Oberarntsgericht Freudenstadt.
Obermusbach, GerlchtsBezirk» Freudenstadt. sSchulden - Liquidation.^ Gegen Johannes Ziegler. Bürger in Dornhan und Ziegler in Obermusbach, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahmeder SchuldenLiquidation kn Verbindung mit einem Vergleichsversuche Freitag der 26. April festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenigen, welche au» irgend einem Rechts» gründe Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners
Morgens 8 Uhr
in dem Wirthshause zum Ochsen in Ober» musbach entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtSge- nügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zelt gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidationshandlung auszufprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten und in Betreff des Verkaufs der MasseObjecte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Freudenstadt den 19. März 1889.
K. Oberamtsgericht, Kübel.
Oberamtsgericht Horb.
Horb. sSchuldenLiquidation.j Die SchuldenLiquidation des Georg Anton Gertis, Zeugmachers von Horb, wird am
Montag den 22. April d. I. Vormittags 8 Uhr
auf dem Rathhause zu Horb vorgenommen, wobei die Gläubiger und Bürgen
desselben bei Strafe des Ausschlusses ihr« Forderungen geltend zu machen haben, wie dieß aus den Stuttgarter allgemeinen Anzeigen und dem schwäbischen Merkur näher zu ersehen ist.
Am 18. März 183 Z.
K. OberamtSgericht, Herrma nn.
Horb. sSchuldenLiquidation.j Dl« SchuldenLiquidation des ff Peter Kro» nenbltter gewesenen Schullehrers in Bit- telbronn wird am
Freitag den 19. April d. I. Vormittags 8 Uhr
auf dem Rathhause zu Bittelbronn vor» genommen, wobei die Gläubiger und Bürgen desselben bei Strafe des Aus« schlusses ihre Forderungen geltend zu machen haben, wie dieß aus den Stutt» garter allgemeinen Anzeigen und dem schwäbischen Merkur näher zu ersehen ist.
Den 18. März 1839.
K. Oberamtsgericht, Herrm a n n.
Hechingen. sBauholz - Verkauf.^ Vermöge erhaltener höherer Weisung ist die Unterzeichnete Stelle ermächtigt, im Revier Lindich, Distrikt Thiergarten, am Montag den 8. April l. I. und die folgenden Tage, je Vormittags 9 Uhr,
nachstehendes Bauholz, vorbehaltlich höherer Genehmigung, im öffentlichen Aufstreich auf dem Stock zu verkaufen:
238 Stück starke Sägbäumc,
154 Stück starckes Bauholz und 25 Stück geringeres,
zusammen 417 Stämme.
Indem man nun die Liebhaber hie» zu mit dem Anfügen einladet, daß der betreffende Oberförster angewiesen ist, denselben das zum Verkauf bestimmte Hol; an Ort und Stelle vorzuzeigen, auch die Kaufsbedingungen bei solchem eingesehen werden können , wird in letz-