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für die Oberamts-

Nagold, Freudenstadt,

Nro> 73.

Dienstag,

Statt

Bezirke

Horb und Herren-erg.

1839.

10. September.

Mit Allerhbchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerer.

Oberamtsgericht Nagold.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. fCapitalsteuer-Aufnahme von 18 ^/tg.f'Sämmlliche Ortsvorstcher des Ober- amtsBezirkv werden angewiesen die Capital- StcuerAufnahme für das- Etatsjahr 18^^o, wobei der Besitzstand am I. Juli d. I. die Stcuerschuldigkeit begründet, nach den beste­henden Vorschriften ohne allen Verzug vorzu- nehmen, und sämmtliche Akten bis I.Oktbr. d. I. hiehcr cinzuscnden.

In der gleichen Zeit wird von denjenigen Capitalistcn, welche einen befreiten Gerichts­stand haben die gesetzlich vorgcschricbcnen schriftliche Angabe der von ihnen zu versteuern­den, bei Privaten angelegten Capitalicn nach dem Besitzstand xr. 1. Juli 1839 erwartet.

Den 5. September 1839.

K. Oberamt, Engel.

Nagold. sBrandschadenöUmlage.j Da die durch K. Entschließung vom 27. Juli 1839, Reg.Bl. S. 511 ungeordnete Brand- schadensUmlage nunmehr vollzogen ist,- so ist von den GemcindePflegen der Einzug so zeit­lich vorzunehmen, daß die Ablieferung an die Amtspflege auf die vorgeschricbene Termine, hälftig 1. Oktbr. 1839 und hälftig 1. Fcbr. 1840 unfehlbar geschehen kann, wofür die OrtsVorstehcr zu sorgen haben.

Den 5. September 1839.

K. Oberamt, Engel.

Nagold. Da der wegen ausge» zeichneten Diebstahls dahier in Unter­suchung gekommene Schneider Jakob Fessele von Walddorf verbrachte, er ha­be die von ihm in der Nacht vom 22. auf den 23 . v. Mts. in Rohrdorf ent­wendeten Effekten nämlich: 1 paar Hirsch, lederne und 1 paar blautuchene Bein­kleider, 1 schwarzgrüne Manchester»? Weste, 1 schwarzseidenes Halstuch, L lederne Kappe, Hosenträger; ferner 21^ Ellen flächsenes und 8^ Ellen abwer, genes Tuch, in einem Gebüsch bei Rohrdorf verborgen, ohne daß man je, doch bei der sogleich angestellten Nach- suchung diese Gegenstände an dem be- zeichneten Ort gefunden hätte; so wer­den diejenigen, welche über die obigen Effekten irgend eine Auskunft zu geben vermögen, hiemit aufgefordert, der Un­terzeichneten Stelle ungesäumt die be­treffende Mittheilung zu machen.

Den 4. September »889.

K. OberamtSgerichk, G.Aktuar Nick.