Bürgerkriegs in Spanien sehr thätig betrieben. Fürst Metternich soll selbst an Don Carlos ge­schrieben und ihm zur Einstellung der so entehren­den Gräuclihatcn, die von ftjiie» Generälen began­gen wurden und zu versöhnlichen Gesinnungen über­haupt alles Ernstes gcralhcn haben.

Die schöne Cathcdrale zu Brügge ist durch die Nachlässigkeit der an den Dachrinnen beschäftigten Arbeiter, welche beim Weggehen das eiserne Gesäß, worin sie Feuer unterhielten, um das Löihcisen glühend zu machen, nicht löschten, in Brand gera- - then. Das Dach und Holzwcrk des großen Schiffs, der Glockenthurm mit den Glocken und ein Thcil der Seitenschiffe sind ein Raub der Flamme» ge­worden. Die herrlichen Gemälde, worunter viele von V.a n Ei k, sind zwar gerettet, aber sehr be­schädigt worden Der Taufstein von Porphir wurde durch den Einsturz des innern Thurmgewölbcs zertrümmert. Mehrere Menschen verloren beim Löschen und Retten das Leben.

Ein großer Theil des RheinthalS von Mainz an ist gleichfalls von einem furchtbaren Hagelwet­ter hcimgesucht worden, das in der Richtung von Oppenheim nach WormS die stärksten Verheerungen anrichtcte und die guten Aussichten aus eine ergie­bige Weinerndte fast gänzlich vernichtete.

Bei der Untersuchung des Verbrechens, welches die Einwohner des Dorfes Matzdorf im Mcklcn- burgischen, die sämmilich in Kelten und Banden liegen, an ihrem Gutsherrn verübten, der erst mit einem eisernen Stock vom GutSinspektor halb lobt geprügelt wurde, zuletzt vor der versammelten Menge auf Glasscherben tanzen und andere ähnliche Martern au halten mußte, bis er nach lastünbigen Martern und unter 1Z0 Wunden seinen Geist auf­gab, indeß die Einwohner des Dorfs sich mit sei­nem Wein berauschten und Karlen spielte» , ist er­mittelt worden, daß der Plan zu dieser Mordihat schon drei Wochen zuvor von allen Familienvätern drS Dorfes und den sämmlicbcn Bediensteten des Gutsherrn besprochen und ausgemacht worden ist. Der Gutsherr soll ein sehr roher und grausamer Mann gewesen scyn, und hie Bauern wollen ihre unmenschliche Thar mit der Norhwehr und damit entschuldigen, daß er oft geäußert habe, er wolle seine Gursunterlhanen so weit bringen, daß sie auf faulem Stroh liegen und nur Kartoffeln essen müßten.

Nach einer neuen Verordnung im Großherzog- Ihum Weimar muß nicht nur, wie früher schon bestimmt war, der jüdische Gottesdienst in der Sy­nagoge in deutscher Sprache gehalten werden, son­dern eS sind nun auch die häuslichen AndachtS- übungen in hebräischer Sprache untersagt. Ls ist

zu diesem Gebrauch ein besonderes Gebetbuch ein« geführt worden und jedem Juden, welcher nach dem Zeugniß des Rabbiners, die Synagoge nicht regelmäßig besucht und seine Andacht darnach ver­richtet, wird das Hausir- und Handelspatent sofort entzogen. Wer nicht will beten, soll auch nicht essen.

R a t h s e l.

Nennt mir ein Instrument, sein Streich Macht manchen hochbeglückt und reich,

Sein Schlag den Bauern Herren gleich. Nicht Schmerz ! Als Waage, Teller auch, Als Pritsch' und Schlegel ist's im Brauch, Als Haken scheut« der flücht'gc Gauch.

Beseht mit Nägeln, reich an Zahl,

Brauchbar ist's auch im Futteral,

Von Eisen wars berühmt einmal.

Oft faßt cs auch ein spitzig Rohr,

Deß Leib ist weiß, dcß Mund ein Mohr,

Die beiden spiegeln viel euch vor;

Sie dienen auch dem Böscwicht,

Und wem der scharfe Sinn gebricht Den führt die Schwarzkunst hinter's Licht. Allein auch hat» auf manche Art,

Als Ball, Zahl, Sinnbild und gepaart) Seines Herrn Sinn euch gcoffenbart.

Und wcnns drei Spitzen gen Himmel streckt, Hat'» manchen Verbrecher aufgeschreckt,

Doch auch viel Schuld bedeckt.

Es dient selbst Geistern oft zum Steg,

In seinem äußeren Gepräg

Hat man gesucht dcß Schicksals Weg.

Den fand ein Mancher, der irre gieng, Wenn er da» lust'gc, lebendige Ding Nur recht gefesselt mit fremdem Ring.

N a ch t r a g.

Oberamt Freudenstadt.

Frendenstadt. Die Ortsvorstcher und VerwaltungsAktuare werden angewiesen, den neuerlich ausgeschriebenen Brandschaden ohne Verzug um »legen und die Umlage-Register längstens bis zum 21. d. M hieher zu senden. Den 5. August 1839.

K. Oberamt, F r Lz.