für die Oberarntö-

Nagold, Freudenstadt,

Uro- 63.

Dienstag,

Älatt

Bezirke

Horb und Hcrrenberg,

1839.

6. August..

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Visch er'schen Buchdruckerei.

Erlasse der-ügircheu Bezirks- Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freudcnstad t. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 19. Juni d. I. (Jn- tclligcnzblatt Nr. 50) wird hiermit bekannt gemacht, daß an nachstehenden Tagen Zunft- vcrsainmlungcn zu Dornstettcn abgehalteu werden, um die neuen Zünfte daselbst vore- schriftmäßig cinzurichten, und insbesondere auch die Zunftvorstchcr zu wählen:

Montag den 12. d. M. die Zimmcrlcutc.

Dienstag den 13. d. M. die Mezgcr.

Montag den 19. d. M. die Bäcker..

Dienstag den 20. d. M. die Leineweber.

.Donnerstag den 22. d. M. die Maurer.

Freitag den 23. d. M. die Schneider.

Dienstag den 27. d. M. di Schuster.

Die Meister der Orte, welche zu diesen Zünften cingethcilt sind, siche Jntelligenzblatt Nro. L0 haben an den genannten Lagen Morgens 8 Uhr auf dem RaihhauS in Dorn­stetten zu: erscheinen.

Die Ortsvorsteher haben dieselben sogleich- hieoon in Kenntnis; zu sehen.

Den 1. August 1839.

K. Oberamt, Friz.

Obcramtsgericht Nagold..

Nagold. sVorladung zum Gant« Verfahren.^ In der rechtskräftig er­kannten Gantsache des Johann Georg Bauer, Bürgers und Webers von Egen­hausen, hat man zur SchuldenLiquida- tion verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder NachlaßVergleicheö, Tag­fahrt auf

Dienstag den Z. September 1829 Vormittags 8 Uhr

anberaumt. Hiebei haben die Gläu» biger und Bürgen, sowie olle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an die Masse zu machen haben, auf dem RalhhauS zu Egenhausen mit allen sich auf ihre Ansprüche bezie­henden Urkunden zu erscheinen oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sach­walter vertreten zu lassen.

Falls k-in Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.

Im Falle eines Vergleichs, sowie