'vollständig und reinlich auSgefüllt, an den Oberamtsarzt einzusenden haben.

Den 27. Inni 1839.

K. Oberamt.

Nagold. Freudenstadt. In den nächsten Tagen werden den Ortsvorstehern neue Formu­lare für die an das Oberamt vierteljährlich zu erstattenden Kassenberichte zugcscndet werden. Dieselben' sind mit dem 1. Juli d. I. erst­mals in Anwendung zu bringen.

Da in diesen Berichten auch über die Er­gebnisse der Nachrechnung und des Kassen­sturzes Aufschluß gegeben werden soll. so ist dieses Geschäft von nun an um so pünktlicher vorzunchmen und die Gcmeindepfleger werden sich dadurch veranlaßt sehen ihre Tagebücher auf das Genaueste, und nach den Rechnungs­jahren getrennt, zu führen.

Eben deßwegen wird es auch fast überall Vorkommen, daß in den ersten Monaten eines neuen Rechnungsjahres zwei Tagebücher ne­ben einander zu führen sind, weil in der Regel nicht alle Einnahmen und Ausgaben mit dem 30. Juni erledigt werden können.

Damit nun der Ortsvorsteher einen or­dentlichen Kassensturz vornehmen kann, ist es nöthig, daß in die neuen Tagebücher auf den 1. Juli die Reste übertragen werden, welche sich durch Abrechnung der Ausgabe von der Einnahme des vorhergcgangcnen Rechnungs­jahres ergeben.

Die in den Monaten Juli, August und September gemachten, das vorige Jahr an­gehenden Einnahmen und Ausgaben sind so­dann zwar ins alte Tagebuch speziell einzu­schreiben, dagegen ist der ganze Betrag der Einnahme über Abzug der Ausgabe am 30 Sept. summarisch in das neue Tagebuch zu übertragen, und in dem alten Tagebuch ist immer innerhalb Falz anzumerken, welche Summe und wohin sie übertragen worden ist. Dasselbe muß auch ins Rapiat einge­schrieben werden.

Die OrtsAorsteher haben darüber zu wa­chen, daß dies vorschriftmaßig geschehe.

Den 24. Juni 1839.

K. Oberamt, Engel. Friz.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. (Vorladung zum Gant- verfahren.) In der rechtskräftig erkann­

ten Gantsache des verstorbenen Anton Schlumz,, gewesenen Tuchscheerers von Ebhausen wird die SchuldenLiqui'dation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder NachlaßVergleicheS Freitag den 19. Juli t8Z9 Vormittags um 7 Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläu­biger und Bürgen, so wie alle diejeni» nigen, welche aus irgend einem Grunds Ansprüche an die Masse zu machen ha­ben, auf dem Rathhause zu Ebhausen mit allen sich auf ihre Ansprüche bezie­henden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sach­walter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die An­sprüche schriftlich angemeldet und ausge­führt werden.

Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung de- GüterpflegerS und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu- gern, welche sich hierüber weder schrift­lich noch mündlich erklären, angenom­men, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstrhenden Gläubiger beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekomme­nen Forderungen werden noch der Ver­handlung von der Masse ausgeschlossen.

Den 11. Juni 183 g.

Oberamtsrichter

Straub.

Oberamtsgericht Horb.

Horb. (Eröffnung eines Ganter- Ienntnisses -1 Ueder das Vermögen des Schmids, Leo Gramer von Weitingrn, welcher sich einer gegen ihn einzuleilen- den CriminalUntersuchung durch die Flucht entzogen hat, ist bei einer Unzu­länglichkeit von 546 fl. unterm 19. d. M. vom Oberamtsgericht der Gant auf den Fall, daß bei der Schuldenliquida.