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menen Forderungen «erden nach der Verhandiu -'g von der Masse ausgeschlossen. Den 10. April 18Z9.
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Oberamtsrichter
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Straub.
Oberanttsgericht Freine rstadt.
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Cresbach, GcrichtobezirkS Freuden
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stadt. fSchuldenLiquidation.j Gegen
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Michael Döttling, Rothgerber von CreS-
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bach, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiqui-
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dation in Verbindung mit einem Ver»
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gleichsversuche
Freitag der 17. Mai d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle
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diejenigen, welche aus irgend einem Rechlsgrunde Ansprüche an diese Gant
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masse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners
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Morgens 8 Uhr
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in dem Wirthshaus zum Löwen entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzu-
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thun haben.
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Diejenige, welche ihre Rechte nicht
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zur Zeit gewahrt haben, werden durch
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ein unmittelbar nach der Liguidations-
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Handlung auszusprechendes Erkenntniß
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von der Masse ausgeschlossen. Auch wird
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von den Nichrerscheinenden angenommen
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werden, siescycn rücksichtlich eines Ver
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gleichs der Mehrheit der mit ihnen gleich
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Bevorzugten, und in Betreff des Ver
»es,
kaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl
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des Güterpflegers, der Erklärung sämt
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licher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
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Freudenstadt den 9. April 18Z9.
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K. Oberamtsgericht,
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Kübel.
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Forstamt Altenstaig.
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Alten staig. sHolzVerkaus.ss In dem Kronwald Staufen, Revier Alten-
staig, werden von dem SchlagErzeugniß pr. folgende Holzquantitäten verkauft und zwar
Donnerstag den 18. April t8ZZ Morgens im Schlag 9 Uhr
13 Stück Sägklötze,
138 Stamm Langhol; bestehend in 30gcr 40ger, 45ger und 50ger.
29 Klafter tanncne Scheutter,
18 Klafter — Prügel und 4150 L-lück Wellen.
Der Revierfbrster ist angewiesen, den Tag vor dem Verkauf den Kaufsliebhabern das Hol; vorweisen zu lassen. Indem die Liebhaber zu diesem Verkauf eingeladen «erden, wird bemerkt, daß Viotel der Ankaufssumme gleich baar der Rest des KaufschiUings ober nach ^erfolgter Genehmigung des Verkaufs, und vor erfolgter Abfuhr an das K. Käme- ralamt Altenstaig zu bezahlen, oder wenn Borgfcist gewünscht wird — die gesetzliche Bürgschaft beizubringen ist.
Den 6. April 18Z9.
K. Forstamt, v. Seutter.
Hochdorf, Oberamts Freudenstadt. Die hiesige Bürgerschaft beabsichtigt ihre Gemeindewege von circa 3000 Ruthen zur Herstellung nebst einer 6 bis lojäh- rigen Unterhaltung zu verakkordiren, zu deren Verhandlung werden nun Liebhaber höflich eingeladen, mit der Voraussetzung, daß nur sachverständige Männer, welche sich namentlich auch mit obrigkeitlichen Vermögenszeugnissen auS- zuweisen vermögen, zugelassen werden, zu der Abstreichsverhandlung wird « Samstag der 20. April 1809 festgesetzt, und es haben sich die Akkords- Lustige
Vormittags 10 Uhr dahier im Wirthshaus einzufinden, wo noch vor der Verhandlung das Nöthige eröffnet wird.