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Warth, Oberamts Nagold. sGeld auszuleihen.j Bei dem Unterzeichneten liegen gegen gesetzliche Versicherung 70 fl. Pflegschaftsgeld zum Ausleihen parat.

Den 24. Juli L8Z9.

Johannes Pregel.

Freudenstadt. Der Unterzeich­nete, bisher Aktuar bei dem hiesigen Oberamtsgericht, hat sich als Rechts- Consulent hier niedergelassen, und erbie­tet sich hiemit zu Besorgung von Auf­trägen im gerichtlichen, wie im admini­strativen Fach.

Den 20. Juli 1809.

RechtsConsulent Bosch.

Mo n Hardter Hof, Oberamts Na­gold. sHolzVerkauf.j Am

Donnerstag den 1. August d. I.

Mittags I. Uhr

werden aus unserm obern Hochwald un­gefähr 80 Stück Floßholz in dem Wirths- haus daselbst verkauft, vom 70ger auf­wärts, also meistentheils Holländer und Sägholz, dasselbe ist bereits gehauen und nahe an der Nagold.

Die H.H. OrtsVorsteher werden gebeten, diesen Verkauf gefälligst bekannt machen zu lassen.

Den 24. Juli 1809.

Aus Auftrag

im Namen der Hofbanren, Anwalt Nentschler.

Nagold. sDienst-Antrag.j In das Haus eines Beamten wird bis nächst Martini eine fleißige Dienstmagd gesucht, welche ordentlich kochen kann und reinlich ist. Für gute und treue Dienstleistung wird guter Lohn und freundschaftliche Behandlung zugesichert. Nähere Aus­kunft ertheilt

die Redktion d. Bl.

Den 22. Juli 1809.

Böblingen. sOefen.^ Mein best« sortirtes Lager von deutschen, Oval-,

Urnen , Eremitage- und Säulenöfen empfehle ich hiemit zu gefälliger Abnahme, mit dem Beisatz, daß ich mit den seit neuerer Zeit mit Recht sehr beliebten Kochdfen mit und ohne Aufsatz, in oder außer dem Zimmer zu Heizen und zu kochen, reichlich versehen bin, und jede Bestellung auf Hammerwerk und Schmelz- Hütten nach Moden oder Zeichnung be­sorge; ferner führe ich Ventile zu Bronnen, mit und ohne messingernen Stiefeln, worauf ich die Herrn Bier­brauer besonders auch aufmerksam mache.

Den 6. Juli 1889.

Gustav Stahl.

Böblingen. FruchtBranntwein die Schenkmaaß « rfl kr.

Gustav Stahl.

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Nagold. fV e t e r a n c n f e st.^j

Am Sonntag den 4. August feiern die Krieger des Oberamts- bezirks das Fest der Ercnnerung an die Feldzüge, welche sie mitgemacht haben. Die Herrn Ortsvorsteher werden nun ersucht, dieß den Ve­teranen in ihren Gemeinden mit dem Bemerken zu eröffnen, daß jedem der­selben, der sich bei dem Feste einfinden wird, von Seite der AmtsCorpora- tion > 40 kr. zur Zehrung ausgesetzt sind, und sie aufzufor­dern, zu rechter Zeit ihre Obmän­ner zu wählen, unter Führung der­selben

Morgens 9 Uhr

vor der Krone in Nagold zu er­scheinen, und den Festordnern ein namentliches Verzeichniß über die ausrückende Mannschaft zu überge­ben. Die Theilnahme der Herrn