Intelligenz
für die Oberarnts-
Nagold, Freudenstadt,
Uro» 67.
Dienstag,
Statt
K
Bezirke
Horb und Herrenberg.
1839.
20. August.
Mit Allerhöchster Genehmigung. 2 Im Verlag der F. W. Visch er'schen Buchdruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. sPapicrformat zu Berichten und Eingaben.) Das GcncralRcscript vom 22 April 1806 (Rcg.Bl. S. 31) schreibt in Betracht, daß ein verschiedenes Papicrformat bei den cingckommcnen Berichten, Mcmoria- licn, in der Kanzlei mehrere Unbequemlichkeiten veranlaßt habe, vor, daß kein anderes als das — dem gegebenen Muster an Höhe und Breite gleichkommende beschnittene Papier bei allen verkommenden Geschäften gebraucht werden soll. Nach diesem Muster beträgt die Höhe eines halben Bogens 1^1" lU" und die Breite 7" 2 hl/" nach dem Dccimalmaaße. Da diese Vorschrift neuerlich häufig übersehen und namentlich Papier in größerem Format, wie es curs der Papiermühle kommt, über- schriebcn wird, so werden die gemeinscbaft- lichenAcmter angewiesen, Berichte u. andere Eingaben genau nach dem vorgcschriebcnen Papierformat cinzusendcn, widrigenfalls solche Eingaben, welche das vorgcschricbene Papicr- format nicht haben, den Einsendern zur Beobachtung der Vorschrift zurückgcsendet werden Die OrtsVorstchcr haben diese wiederholte Anordnung zur allgemeinen Kcnntniß zu bringen, und sich selbst pünktlich darnach zu richten.
Den 19. August 1839.
K. Gcmeinsch. Oberamt, Engel. Hauff.
Oberamtsgenchl Nagold.
Nagold. fVorladung zum G an tv e r fahre n.^ In der rechtskräftig erkannten Ganlsache des Christoph Schöttle, Simons Sohns, Zeugmachers zu Ebhausen wird die.SchuldenLiquida- tion verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaß Vergleiches Freitag den iZ.Sept. d. I« Morgens um 7 Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläubiger und Bärgen, so wie alle diejeni» gen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an, die Masse zu machen haben, auf dem Rathause zu Ebhausen mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung dcS Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu» bigern, welche sich hierüber werden schriftlich noch mündlich erklären, angenommen,