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für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt,

Nro- 72.

Freitag,

Statt

Bezirke

Horb und Herrenberg.

1839.

6. September.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Wisch er'schen Buchdruckerer.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freuden st a d t. Es ist im Monat Juli d. I. in einem Ort des hiesigen Oberamts der Fall vorgckommen, daß nach dem Genuß von geräuchertem Schweinefleisch in einer Fa­milie mehrere Personen anZüfällen erkrankt, und sogar ein Illjähriger Mensch gestorben ist, wie solche nach dem Genuß von sauer gewordenen Blut- und Lcberwürsten schon öfters vorgekommcn sind.

Da bei der darüber angcstcllten Untersu­chung erhoben worden ist, daß das Thier, von welchem dieses Fleisch gekommen, wahr­scheinlich bei zu warmer Witterung geschlach­tet, vielleicht sogar noch warm eingesalzcn, das Einsalzen nicht mit der gehörigen Sorg­falt geschehen, das Rauchern auch noch i'n warmem Rauch stattgefunden, und endlich dieses Fleisch in einem unpassenden, zu war­men und feuchten Platz aufbcwahrt worden ist, so werden, indem man hicmit obigen Fall zur allgemeinen Kcnntniß bringt, die Einwohner der Gegend darauf aufmerksam gemacht, um dieselben zu veranlassen, bei dem Schlachten von allen Thiercn, deren Fleisch nicht sogleich verzehrt wird, sondern auf län­gere Zeit aufbewahrt werden soll, darauf Bedacht zu nehmen:

1) solche Thicre, wo möglich, nur während der kalten Jahreszeit zu schlachten, und

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2) nach dem Schlachten das Fleisch gehörig erkalten zu lassen;

3) auf das Einsalzen alle mögliche Sorgfalt zu verwenden, damit das Salz, vorzüglich da wo Knochen im Fleisch sind, überall gehörig cindringen könne. Zum Räuchern selbst aber

4) die kältesten Stellen im Kamine zu suchen, wenn anders eine eigentliche Rauchkammer im Kamine nicht eingerichtet ist;

5) zum Aufbcwahren des geräucherten Flei­sches ist immerhin nur ein trockener luf­tiger, gegen den Eindrang von Fliegen wohlverwahrter Ort zu wählen. Soll aber ein solches Fleisch Jahre lang^aufge-- haltcn werden, so ist cs am besten

6) solches, wenn es erst hinlänglich geräu­chert worden ist, in Kisten zu verwahren und dasselbe von allen Seiten mit rein gesiebter und ausgctrocknctcr Asche zu be­streuen und in dieselbe einzuschlagcn.

Die Schultheißenämtcr haben für die Bekanntmachung dieses Artikels zu sorgen. Den 2. Septbr. 1839.

K. Oberamt, Friz.

OberamtsgerichL Nagold.

Nagold. Da der wegen ausge» zeichneten Diebstahls dahier in Unter­suchung gekommene Schneider Jakob Fessele von Walddorf vorbrachte, er ha- I de die von ihm in der Nacht vom 22»