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nen Forderungen werden nach der Ver» Handlung von der Masse ausgeschlossen. Den 18. Mai 18Z9.
Oberamtsrlchter
Straub.
Nagold. Der mit Steckbrief ver« folgte Andreas Hölzle von Oberschwandorf ist beigebracht.
Den 29. Mai 1889.
K. Oberamtsgericht, G.Akt. Nick. Obcramtsgericht Fceudenstadt.
Schönmünzach, GerichtsbezirkS Freudenstadt. sSchulden-Liquidation.j Gegen Johannes Häberle, Aiaurer von Schönmünzach ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der Schul- denLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche
Freitag der 5. Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners
Morgens 9 Uhr
in dem Gasthaus zur Sonne in Schwarzenberg entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein in der nächsten Gerichtssitzung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der Mas. seobjecte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Freudenstadt den 25. Mai 1889.
K. Oberamtsgericht.
Freudenstadt. fSchuldenLiqu!« dation.^ Gegen Jakob Friedrich Schwarz, Schumacher hier, ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der SchuldenLiquidation mit einem Ver- gleichSversuche
Donnerstag der 4. Juli festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhause dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein — in der nächsten Gerichtssitzung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der Masseobjecte, so wie der Wahl des Gäterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 26. Mai 1889.
K. Oberamtsgericht, Kübel.
Bittelbronn, Oberamts Horb. sGffundener Mantel.j Am2l.d. M. letzt abgehaltenen Horber Pfiugstmarkt wurde auf der Straße von Horb nach Freudenstadt ein blauer Mantel mit Sammetkrägen gefunden, und hieher übergeben. Der unbekannte Eigenthümer wird nun aufgefordert, seine etwaigen Ansprüche an den Mantel ungesäumt geltend zu machen.
Den 28. Mai 1889»
Schultheiß Dettling.