Intelligenz
für die Oberamts-
Nagold, Freudenstadt,
Nro- 74.
Freitag,
607
L
Statt
Bezirke
Horb und Herrenbcrg.
1839.
13. September.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Visch er'schen Buchdruckerek.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freudenstadt. Horb. Nachdem mittelst RcgicrungsErlaffcs vom 2. d. M- die Unterzeichnete Oberämtcr in Folge höherer Weisung von der am 27. d. M. stattfindendcn Feier des Geburtsfcstes Seiner Köuigllchcn Majestät benachrichtigt worden, werden auch die sämmtlichcn OrtsVorstchcr der diesseitigen Bezirke hievon in Kenntniß gesetzt.
Den 6. September 1830.
K. Oberämtcr,
Engel. Friz. Dille nius.
Nagold. Freudenstadt. Es kommt immer noch von Zeit zu Zeit vor, daß die von dem Schultheiß oder dem Rathsschreiber entworfenen Zeugnisse, Berichte und dergl., oft sogar von der Parthie selbst, bei den Gc- mcinderathsmitglicdern umhcrgetragcn, und von diesen sofort unterschrieben werden.
Da dies? aber der Bestimmung des Ver- waltungscdrkts, (§. 19.) entgangen ist, wor- nach eine kollegialische ^Behandlung der Geschäfte des Gcmcinderathcs stattfindcn soll, so werden die Ortsvorstchcr wiederholt hierauf aufmerksam gemacht, und angewiesen, künftig nur bei versammeltem Gemcinderath, wobei mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend scyn müssen, dergleichen Gegenstände zu erledigen, alle Verhandlungen ins Protokoll einzutragcn, und da, wo für's Oberamt bestimmte Zeugnisse, Berichte und dergl. noth-
wendig sind, Auszüge aus dem Protokoll zu fertigen, und den Parthicn zu übergeben oder hierher vorzulcgcn.
Diese Auszüge sind blos durch den Rathsschreiber zu beglaubigen.
Den, 9. September 1839. »
K. Oberämtcr, Engel. Friz.
Oberamt Nagold.
Nagold. sAufhebung der Floßsperrc.1 Da das Wehr- und Ufer-Bauwesen bei der neu zu erbauenden Mahlmühle in Nagold beendigt ist, so wird die seither ungeordnete Floß- spcrre aufgehoben, was die OrtsVorsteher unter Beziehung auf das Jntclligenzblatt Nro. 66 S. 543 zu veröffentlichen haben.
Den 12. September 1839.
K. Obcramt, Engel.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. fSchulden-Liquidatioli.^ In der rechtskräftig erkannten Ganl- sache des Albrecht und Wilhelm Diet- terle Zeinenmachers von Wildberg hat man zur SchuldenLiquidation, verbun« den mit dem Versuche eines Borg- oder NachloßVergleicheS Tagfarth auf
Mittwoch den LZ. Oktober 1889 Vormittags 8 Uhr
anberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle dieieni-