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für die Oberamts
Nagold, Freudenstadt,
Nro- 72.
Freitag,
Statt
Bezirke
Horb und Herrenberg.
1839.
6. September.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Wisch er'schen Buchdruckerer.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Freudenstadt.
Freuden st a d t. Es ist im Monat Juli d. I. in einem Ort des hiesigen Oberamts der Fall vorgckommen, daß nach dem Genuß von geräuchertem Schweinefleisch in einer Familie mehrere Personen anZüfällen erkrankt, und sogar ein Illjähriger Mensch gestorben ist, wie solche nach dem Genuß von sauer gewordenen Blut- und Lcberwürsten schon öfters vorgekommcn sind.
Da bei der darüber angcstcllten Untersuchung erhoben worden ist, daß das Thier, von welchem dieses Fleisch gekommen, wahrscheinlich bei zu warmer Witterung geschlachtet, vielleicht sogar noch warm eingesalzcn, das Einsalzen nicht mit der gehörigen Sorgfalt geschehen, das Rauchern auch noch i'n warmem Rauch stattgefunden, und endlich dieses Fleisch in einem unpassenden, zu warmen und feuchten Platz aufbcwahrt worden ist, so werden, indem man hicmit obigen Fall zur allgemeinen Kcnntniß bringt, die Einwohner der Gegend darauf aufmerksam gemacht, um dieselben zu veranlassen, bei dem Schlachten von allen Thiercn, deren Fleisch nicht sogleich verzehrt wird, sondern auf längere Zeit aufbewahrt werden soll, darauf Bedacht zu nehmen:
1) solche Thicre, wo möglich, nur während der kalten Jahreszeit zu schlachten, und
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2) nach dem Schlachten das Fleisch gehörig erkalten zu lassen;
3) auf das Einsalzen alle mögliche Sorgfalt zu verwenden, damit das Salz, vorzüglich da wo Knochen im Fleisch sind, überall gehörig cindringen könne. Zum Räuchern selbst aber
4) die kältesten Stellen im Kamine zu suchen, wenn anders eine eigentliche Rauchkammer im Kamine nicht eingerichtet ist;
5) zum Aufbcwahren des geräucherten Fleisches ist immerhin nur ein trockener luftiger, gegen den Eindrang von Fliegen wohlverwahrter Ort zu wählen. Soll aber ein solches Fleisch Jahre lang^aufge-- haltcn werden, so ist cs am besten
6) solches, wenn es erst hinlänglich geräuchert worden ist, in Kisten zu verwahren und dasselbe von allen Seiten mit rein gesiebter und ausgctrocknctcr Asche zu bestreuen und in dieselbe einzuschlagcn.
Die Schultheißenämtcr haben für die Bekanntmachung dieses Artikels zu sorgen. Den 2. Septbr. 1839.
K. Oberamt, Friz.
OberamtsgerichL Nagold.
Nagold. Da der wegen ausge» zeichneten Diebstahls dahier in Untersuchung gekommene Schneider Jakob Fessele von Walddorf vorbrachte, er ha- I de die von ihm in der Nacht vom 22»