Stück forchene Sägklötze, 5 v Stück Teu- chel im öffentlichen Aufstreich verkauft.

Die löblichen Schultheißenämter wer­den ersucht, dieß ihren Gemeinden ge­fälligst bekannt machen zu lassen.

Den Li. Mai 1809.

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Seeger.

Fünfbronn, Oberamts Nagold. Die Gemeinde Fünfbronn verkauft im öffentlichen Aufstreich etwa 120 Stück Sägklbtze aus ihrem Communwald Hardt gegen sogleich baare Bezahlung.

Die VerkaufsVerhandlung findet am Samstag den L. Juni Nachmittags t Uhr auf dem Rathhaus dahier Statt, wozu man Kaufsliebhaber höflich einladet.

Die Herrn Ortsvorsteher werden da­her höflichst ersucht, dieß ihren Amts- untergebeuen gefälligst bekannt machen zu lassen.

Den LS. Mai 1889.

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß K alm b ach.

Nagold. sBekanntmachung.j Der Unterzeichnete Zunftvorstand bringt hie- mit in Gemäßheit der Bestimmung der revidirten allgemeinen Gewerbeordnung zur öffentlichen Kenntniß, daß

Michael Friedrich Wälde von Altenstaig nach vorangegangener gesetzlicher Prüfung heute von dem K. Oberamt Nagold als Maurer- und Steinhauerweister dritter Klaffe ausgenommen worden feie.

Den Lv. Mai 18S9.

Vät. Zuuftobmann Zunftvorstand

Stadtrath der Maurer

Belli ng. und Steinhauer,

> Oberzunftmeister

Blum.

Schloß Schwandorf. sHolz- Verkaufs Die Unterzeichnete Beamtung verkauft

am Z. Juni l. I.

Vormittags 8 Uhr in den gutsherrlichen Waldungen 75 Stämme Bau- und Sägholz im Aufstreich, und bittet die löbliche Ortsvvrstände, diesen Verkauf ihren Ge« meinden gefällig bekannt machen zu lassen.

Den 27. Mai 1889.

Freiherrl. von Kechler'scheS Rentamt,

Maier.

Außeramtliche Gegenstände.

Freudenstadt. Das Beispiel An« derer hat auch die hiesigen gedienten Militärs ermuthigt, sich zu versammeln, um gleich Andern Se. K. Majestät um eine Auszeichnung zu bitten.

Man versammelt sich zu diesem Zweck

den Z. Juni Morgens 8 Uhr auf hiesigem Rathhaus, und begiebt sich sodann in die Kirche, um unserm güti­gen Erhalter unfern Dank darzubringen. Nachher mag ein einfaches Mahl bei unserem Waffenbruder dem Herrn Kro- nenwirth Faißt vereinigen, um uns er­standener Leiden und Gefahren zu er­innern.

Die Herren Ortsvorsteher werden ge­beten, Obiges gefälligst, noch zeitig be­kannt zu machen.

40 unterzeichnet« Militärs.

Stuttgart. fEmpfehlung von kölnischem Wasser zum Waschen nach dem Bade.) Bei Beginn der Badezeit empfehle ich das berühmte kölnische Wasser von Hrn. Joh. Chr. Fochtenberger in Heilbronn, welches von dem Königl. Württembergischen Medizlnal-Cvllegium