sey und diese Diener somit hiezu auch nicht verpflichtet seyn können, daß vielmehr jenes Geschäft den Gemeinderathsschreibern, welche die Aufbewahrung der Akten zu besorgen haben, obliegen, so wird dieß den K. Oberamtsgerichten zur eigenen Kenntnißnahmc und zur Bekanntmachung an die Notare und Ge- meinderäthe hiemit eröffnet.
Hiernach rc.
Zur Beglaubigung,
K. Oberamtsgericht, Herrmann.
Horb. fAn die OrtsVorsteher des Be- zirks.j Dieselben haben längstens bis Ende dieses Monats anzuzeigen, ob und wann sie daS neue Strafgesetzbuch publicirt haben.
Die nicht zur bestimmten Zeit einkommenden Berichte werden durch Wartboten abgeholt werden.
Den 13. Mai 1839.
Oberamtsrichter
Herrmann.
ForstamL Altenstaig.
Altenstaig. sStroßenbauUnter- haltung.) In Folge höherer Weisung wird die Unterzeichnete Stelle über die Erhaltung der herrschaftlichen Enzstaige im Revier Simmersfeld, so wie über die Beifuhr des ndthigen Materials bestehend in circa 800 Roßlasten Steine einen Akkord abschließen. Die Verhandlung wird
Mittwoch den 22. Mai d. I. Morgens 9 Uhr
in der ForstamtsCanzlei dahier vorgenommen werden.
Den Z. Mai 18Z9.
K. Forstamt, von Seutter.
Altenstaig. sHolzVerkauf.) Am Dienstag den 21. Mai Morgens 9 Uhr
«erden in dem Gasthaus zum Hirsch in Ebhausen, Revier Altenstaig aus dem Schlag Wartherhol;
178 Stück Langholz bis zur 50gr Stärke,
53 Sägklötzc,
13 Klafter tannene Scheutter,
2420 Stück Wellen
im Aufstreich verkauft werden. Sodann kommen an gleichem Tag vom Schlag Nonnenwald
78 Stamm Langholz vom 50ger abwärts, 5700 Stück Wellen,
56 Klafter tannene Scheutter und 26^ Klafter Prügel
zum Verkauf. Die K. Waldschützen zu Warth und Altenstaig find angewiesen den Kaufsliebhabern das Holz an dem Tag vor dem Verkauf vorzuzeigen; die Bedingungen sind den bei Holzver- käufen p. 18^/39 schon mehrfach bekannt gemachten gleich.
Den iZ. Mai 1889.
K. Forstamt, v. Seutter.
Altenstaig Stadt. sZurücknah- me des unrichtig ausgeschriebenen Execu« tionVerfahrenS gegen Ankerwirth HenS- ler.) Nachdem unter dem Z. dieß gegen Hensler wegen einer vom K. Kameralamt eingeklagten HolzgeldSchuldigkeit Real- Execution erkannt worden war, hat derselbe unverweilt den Betrag der eingeklagt gewesenen Schuld bei Unterzeichneter Stelle deponirt, es hätte daher die Verfügung im Intel!.Bl. Nr. Z9 ausser Wirkung gesetzt werden sollen, sie wurde aber aus Unachtsamkeit und Versehen eines Incipienten expedirt, wofür letzterem die gebührende Zurechtweisung ertheiltwurde, und wird hiemit zurückgenommen.
Den 16. Mai 1889.
Stadtschultheißenamt,
Speidel.
Nothfelden, Oberamts Nagold. Die Gemeinde Nothfelden wird am Pfingstmontag als den 20. d. Mts.
Nachmittags 1 Uhr auf hiesigem Rathhaus 50 Stämme welche sich zu Floß, oder Bauholz eignen, aus ihren Communwaldungen verkaufen.
Die Wohllöblichen Stadt-und Orts,