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vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt «erden. Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des GüterpflcgerS und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, ange­nommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beigetreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.

Den LO. April 1889-

Oberamtsrichter

Straub.

Qberamtsgericht FreuvenstadL.

Cresbach, Gerichtsbezirks Freuden- stadt. sSchuldenLiquidation.^ Gegen Michael Döttling, Rothgerber von Cres- bach, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiqui- dation in Verbindung mit einem Ver» gleichsversuche

Freitag der 17. Mai d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche an diese Gant­masse zu machen haben, so wie die Bür­gen des Gemeinschuldners Morgens 8 Uhr

in dem Wirthshaus zum Löwen entwe­der persönlich oder durch gehörig Bevoll­mächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzu- thun haben.

Diejenige, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben , werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations­handlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Ver­

gleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich Bevorzugten, und in Betreff des Ver. kaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers, der Erklärung sämt» licher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt den 9. April 1889.

K. Oberamtsgericht, ' Kübel.

Hochdorf, Oberamts Freudenstadt. Die hiesige Bürgerschaft beabsichtigt ihre Gemeindewege von circa Zooo Ruthen zur Herstellung nebst einer 6 bis Lvjäh- rigen Unterhaltung zu verakkordiren, zu deren Verhandlung werden nun Lieb­haber höflich eingeladen, mit der Voraussetzung, daß nur sachverständige Männer, welche sich namentlich auch mit obrigkeitlichen Vermögenszeugnissen aus­zuweisen vermögen, zugelassen werden, zu der Abstreichsoerhandlung wird

Samstag der 20. April 1889 festgesetzt, und es haben sich die AkkordS- Lustige

Vormittags 10 Uhr dahier km Wirthshaus einzufinden, wo noch vor der Verhandlung das Nöthige eröffnet wird.

Um Veröffentlichung dieses, werden die Herrn Ortsvorsteher höflichst ersucht.

Den 8. April 1889.

Aus Auftrag, Schultheiß Seeg er.

Rvhrdorf, Oberamts Horb. sGeld Hd-. auszuleihen.j Aus der Pflegschaft der Carl Hekkorn'schen Kinder liegen gegen gesetzliche Versicherung 220 fl. zum Ausleihen parat bei dem Pfleger Eusebius Schweizer, Gemeinderath.

Den 6. April 1889.

Aus Auftrag des Pflegers, Schultheiß Teufel.