pfeiffer, G. W. Bers.-Ring, Dincon und Lbsthandliing Marie Haußer.
Der Bürgermeister der Stadt Calw
Ausgabestelle für Bezugskarten I. A. Lutz.
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Das Oastspiel cker itaiienlsck-cksutsckeo Kusicat- üevae —
Ist suk OonnerstklA, 18. lMrz verlsxt.
^ öeginn: 19.30 Ubr Ltöckt. Turnhalle (krüiil).
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Samstag, 18. März:
20 Uhr 'Vorbereiluiigspredigt und Beichte, Bereinshaus.
Sonntag Invocaoit, 13. Mürz:
9.30 Uhr Hauprgottesdicnst (Ab- schiedspredigt, Dekan Hermann). Chor 9.IS Uhr.
17 Uhr Abcndniahlsseier der Konfirmierten.
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Calw: 7.30 Uhr und S.30 Uhr
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Marktanzeige
Zu dem am Montag, den 18.3. 1913, stattfindenden
Krümer-,
Vieh- u. Schweinemarkt
wird hiermit eingeladen.
Für die zum Markt gebrachten Tiere müssen Ursprungszeugnisse mitgebracht werden.
Beginn des Biehmarkts um 8.00 Uhr, des Schweinemarkts um
8.30 Uhr.
Weil der Stadt.den 11.März 1943 Der Bürgermeister
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Kulturkilm:
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Samstag 19.30 vkr. Sonntag 14,17, u. 19.30 Ubr.
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