Dämmers wald 40'/i buchene Prügel,

»/z Nadclholzprügel.

Scheidholz in verschiedenen Walddistrikten: 1 Klafter eichene Schcutter,

9 dto. Prügel,

132/4 buchene Lchcutter,

8^/4 dto. Prügel.

Am Freitag den 1 5 . Novbr. d. I. kommen ferner zum Verkauf vom Staats­wald Kienberg, Krähenhardt, Ziegelteich, Hartmannsstaig, Grundwald, Nilwald, Scheuerlenswald

107 Stämme Bauholz von 30, 32 bis 40^ lang,

ferner in denselben Walddistrikten:

552 Sägklöhe.

Die Kaufsliebhaber können sich wegen Besichtigung dieser Hölzer an den K. Revlerförster Häberlen in Reichenbach wenden, und werden so'che hiemit einge­laden sich am ersten Verkaufstag Morgens 9 Uhr

unten am Kronwald Rosenberg, am ztrn Verkaufstag

Morgens 9 Uhr

unten an der Musbacher Staig zunächst Reickenbach einzufinden.

Den 6. Novbr. 18Z9.

K. Forstamt, Hahn.

Kamcralamt Horb.

Horb. ^Geldzahlung der Gefäll- früchte betreffend.j Der hohen Verfü­gung des K. Finanzministerium vom rZ. Januar l 855 zu Folge wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch Heuer wieder die Bezahlung der kame- ralamtlichen Gefäll- und Pachtfrüchte in Geld so weit gestattet ist, als der eigene Bedarf der Staatsfinanz Verwaltung den Naturalbezug nicht nöthig macht.

Die Geld-Ansätze für dergleichen Früchte sind in der Regel nach dem Durchschnitt der Schrannenpreiße des nächstgelegenen Fruchtmarkts innerhalb des

Vierteljahrs vom 1. November bis 1. Februar zu bestimmen; wenn aber die Lieferungspflichtigen es wünschen, so kön­nen auch die zur Zeit derUeber- sink unft mit den Gefällpflichtigen be­stehenden mittler» Schrannenprelse ange­nommen werden.

Für die auf der Tenne abzulkefern- den Früchte werden verhältnißmäßig ver­minderte Preise angesetzt, auch sind alle Diejenigen von der Abreichung des Meß- geldS an den Kastenknecht befreit, welche ihre Fruchtschuldigkeit mit Geld bezahlen.

Zu Eröffnung der nähern Verkaufs­bestimmungen und zu Erlangung einer vorläufigen Uebersicht über die in Geld zu bezahlenden Fruchtquantitäten haben nun diejenigen MaiereiPächter, Zehent- Rechner, GültTräger rc. welche ihre Fruchtschuldigkeiten in Geld zu bezahlen wünschen,

am Freitag den i 5 . Nov. d. I.

Vormittags

in der KameralamtsLanzlei zu erscheinen und ihre Erklärungen abzugeben.

Zwar können auch später noch und bis zum 1. Februar 1840 an jedem Amtstag (Montags und Freitags) soweit es die noch verfügbaren Fruchtbeträge gestatten Käufe über die Geldzahlung der Gefällfrüchte abgeschlossen werden, jedoch haben es die später erscheinenden Kaufs» liebhaber sich selbst zuzuschreiben, wenn ihre Kaufsanträge wegen Mangels an entbehrlichen Quantitäten nicht mehr be­rücksichtigt werden können.

Die Schultheißenämter haben Vor­stehendes ihren Ortsangehdrigen alsbald bekannt zu machen.

Den 4. Novbr. 18Z9.

K. Kamcralamt, Mayer.

U eberberg, Oberamts Nagold. sAbstreichsAkkord.j Die Gemeinde ist