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mit allen sich auf ihre Ansprüche bezie­henden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sach» «alter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die An­sprüche schriftlich angemeldet und ausge­führt «erden.

Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu­bigern, welche sich hierüber weder schrift­lich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekomme­nen Forderungen werden Nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.

Die SchuldenLiquidation findet statt in der Gantsache

1) des Christian Schuon, Bäckers zu Altenstaig

Mittwoch den 12. Juni 1889 Vormittags um 8 Uhr.

2) des Johannes Schmid, Schlossers von Ebhausen

Dienstag den 18. Juni 1889 Morgens um 7 Uhr Z) des Christian Friedrich Bacher, Schlossers zu Gültlingen Mittwoch den 19. Juni 1889 Nachmittags um 1 Uhr.

Den 6. Mai 1889.

Oberamtsrichter

Strauh.

Nagold. sVorladung zum Gant- Verfahren.j In der rechtskräftig er­kannten Gantsache des Johannes Lutz, Wagners von Warth, wird die Schul­denLiquidation, verbunden mit dem Ver­suche eines Borg- oder NochlaßVergleiches Dienstag den 2. Juli d. I. Vormittags 8 Uhr

vvrgenommen. Hiebei haben die Gläu­

biger und Bärgen, so wie alle diejenigen, welche aus Irgend einem Grund Ansprü­che an die Masse zu machen haben, im Hirschwirthshause zu Warth mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Ur­kunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.

Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Gü­terpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu­bigern, welche sich hierüber weder schrift­lich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rang­ordnung der Forderungen nach gleichste- henden Gläubiger beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekomme­nen Forderungen werden nach der Ver­handlung von der Masse ausgeschlossen.

Den 28. Mai 1889.

K. Oberamtsgericht, G.Akt. Nick.

Nagold. Der Küfer Andreas Hölzle von Oberschwandorf hat sich einer wegen Diebstahls gegen ihn einzuleiten­den Untersuchung durch die Flucht ent­zogen, und es werden daher die Justiz« und Polizeibehörden ersucht, auf ihn zu fahnden und ihn im Betretungsfall hie- her einliefern zu lassen.

Den 22. Mai 1889.

K. Oberamtsgericht, G.Akt. Nick.

Signalement. Derselbe ist 49 Jahre alt, 5* 6" groß, untersetzter Statur, hat braune Haare, dergleichen Augbraunen, blaue Augen, stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund, volle Wangen, gute Zähne und eine gequetschte Hand.

Bekleidet war derselbe bei seiner Entfernung mit einem weißen wollenen