Intelligenr-
für dieOberamts-
Nagold, Freudenstadt,
Nro- 42.
Freitag,
— 355 —
Statt
Bezirke
Horb und Hcrrenberg.
1839.
24. Mai.
Mit Allerhbcbstcr GenehmiguriK.
Im Verlag der F. W. Visch er'schcn Buchdrwckerer.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold.
sStraßcnbau - Akkord.) Llm 7. Juni d. I. wird die Herstellung dcsEe- mcindcwcgs von Simmcrsfcld nach Gumpcl- scheuer auf dem Rathhausc zw Simmcrsfcld
vcrakkordirt werden, betragen die Kosten der Maurerarbeiten
- Erdarbcitcn
- Fuhrlöhnc
und des Steingeschlägcs
Stach dem Uebcrschlag
102 fl. 36 kr. 670 fl. 51 kr. 1540 fl. 40 kr. 770 fl. 20 kr.
Zusammen —I- 3084 fl. 27 kr.
Die Kosten werden von der Stadt Altcn- staig, den Gemeinden Simmcrsfcld, Ueber- bcrg, Ettmanuswcilcr und Beuren getragen.
Die Liebhaber werden zu dieser Verhandlung mit dein Aussigen cingcladcn, daß die Bedingungen dieselben si»d> wie bei derartigen Staatsbauten.
Den 22. Mai 1839.
K. Oberamt, Engel.
Oberamt Freudenstadt.
Freuden st adt. In Folge einer Mittheilung des Großherzogl. Badeuschcn Bezirksamtes Gernsbach besteht seit dem 1. Januar d. I. im Großhcrzogthum ein Gesetz, wonach alle Frachtfuhrwerke, (woremter auch namentlich solche verstanden werden, die um dm Lohn fahren) welche mehr als 2 Pferde
Bespannung haben, mit breiteren Radfelgen als bisher versehen scyn müssen, worüber die nähere Verordnung in dem Wirthshause des Matthäus Hcrrmann, zum Dcißcl genannt, angeschlagen, welche die Breite der Radfelgen bei vicrräderigen Frachtfuhrwerkeii folgendermaßen bestimmt:
bei 3 bis 4 Zugthicrcn 3" 5^" bei 5 bis 8 Zugthieren 5" 3"ss auch dürfen die Raduagel oder Schrauben nicht Vorstehern
Da die Uebertretung dieses Gesetzes Strafen und sonstige Auslagen nach sich zieht, s» haben die OrtsVorstcher'die Fuhrleute hievon in Kenutniß zu setzen.
Den 15. Mai 1839.
K. Oberamt,
für den beurlaubten Beamten, A.V. Act. Demus.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. ^Vorladung zum Gant: verfahren.) In den unten genannten rechtskräftig erkannten Gantsachen wird die SchuldenLiquidatlon, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nach, loßVergleicheS an den bezeichnet«» Ta» gen vorgenommen. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle die» jenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen ha» den, auf den untengedachten Rathhäusern